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Polizeistatistik

TDiebe stehlen teure E-Bikes – Taten im Kreis Stade nehmen zu

Im Kreis Stade wurden im Jahr 2023 Fahrräder im Wert von mehr als 800.000 Euro gestohlen.

Im Kreis Stade wurden im Jahr 2023 Fahrräder im Wert von mehr als 800.000 Euro gestohlen. Foto: Ole Spata/dpa

Alltagsärger Fahrraddiebstahl: Es ein herber Verlust, wenn das teure E-Bike oder geliebte Rennrad verschwindet. 800.000 Euro beträgt die Schadenssumme allein im Kreis Stade. Sechs Tipps der Polizei.

Von Ursel Kikker und Tim Parge Montag, 05.08.2024, 07:23 Uhr

Landkreis. Fahrrad-Diebstahl ist ein Alltagsärgernis. Von einem schweren Fahrrad-Diebstahl spricht die Polizei, wenn der Täter ein gesichertes Fahrrad stiehlt und dafür zum Beispiel das Schloss knackt. Manchmal nutzen Diebe einfach die Gelegenheit und nehmen ein nicht abgeschlossenes Rad mit. Im Fokus von Einzeltätern und von kriminellen Hehlerbanden sind weiterhin Fahrräder, hochwertige Pedelecs wie auch E-Scooter als Diebesgut

Die Fallzahlen erhöhten sich im Landkreis Stade im vergangenen Jahr um 7,8 Prozent auf insgesamt 829 Taten. Die Höhe der erlangten Werte beläuft sich, bedingt durch immer hochwertigere Fahrräder und den stetig steigenden Anteil an Pedelecs/E-Bikes, auf 870.048 Euro. Der durchschnittliche Schaden im Kreis Stade in Höhe von 1070 Euro liegt dabei über dem Schnitt für die gesamte Polizeidirektion Lüneburg, zu der der Landkreis Stade zählt.

Zwischen 2019 und 2023 haben sich die Fälle gestohlener elektrisch angetriebener Räder niedersachsenweit von einer niedrigen auf eine mittlere vierstellige Zahl verdoppelt, teilt das Landeskriminalamt mit. Die gesamte Schadenssumme der Fahrraddiebstähle lag demnach im vergangenen Jahr bei rund 32 Millionen Euro - 2019 waren es erst etwa 16,5 Millionen Euro.

Polizei bittet: Jeden Diebstahl anzeigen

Die Aufklärungsquote ist relativ gering. Ist das Rad gestohlen, ist es meist für immer weg. Sie liegt im Kreis Stade gerade einmal bei 13,5 Prozent. Die Polizei bittet dennoch, jeden Vorfall zu melden, was online möglich ist. Jede Anzeige verschafft ihr mehr Daten zum Beispiel zu Tatort, Tatzeit und Vorgehensweise der Täter.

„Diese Informationen nutzen wir bei der Planung der polizeilichen Maßnahmen im Einsatz- und im Ermittlungsdienst sowie in der Präventionsarbeit“, heißt es auf Nachfrage.

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„Ganz vermeiden kann man Fahrraddiebstahl nicht“, sagt Kriminaloberkommissar Dennis Mroz. Teure E-Bikes, Pedelecs oder auch E-Scooter seien gefragt. Im vergangenen Jahr seien erstmals mehr E-Bikes als Räder ohne elektrischen Antrieb gebaut worden und der durchschnittliche Anschaffungspreis für ein E-Bike liege bei etwa 3000 Euro. „Fahrräder werden hochwertiger“, betont er.

Wie kann man den Dieben das Leben schwer machen?

Doch was tun, um es Fahrraddieben schwer zu machen? Hier sechs Tipps der Polizei:

  • Diebstahlschutz bieten stabile Ketten-, Bügel- oder Faltschlösser mit massivem Schließsystem aus hochwertigem Material. Unter anderem informiert der Verband der Schadensversicherer über gute Fahrrad-Schlösser. Die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Testergebnisse (www.test.de).

  • Das Rad sollte immer mit dem Fahrradrahmen, Vorder- und Hinterrad an einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen werden (Fahrradbügel, Laternenpfahl) oder mit anderen Rädern zusammen.
    Fahrräder sollten immer an fest verankerten Gegenständen angeschlossen werden.

    Fahrräder sollten immer an fest verankerten Gegenständen angeschlossen werden. Foto: Hauke-Christian Dittrich


    Sicherer stehen Fahrräder in Bike-Boxes, Wohnungen oder Kellern. Auch dort sollte das Rad immer angeschlossen werden.

  • Einsame Plätze sollten die Radfahrer meiden. Öffentlichkeit kann vor Dieben schützen. Je länger ein Täter brauche, um ein Schloss zu knacken, desto eher gebe er auf - auch seien viele Diebe auf wenige Systeme spezialisiert.

  • Bei E-Bikes reicht das Rahmenschloss nicht. Es sollten mehrere Schlösser eingesetzt werden. Display und Akku unbedingt mitnehmen.

  • GPS-Tracker sind versteckte Sender am Fahrrad, die den Besitzer per SMS alarmieren, wenn das abgestellte Rad bewegt wird. Außerdem übermitteln sie laufend den aktuellen Standort des Rades. Nie selbstständig Diebe stellen, immer die Polizei einschalten.

  • Die Fahrradcodierung kann Diebe abschrecken. Darüber lässt sich das Rad recht einfach dem Besitzer zuordnen. Das nützt auch bei Kontrollen. Der Service ist kostenlos.
Die Codierung von Fahrrädern dient als Schutz vor Diebstahl. Registrierte Räder bekommen mancherorts einen schwer ablösbaren Aufkleber.

Die Codierung von Fahrrädern dient als Schutz vor Diebstahl. Registrierte Räder bekommen mancherorts einen schwer ablösbaren Aufkleber. Foto: Hauke-Christian Dittrich

Was sind eigentlich Bike Hunter?

Inzwischen schicken spezielle Firmen Bike Hunter los, die das Fahrrad dank der Tracking-Technologie wiederbeschaffen sollen. Manche arbeiten mit Versicherern zusammen. Die Polizei mahnt: „Aber auch hier gilt: Alle Maßnahmen nach dem Auffinden beziehungsweise der Ortung eines entwendeten Fahrrades sollten federführend durch die Polizei erfolgen, um in jedem Fall den Rechtsrahmen einzuhalten und damit die Zulässigkeit möglicher Maßnahmen zu gewährleisten.“

Wo ein GPS-Sender an Grenzen stößt

GPS-Systeme haben ihre Grenzen. Ein Beispiel: Ein Dieb schleppt das gestohlene Rad in ein Mehrfamilienhaus. „Weist das Signal auf ein Mehrfamilienhaus hin und es ist nicht möglich, dieses weiter bis auf eine bestimmte Wohnung zu konkretisieren, reicht das in der Regel nicht für einen Durchsuchungsbeschluss“, erklärt die Polizei.

Da es sich bei der Durchsuchung einer Wohnung um ein grundrechtlich geschütztes hohes Rechtsgut handelt, muss das Signal so genau sein, dass man mit Sicherheit sagen kann, in welcher Wohnung sich das Rad befindet. Eine Durchsuchung eines gesamten Mehrfamilienhauses mit allen darin befindlichen Wohnungen schließt sich regelmäßig aufgrund des hohen Grundrechtseingriffes und mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme aus, so die Polizei. Die Durchsuchung einer Wohnung steht unter Richtervorbehalt.

Wenn das Rad in einem Einfamilienhaus geortet wird, kann es durchaus möglich sein, dass ein Durchsuchungsbeschluss erlangt wird. Nicht selten müssen Diebstahl-Opfer per Tracker mit ansehen, wie ihr Rad nachts ins Ausland verfrachtet wird.

Die Sache mit dem Fahrradpass

Falls das Fahrrad dann doch weg ist, ist es gut, wichtige Daten parat zu heben wie Marke, Fahrradtyp, Aussehen und die Rahmennummer. Solche Angaben lassen sich in einem Fahrradpass notieren. Ein Foto ist eine gute Idee.

Thema Tatwerkzeug: Bolzenschneider würden von den Tätern einfach in den Rucksack gesteckt, mit oben herausschauenden Griffen. Aber meist werde das nicht bemerkt, sagt die Polizei. „Die können am helllichten Tag so durch die Gasse gehen.“

Zusatzklausel für Diebstahl

Ein entsprechender Zusatzbaustein für Fahrraddiebstahl lässt sich in die Hausratversicherung integrieren, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Dabei ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz keine sogenannte Nachtzeitklausel hat und auch für Diebstähle zwischen 22 und 6 Uhr einspringt, wenn das Rad in diesen Zeiten in Gebrauch ist. Als „in Gebrauch“ gilt, wenn man das Rad anschließt und noch in derselben Nacht weiterfahren will.

Auch Zubehör wie etwa ein Akku oder ein Anhänger sollte mitversichert sein. In vielen Fällen sei beim Tarif eine abschließbare Höhe festgelegt. Wer etwa eine Versicherungssumme von 100.000 Euro versichert und ein Fahrraddiebstahl auf einen Betrag von zehn Prozent der Versicherungssumme gedeckelt ist, gibt es höchstens 10.000 Euro. Prozente und Begrenzungen der Summen sind aber je nach Versicherer unterschiedlich.

Stichwort Elektroräder: Mit versicherbar in der Hausratversicherung sind nur die normalen Pedelecs – umgangssprachlich auch E-Bikes. Denn nur diese, die bis maximal 25 km/h beim Treten unterstützen und maximal 250 Watt Leistung haben, gelten als normale Fahrräder.

Spezielle Fahrradversicherungen für hochwertige Räder

Wer ein höherwertiges Fahrrad oder E-Bike hat, kann über den Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung nachdenken. Die Entschädigungssumme richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Höhe der Versicherungssumme der Police, sondern nach dem Wert des versicherten Rades, erläutert der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Internetseite.

Außerdem kann eine solche Police auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Verwechslung, Vandalismus, Explosionen oder Unfällen eintreten, so der GDV. (tmn/dpa)

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