Zähl Pixel
Hartes Urteil

TDrogenfund nach Verfolgungsfahrt: Amtsgericht verurteilt 42-jährigen Cuxhavener

Im Auto des 42-jährigen Angeklagten wurde eine erhebliche Menge diverser Betäubungsmittel gefunden.

Im Auto des 42-jährigen Angeklagten wurde eine erhebliche Menge diverser Betäubungsmittel gefunden. Foto: CNV

Mit über 100 km/h raste ein 42-Jähriger durch eine 30er-Zone in Cuxhaven und prallte gegen einen Baum. Im Auto: Hunderte Ecstasy-Pillen, Cannabis und Bargeld.

Von Denice May Samstag, 14.02.2026, 10:50 Uhr

Cuxhaven. Eine nächtliche Polizeikontrolle in Cuxhaven, ein Mercedes mit österreichischem Kennzeichen, ausgeschaltetem Licht und mehr als 100 km/h in einer Tempo-30-Zone - was im Juni 2024 mit einer riskanten Flucht begann, endete jetzt vor dem Amtsgericht Cuxhaven.

Damals wollten Beamte in der Straße Süderwisch einen Wagen kontrollieren. Noch bevor sie Anhaltesignale setzen konnten, beschleunigte der Fahrer stark. Im Drangstweg, wo eigentlich Tempo 30 gilt und parkende Autos die Straße verengen, raste der Mercedes mit deutlich über 100 km/h weiter. Das Licht wurde ausgeschaltet, kurz darauf verlor der Fahrer in einer Kurve die Kontrolle und prallte gegen einen Baum. Als die Polizisten den Unfallwagen erreichten, versuchte der Mann, zu Fuß zu fliehen. Er wurde festgenommen. Schnell stellte sich heraus: Der 42-Jährige hatte keinen Führerschein, im Blut fanden sich Spuren von Kokain. Im Auto entdeckten die Beamten rund 700 Ecstasy-Tabletten, eine größere Menge Cannabis, weitere Medikamente - darunter Narkosemittel -, eine Feinwaage, reichlich Bargeld und mehrere Mobiltelefone. Für die Ermittler ergab sich daraus der Verdacht auf Drogenhandel.

Chat zeigt: konkrete Substanzen, Treffpunkte, Uhrzeiten

Vor Gericht schwieg der Angeklagte. Die ausgewerteten Chatverläufe auf den Handys spielten deshalb eine zentrale Rolle. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zeigten sie typische Verkaufsabsprachen: konkrete Substanzen, Treffpunkte, Uhrzeiten. Für die Anklage war damit klar, dass es sich um Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge handelte.

Die Staatsanwältin forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten - allerdings zur Bewährung. Die Verteidigung widersprach deutlich. Es sei nicht bewiesen, dass die Drogen dem Angeklagten gehörten oder dass er sie verkauft habe. „Der Handel ist für mich nicht erwiesen“, sagte der Verteidiger. Nur weil Betäubungsmittel im Auto lagen, sei das noch kein Beleg für Handel. Zudem verwies er auf die langjährige Drogenabhängigkeit seines Mandanten, der gesundheitlich schwer angeschlagen sei. Für den Fall einer Verurteilung beantragte er eine mildere Strafe auf Bewährung.

Fall auf Basis der Akten bewertet

Richter Stefan Redlin entschied sich jedoch gegen eine Bewährungsstrafe. Er verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. In der Begründung verwies er vor allem auf die Chatprotokolle. „Ich habe es selten erlebt, dass in Chats so offen kommuniziert wurde“, so Richter Redlin. Da sich der Angeklagte nicht geäußert habe, habe das Gericht den Fall auf Basis der Akten bewerten müssen. Anhaltspunkte gegen einen Drogenhandel habe es nicht gegeben.

Eine Strafaussetzung zur Bewährung lehnte das Gericht ab. Voraussetzung dafür sei die Erwartung, dass der Verurteilte künftig keine Straftaten mehr begeht. Diese sogenannte positive Sozialprognose sehe man hier nicht. Der Angeklagte sei weiterhin drogenabhängig und habe seit dem Vorfall keine Therapie begonnen. „Es tut mir leid, dass ich das so hart sagen muss“, erklärte Richter Redlin. Der Verteidiger reagierte darauf mit den Worten: „Das ist nicht schlimm, das hat eh keinen Bestand.“ Bereits im Vorfeld hatte er angekündigt, gegen ein entsprechendes Urteil Berufung einlegen zu wollen. (CNV)

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel