TEigener Betrieb und die Baby-Frage: Altländerin kämpft für Frauen
Christina Völkers von der Handwerkskammer, die CDU-Bundestagsabgeordnete Vanessa Zobel und Rechtsanwältin Angela Heinssen (von links) beschäftigt das Thema Mutterschutz für Selbstständige. Foto: Richter
Es ist eine Ungerechtigkeit: Selbständige haben, wenn sie ein Kind bekommen, keinen Anspruch auf Mutterschutz. Frauen aus der Region setzen sich dafür ein, dass sich das ändert.
Landkreis. Sarah-Anna Vits ist jetzt 39 Jahre alt und hat vieles richtig gemacht. Die Raumausstatterin und Interior-Designerin hat in Harsefeld vor neun Jahren ihr Unternehmen Interiorsanna gegründet und damit ihren Traumjob gefunden. Inzwischen hat sie viele Aufträge und eine Angestellte, die sie im Büro unterstützt.
Sarah-Anna Vits aus Harsefeld bei der Arbeit auf einer Baustelle auf der Insel Föhr. Foto: privat
Auch privat läuft es bei Sarah-Anna Vits gut. Nur die Frage, ob sie und ihr Partner bald ein Kind wollen, ist noch offen. „Ich arbeite 60 bis 80 Stunden pro Woche“, berichtet die Unternehmerin, die 2020 den Stader Gründerstar-Preis gewann. Wie sie das mit einem Baby vereinbaren solle, sei ihr schleierhaft. Denn Mutterschutz steht ihr nicht zu.
Riesenspagat zwischen Baby und Betrieb
Für Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit danach müsste sich Sarah-Anna Vits als Selbstständige selbst finanziell absichern. „Angestellte können schwanger werden und sich ganz entspannt um sich und ihr Baby kümmern, auch, wenn es Probleme gibt. Für mich wäre das ein Riesenspagat“, sagt die Raumausstattermeisterin.
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Die Apothekerin Dörte Sulzer aus Estebrügge weiß, wovon Sarah-Anna Vits spricht: „Mein Sohn hat in seinem ersten Lebensjahr viel Zeit in der Apotheke verbracht, im Laufgitter.“ Als ihre heute 15-jährige Tochter geboren wurde, arbeitete sie noch als Angestellte und genoss ganz normal den Mutterschutz. Dann übernahm sie die Apotheke. Als vor zehn Jahren ihr Sohn geboren wurde, arbeitete sie durch.
Kein Mutterschutz für die Chefin
„Wir dürfen nur öffnen, wenn eine approbierte Apothekerin im Geschäft ist“, erklärt Dörte Sulzer. Eine Vertretung sei nicht leicht zu finden, erst recht nicht als Schwangerschaftsvertretung. Es gebe spezielle Leiharbeitsfirmen, doch das sei „kaum bezahlbar“.
Zum Glück konnte eine bei ihr ohnehin in Teilzeit angestellte Apothekerin sie entlasten, so dass sie nach der Geburt nicht sofort wieder voll arbeiten musste. Aber nur acht Wochen lang. Dann ging die Angestellte selbst in den Mutterschutz - und Dörte Sulzer in Vollzeit. Der Betrieb, zu dem heute außer ihr selbst vier Teilzeit- und eine Vollzeit-Angestellte gehören, musste schließlich weiterlaufen.

Die Apothekerin Dörte Sulzer. Foto: privat
Sarah-Anna Vits denkt, dass das Arbeiten in der Schwangerschaft für sie irgendwann schwierig werden könnte: „Ich habe keine Ahnung, bis zu welchem Monat ich noch mit der Bohrmaschine auf der Leiter stehen könnte.“ Einer schwangeren Mitarbeiterin dürfte sie so etwas nicht zumuten, doch für sie selbst gibt es diesen Schutz nicht. „Dabei zahle ich den Höchstsatz an Krankenkassenbeitrag und das Finanzamt zieht auch jeden Monat eine dicke Summe ein.“
Rechtsurteile machen Selbstständigen Hoffnung
In Zukunft könnte sich die Lage für Frauen wie sie aber ändern. Das hat mit einer Rechtsanwältin aus dem Alten Land zu tun. Angela Heinssen von der Kanzlei an der Lühe aus Guderhandviertel hat einen Prozess gewonnen, der als Musterverfahren dienen könnte. Ihrer Klientin, einer selbstständigen Kosmetikerin, wurden vom Landgericht Hannover 6000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Ihre Betriebsausfallversicherung hatte Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Schwangerschaft oder Mutterschaft ausgeschlossen. Das Gericht stellte fest, dass dieser Ausschluss Frauen aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt.
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Das Urteil bezieht sich auf die sogenante Unisex-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2011, die eine geschlechtsneutrale Ausgestaltung von Versicherungsprämien verlangt. „Zeiten von Mutterschutz und Schwangerschaft müssen versichert sein - diskriminierungsfrei, geschlechtsneutral und rechtskonform“, sagt Angela Heinssen. Das Unisex-Prinzip erhalte durch dieses Urteil ein längst überfälliges Update und setze neue Standards für faire Versicherungsbedingungen in Deutschland.
Gericht sieht Verstoß gegen die Gleichbehandlung
Aber können Selbstständige sich nicht einfach freiwillig für diese Zeiten versichern? „Ja, aber dann werden die Beträge gedeckelt oder so hohe Beiträge verlangt, dass es sich nicht rechnet“, sagt Angela Heinssen. Auch zusätzliche oder erhöhte Beiträge, die von Frauen für diese Zeiten verlangt werden, verstoßen aus ihrer Sicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, ebenso wie eine besondere Wartezeit von acht Monaten für Entbindung und Krankentagegeld.
„Die übliche Wartezeit von drei Monaten darf nicht zum Nachteil von Frauen verlängert werden“, sagt Heinssen, die vor diesem Hintergrund kürzlich für eine Klientin vor dem Amtsgericht Neustadt am Rübenberge eine nachträgliche Zahlung von Krankentagegeld erstritten hat.
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Heinssen setzt sich im Vorstand des Vereins „Mutterschutz für alle“ seit Jahren für dieses Thema ein. Inzwischen gibt es ein bundesweites Bündnis, zu dem Verbände, Vereine und Kammern gehören. „Im Bundestag haben wir auch im Petitionsausschuss vorgetragen“, berichtet Angela Heinssen. Mit Erfolg: Die Bundesregierung hat sich eine Verbesserung des Mutterschutzes für Selbstständige in den Koalitionsvertrag geschrieben. Karin Prien (CDU), Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat angekündigt, Anfang 2026 einen Vorschlag dazu vorzustellen. Doch bisher ist das nicht geschehen.
Handwerkskammer stärkt Frauen den Rücken
Dass es Handlungbedarf gibt, denken nicht nur betroffene Frauen. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (HWK BLS) stärkt ihnen den Rücken. „Wir wollen, dass Frauen genauso Betriebe führen können wie Männer“, sagt Christina Völkers von der Koordinierungsstelle zur Frauenförderung. Deshalb sei die Handwerkskammer Mitglied im Bündnis - so wie unter anderem auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft oder der Deutsche Ärztinnenbund.
Wenn Frauen sich weder vor noch nach der Geburt eine längere Auszeit leisten können und für ihre Vertretung selbst sorgen müssen, könne das gravierende Folgen haben, erklärt Matthias Steffen, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade: „Aufträge bleiben unerledigt, Einnahmen brechen weg, Beschäftigte müssen entlassen werden - im schlimmsten Fall drohen Insolvenz oder gar eine Schulden- und Armutsfalle. Nicht selten führt diese Unsicherheit auch dazu, dass der Kinderwunsch verschoben oder ganz aufgegeben wird.“ Die Handwerkskammer fordert die Einführung eines vollbezahlten Mutterschutzes für Selbstständige.
Hoffen auf Bundesministerin Karin Prien
Angela Heinssen und Christina Völkers haben darüber mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Vanessa Zobel gesprochen. Zobel zeigt sich interessiert. „Eine feste Regelung würde den Frauen helfen und Bürokratie sparen“, sagt sie. Ein Knackpunkt sei allerdings die Finanzierung. Die müsste über eine Umlage für alle Versicherten funktionieren, sagt Angela Heinssen - schließlich sei Mutterschutz ein Menschenrecht und eine gesellschaftliche Aufgabe.
Angesichts der aktuell strauchelnden Wirtschaft könne sie finanzielle Bedenken wegen einer Umlage verstehen, sagt Vanessa Zobel. Wie hoch diese ausfallen würde, müsse noch geprüft werden: „Aber an fünf oder sechs Euro soll es nicht scheitern.“ Zobel will mit Karin Prien darüber sprechen und sie auch auf die Gerichtsurteile hinweisen. Der Raumausstatterin Sarah-Anna Vits macht das Hoffnung, ihre Baby-Frage bald klären zu können.
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