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TEkaterina B.: Ihr Mörder ist noch immer nicht rechtskräftig verurteilt

Das Schicksal von Ekaterina B. bewegt und berührt nach wie vor. Nun muss der Generalbundesanwalt entscheiden, ob im Verfahren alles korrekt zugegangen ist.

Das Schicksal von Ekaterina B. bewegt und berührt nach wie vor. Nun muss der Generalbundesanwalt entscheiden, ob im Verfahren alles korrekt zugegangen ist. Foto: NZ

Der Mörder von Ekaterina B. ist auch fast acht Monate nach dem Urteilsspruch noch immer nicht rechtskräftig verurteilt. Seit einigen Wochen beschäftigt sich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit dem spektakulären Fall aus Bremerhaven.

Freitag, 05.01.2024, 23:31 Uhr

Ekaterina B. wurde im Februar 2022 umgebracht – nach Überzeugung des Bremer Landgerichts von ihrem eigenen Ehemann. Er wurde deshalb zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben aber gleich nach dem Richterspruch Ende Mai Revision eingelegt: Der Ehemann, weil er freigesprochen werden wollte von dem Vorwurf, seine Ehefrau erst betäubt und dann erwürgt zu haben. Der Ankläger, weil er anders als die Richter nicht nur die Heimtücke, sondern auch niedrige Beweggründe als Mordmerkmal ausgemacht hatte. Der Staatsanwalt hatte auch für eine besondere Schwere der Schuld plädiert, so dass der Täter nicht nach 15 Jahren Haft auf Bewährung freikommen könnte.

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Nach dem Urteil begannen immer wieder längere Fristen zu laufen – außer der Zeit für die Große Strafkammer, ihren Spruch ausführlich und schriftlich zu begründen, ging es auch um den Revisionsantrag selbst und ihn zu begründen sowie die Argumente zu erwidern. Erst Mitte November gingen alle Akten schließlich zurück an die Staatsanwaltschaft, damit die sie weiterleitet an den Generalbundesanwalt. Der übt das Amt des Staatsanwalts beim Bundesgerichtshof aus. Oberstaatsanwalt Oliver Constien bestätigt, dass die Akten an die Dienststelle nach Leipzig geschickt worden seien.

Es geht nur um Rechtsfehler, nicht um Beweise

Bevor die Unterlagen aber dem zuständigen Senat vorgelegt werden, wird erneut eine Stellungnahme zu den jeweiligen Revisionsbegründungen abgegeben. Wenn er die Revision überhaupt zulässt, wird der Bundesgerichtshof das Urteil nur auf Rechtsfehler überprüfen und nicht in eine erneute Beweisaufnahme einsteigen. Für ihre Entscheidung benötigen Deutschlands oberste Richter in der Regel selbst ein halbes bis ein Jahr. Erst danach wird das Urteil rechtskräftig – oder das Verfahren muss von vorn beginnen.

Ermittlungen gegen die Schwiegermutter?

Der Ehemann von Ekaterina B. bleibt so lange weiter in Untersuchungshaft, auch die Kosten des Verfahrens sollen erst nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ermittelt werden. Selbst Ekaterinas Schwiegermutter dürfte den Ausgang mit Spannung erwarten. Schließlich hatte sie während des Mordprozesses sich selbst der Tat beschuldigt. Ihrem Geständnis hatten die Richter jedoch keinen Glauben geschenkt. Wenn das Urteil gegen ihren Sohn rechtskräftig werden sollte, müsste das Ermittlungen wegen einer Falschaussage nach sich ziehen.

Selbst ein Freispruch wäre möglich

Der Bundesgerichtshof könnte Ekaterinas Ehemann freisprechen, wenn es die Revision für begründet hält. Wahrscheinlicher wäre aber in dem Fall, dass das Urteil aufgehoben und am Landgericht ein neuer Prozess beginnen müsste.

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