TErweiterung der S5-Bahnstrecke: Gericht bestätigt Planung

Eine Hamburger S-Bahn der Linie S21 fährt über ein Gleis. Die Linie S21 wird es mit dem neuen S-Bahn-Netz nicht mehr geben. Im Gegenzug gibt es die neue Linie S5. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Gegen die Pläne für die Bahnstrecke zwischen Kaltenkirchen und Stade haben Anwohner geklagt. Sie stellen das Projekt grundsätzlich in Frage und monieren eine Lärmbelastung. Nun gibt es für Pendler eine wichtige Entscheidung.
Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Pläne für eine Elektrifizierung der AKN-Bahnstrecke von Hamburg-Eidelstedt nach Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) bestätigt. Das sei eine gute Nachricht für Tausende Pendlerinnen und Pendler im südlichen Schleswig-Holstein, sagte Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die geplante S-Bahnlinie S21 sei ein wichtiges Bahn-Vorhaben im Hamburger Rand.
Nach einer Entscheidung des vierten Senats vom Mittwoch darf die AKN Eisenbahn die bestehende Strecke über eine Oberleitungsanlage elektrifizieren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es ist damit möglich, die Strecke zwischen den Bahnhöfen Quickborn und Ellerau zweigleisig auszubauen und verschiedene Anpassungsarbeiten entlang der Strecke vorzunehmen.
Landkreis Stade
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Das sind die Gründe für die Klage der Anwohner
Gegen die Planungen hatten 24 unmittelbare Anwohnerinnen und Anwohner geklagt. Sie stellten das Projekt wegen aus ihrer Sicht rückläufigen Fahrgastzahlen grundsätzlich in Frage. Außerdem rügten sie die Lärmbelastung durch Bauarbeiten und auch im Betrieb sowie die teilweise Inanspruchnahme von Grundstücken für den Bau von Oberleitungsmasten.
Nach Ansicht der Richter wird der Lärmbelastung in der Bauphase ausreichend Rechnung getragen. Nichts zu bemängeln hatten sie an der Prognose des Verkehrsministeriums, dass durch den Betrieb keine Lärmzunahme zu erwarten sei. Auch die Inanspruchnahme der Grundstücke sei rechtmäßig. Der Senat hatte auch keine Bedenken, was die Entscheidung für eine Oberleitung statt einer Stromschiene angeht.
Das Gericht ließ eine Revision gegen die Entscheidung nicht zu (Az. 4 KS 2/22). Klagende können binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben.
S5-Erweiterung soll Ende 2028 in Betrieb gehen
Laut AKN kann die S-Bahn voraussichtlich Ende 2028 in Betrieb gehen. Dann sollen Fahrgäste ohne Umstieg von Kaltenkirchen über den Hamburger Hauptbahnhof bis nach Stade in Niedersachsen fahren können.