T„Erschüttert“: Gerichtsmedizinerin berichtet in Stade vom Ausmaß der Gewalt
Amts- und Landgericht Stade: Hier findet der Prozess um den Mord von Gyhum statt. Foto: Vasel
Im Prozess um die getötete Frau in Gyhum sagte am Nachmittag des zweiten Verhandlungstages vor dem Landgericht Stade eine Freundin des Angeklagten aus. Eine Rechtsmedizinerin wurde auch gehört.
Stade. Am zweiten Verhandlungstag möchte das Gericht mehr über die Beziehung des Angeklagten zu seiner damaligen Freundin herausfinden. War diese intakt oder gab es schon länger Streit? Ermittler hatten dazu die Handydaten der Beteiligten ausgewertet und Chatprotokolle in die Akte gelegt. Vor Gericht jedoch zählt, was mündlich verhandelt wird, und so sagen am zweiten Prozesstag am Morgen eine enge Freundin der Getöteten aus (wir berichteten) und am Nachmittag eine Freundin des mutmaßlichen Täters.
Die Zeugin war eine enge Vertraute des Beschuldigten
All ihre Aussagen beruhen auf Informationen, die sie vom Angeklagten erhalten hat, die beiden waren augenscheinlich eng befreundet. Sie fühle heute eine „große Leere“ in sich und hätte „Hunderttausende Fragen“ an ihn. „Ich bin total geschockt, weil ich es nicht verstehe. Ich hätte niemals gedacht, dass er dazu fähig ist. Er hat mich immer unterstützt und war auch für andere immer da.“
Die Zeugin gibt an, dass sich das Paar etwa drei Wochen vor der Tat zunächst einvernehmlich getrennt hatte. „Wenig später sagte er zu mir, das sei ein Fehler gewesen, er wolle sie zurück haben, weil er noch Gefühle für sie hatte.“
Die Getötete kannte sie weniger gut, beschreibt sie aber als fröhlich, gut organisiert und offen gegenüber anderen.
Intakte Beziehung mit normalen Höhen und Tiefen
Ihrer Kenntnis nach hätten die beiden auch nach der Trennung wiederholt gemeinsame Ausflüge vorgenommen, wobei sie den Angeklagten dazu angehalten hatte, Geduld zu haben und seiner Ex-Partnerin vertrauensvolle Freiräume zu gewähren.
In der Beziehung will sie nichts Auffälliges erkannt haben, diese sei überwiegend harmonisch verlaufen, und Diskussionen gebe es in jeder Beziehung. Als er ihr von der Trennung erzählt habe, hätte er sie zunächst mit den Worten „Ich hab ein Problem“ um ein Treffen gebeten. Dieses fand dann im Rahmen einer „Ortskontrollfahrt“ statt. „Als er in meinem Auto saß, redete er erst über andere Dinge, den Job und so weiter, bis ich ihn aufforderte: ,Was für ein Problem hast du? Du musst schon mit mir sprechen!‘“, so die Zeugin. Von einer psychischen Erkrankung oder einer Schilddrüsenunterfunktion beim Angeklagten habe sie nicht gewusst und auch keine entsprechenden Anzeichen wahrgenommen.
Gerichtsmedizinerin berichtet von Untersuchungen nach der Tat
Die zweite Zeugin ist eine Gerichtsmedizinerin, die am Tag nach der Tat zunächst den Beschuldigten in der Zevener Polizeidienststelle untersuchte und am Tatort eine erste Begutachtung der Getöteten vornahm.
Ihrer Einschätzung nach seien die Verletzungen an der linken Hand des Angeklagten mit dem Verletzungsbild klassischer Abwehrhandlungen nicht vereinbar, ausschließen kann die 32-Jährige dies aber nicht. Für sie hätten die Wunden eher nach einer Hantierverletzung ausgesehen, die man sich zuziehen kann, wenn man ein Messer oder Ähnliches führt.
Das Ausmaß der Gewalt schockiert auch die Expertin
Am Tatort in Gyhum trifft sie am 24. September gegen 12 Uhr mittags ein, um dort Spuren zu sichern. Den Todeszeitpunkt der Frau beziffert die Medizinerin auf den Zeitraum zwischen 17.31 und 23.01 Uhr am 23. September, wobei auch ein Todeszeitpunkt nahe Mitternacht denkbar sei, weil das zur Anwendung gekommene, standardisierte Verfahren den hohen Blutverlust nicht genau abbilden könne.
Ihre Befunde deuten auf massive Gewalteinwirkung hin; die Gutachterin zeigte sich selbst erschüttert. „Das hat mich wirklich mitgenommen“, befindet die Expertin, die nach eigenem Bekunden „leider beinahe täglich“ rechtsmedizinische Gutachten für Verstorbene in Co-Autorenschaft ausstellt.
Die Verhandlung wird am 1. April um 9.15 Uhr fortgesetzt.
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