TSchnelles „Ja“ lohnt sich: Das wollen Leser zur Wärmepumpe wissen
Bei der Wärmepumpe gilt das Prinzip „Je früher der Antrag, desto höher die Förderung“. Foto: picture alliance/dpa
TAGEBLATT-Leser konnten ihre Fragen stellen, Expertinnen und Experten antworten. Die häufigste Frage ist dabei die ums Geld - und da gibt es einen Rat.
(1) Was bedeuten die neuen Förderregeln, wenn ich jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigen will?
Seit dem 21. Juli 2026 gelten geänderte Förderbedingungen. Die Grundförderung für Wärmepumpen bleibt bis Ende des Jahres bei 30 Prozent, hinzu kommen gegebenenfalls weitere Boni. Der Einkommensbonus ist nun sozial gestaffelt, wodurch Familien mit Kindern sowie geringe Haushaltseinkommen besonders profitieren können. Neu ist: Der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Investitionskosten werden ab 2027 kontinuierlich abgesenkt. Es lohnt sich also, zeitnah Kontakt zu einem Fachpartner aufzunehmen und die Planungen zu beginnen, um möglichst frühzeitig einen Antrag stellen zu können.
Sind die Gasspeicher halb voll oder halb leer?
(2) Energieberatung, Heizungs- und Elektrofachkraft – mit welchen Fachleuten muss ich wann sprechen?
Am Anfang kann eine Energieberatung helfen, den Zustand des Gebäudes zu bewerten und Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die für die Planung wichtige Berechnung der Heizlast kann ebenfalls im Rahmen der Energieberatung erfolgen oder von einem Heizungsfachbetrieb übernommen werden. Die Auswahl einer passenden Wärmepumpe sollte in Abstimmung mit dem Heizungsbauer getroffen werden.
Noch vor der Angebotserstellung wird ein Elektrofachbetrieb einbezogen, um den Zustand der bestehenden Elektroinstallation zu bewerten und den resultierenden Arbeitsaufwand abzuschätzen. Planung, Angebot und Installation erfolgen durch das Heizungs- und Elektrofachhandwerk. Sobald Gerät und Zählerkonzept festgelegt wurden, ist die Wärmepumpe durch die Elektrofachkraft beim Netzbetreiber anzumelden.
(3) Wie stelle ich sicher, dass ich produktneutral beraten werde?
Eine gute Beratung orientiert sich am Gebäude, und nicht an einem bestimmten Hersteller. Fragen Sie nach der Heizlastberechnung und den Gründen für die vorgeschlagene Lösung. Unabhängige Energieberater und qualifizierte Fachbetriebe können dabei unterstützen. Mehrere Angebote einzuholen, schafft zusätzliche Transparenz. Dennoch sind Heizungsfachbetriebe auf eine Handvoll Hersteller limitiert, weil für die Wartung und Installation produktspezifische Schulungen besucht werden müssen.
(4) Angesichts der Rekordtemperaturen im Sommer: Wie funktioniert Kühlen mit Wärmepumpe?
Allgemein wird zwischen aktiver und passiver Kühlung unterschieden. Bei der aktiven Kühlung ist der Verdichter der Wärmepumpe in Betrieb. Der Kältekreis wird umgekehrt, sodass dem Gebäude Wärme entzogen und nach außen abgeführt wird. Diese Form der Kühlung ist bei unterschiedlichen Wärmequellen möglich, also auch bei Luftwärmepumpen. Bei der passiven Kühlung wird überschüssige Wärme über eine Umwälzpumpe aus dem Gebäude in den kühleren Untergrund abgeführt. Diese Lösung kommt bei Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen infrage. Sie ist besonders effizient, weil nur wenig Antriebsenergie benötigt wird. Gleichzeitig kann ein Teil der im Sommer abgeführten Wärme im Untergrund gespeichert und im Winter wieder für den Heizbetrieb nutzbar gemacht werden.
(5) Können die alten Heizkörper weiterverwendet werden?
In Bestandsgebäuden können vorhandene Heizkörper häufig weiterhin genutzt werden. Früher wurden Heizkörper oftmals überdimensioniert – diese vergrößerten Heizflächen kommen nun der Wärmepumpe zugute. Entscheidend ist, ob sie bei niedrigen Vorlauftemperaturen – in der Regel maximal 55°C – genügend Wärme abgeben. Das sollte im Rahmen der Planung überprüft werden und ein notwendiger Austausch im Angebot enthalten sein.
T Wärmepumpe? „Es rechnet sich auf Sicht“
(6) Was geschieht mit dem Gasanschluss?
Wird die Gasheizung vollständig durch eine Wärmepumpe ersetzt, wird der Gasanschluss nicht mehr benötigt. Ob dieser stillgelegt oder rückgebaut wird, können Eigentümer mit ihrem Netzbetreiber klären – in der Regel ist dafür ein schriftlicher Antrag einzureichen. Wichtig ist auch, den Gasliefervertrag rechtzeitig zu kündigen. Er endet nicht automatisch, wenn der Gasanschluss stillgelegt oder zurückgebaut wird. (san)
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