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TAbzocke am Telefon: Ehepaar in teuren Vertrag gelockt

Unerbetene Werbung per Telefonanruf ist rechtswidrig. Das gilt für Firmen wie Privatpersonen.

Unerbetene Werbung per Telefonanruf ist rechtswidrig. Das gilt für Firmen wie Privatpersonen. Foto: Klose/dpa

Ferienvermieter oder Handwerker sind es mittlerweile gewohnt: Anrufe zweifelhafter Agenturen, die ihnen angeblich lukrative Einträge auf Online-Portalen anbieten – gegen saftige Gebühr. Ein älteres Ehepaar hat deswegen jetzt Ärger.

Von Ulrich Rohde Donnerstag, 22.02.2024, 16:55 Uhr

Cuxhaven. Dass es häufig nicht bei dem Anruf bleibt, zeigt ein Beispiel aus Cuxhaven. Hier erhielt ein älteres Ehepaar, das namentlich nicht genannt, zum Jahresbeginn einen unaufgeforderten Anruf eines Mitarbeiters der Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH aus Magdeburg. Das Paar betreibt eine kleine Ferienwohnung. Es wurde versucht, einen Eintrag in das Online-Portal „Urlaubfinder24“ schmackhaft zu machen. Doch das Ehepaar machte in dem Gespräch deutlich, dass an dem kostenpflichtigen Angebot nicht interessiert sei.

Doch nur einige Wochen später erhielt das Ehepaar eine Rechnung über 357 Euro für einen zweijährigen Eintrag in das Portal. Rund eine Woche später folgte bereits eine „letzte Zahlungsaufforderung“. Rechnung und Mahnung wurden von dem Ehepaar schriftlich zurückgewiesen. Daraufhin drohte die Firma mit einem Inkassounternehmen.

Angeblich sei das Ehepaar mündlich wie schriftlich auf Kündigungsfrist, Vertragslaufzeit und Kosten hingewiesen worden. Überdies seien sowohl eine Antwortmail als auch Vertragsunterlagen per Post zugesandt worden. Das Ehepaar hat nach eigenen Angaben weder per E-Mail noch per Post Unterlagen erhalten. Der einzige Kontakt sei das ominöse Telefonat gewesen.

Das Ehepaar sieht sich als Opfer einer gezielten unlauteren Methode der Kundengewinnung. Eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale über diese dubiose Vorgehensweise lief allerdings ins Leere, da es hier nicht um den Schutz von Endverbrauchern gehe, sondern um zwei Unternehmen.

Firmen sollen in teure Verträge gedrängt werden

Darauf, dass Firmen womöglich schlechter vom Gesetz geschützt sein könnten als Verbraucher, scheint AVAS Marketing + Consulting bewusst zu setzen. Doch damit könnte das Magdeburger Unternehmen einem Irrtum unterliegen. Das Internet ist jedenfalls voll von Berichten über unlautere Methoden der Firma, die verschiedene Portale betreibt.

Nicht nur Urlaubsbuchungsportale, sondern auch ein Portal, auf dem Handwerker und Dienstleister gefunden werden können. Allerdings geben sich diese Portale gerade mal den oberflächlichen Anschein, als würden sie Nutzern einen Service bieten. Tatsächlich scheint es bei den Plattformen ausschließlich darum zu gehen, Firmen in langfristige und kostspielige Verträge zu drängen.

Unerbetene Werbung per Telefon ist rechtswidrig

Auch Gerichte haben sich bereits mit dieser Masche befasst. So hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in Schleswig die AVAS Marketing + Consulting GmbH im April 2022 zur Unterlassung von werblichen Telefonanrufen verurteilt. Danach stellen Anrufe bei einem Unternehmer zu Werbezwecken grundsätzlich einen Eingriff in den geschützten Gewerbebetrieb dar. Aus dem Umstand, dass jemand eine Ferienwohnung anbietet und dazu eine Telefonnummer angibt, lasse sich keine Einwilligung ableiten. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte die Beklagte Berufung eingelegt. Diese wurde jedoch zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Schleswiger Gericht stellt in seiner Begründung unmissverständlich fest: „Unerbetene Werbung mittels Telefonanruf ist daher grundsätzlich rechtswidrig.“ Es muss eine Einwilligung erfolgt sein. Diese lag weder im Fall, den das OLG zu prüfen hatte, vor, noch im glaubwürdig geschilderten Fall des Cuxhavener Ehepaars.

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