TFredenbeckerin soll Explosion in Firmentransporter vorbereitet haben
Verärgert über Kündigung? Eine Angestellte soll laut Anklage eine Gasflasche in einem Transporter aufgedreht haben. Foto: Roberto Pfeil/dpa
Vor dem Landgericht Stade hat der Gasflaschen-Prozess begonnen. Der Vorwurf wiegt schwer: Angeblich wollte die Angeklagte ihre Chefin und ihre Kollegen in die Luft jagen.
Stade/Agathenburg. Seit Dienstag muss sich die 40-Jährige aus Fredenbeck vor Gericht verantworten. Die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase hat drei Verhandlungstage angesetzt.
Staatsanwältin Rieke Jobmann warf ihr bei der Verlesung der Anklage das versuchte Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor. Damit droht der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Im schlimmsten Fall wäre, so der Vorsitzende Richter später, eine Verurteilung wegen versuchten Mordes möglich. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Leib und Leben der Kollegen und Chefin gefährdet
Jobmann verwies bei der Verlesung der Anklageschrift auf den Paragrafen 308 des Strafgesetzbuches (StGB). „Wer eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft“, heißt es im StGB.

Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ist laut § 308 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat. Foto: Swen Pförtner/dpa
Die 40-Jährige soll aus Verärgerung über eine Kündigung ein Gasflaschenventil aufgedreht haben. Das Propangas lag in einem vor dem Firmengebäude abgestellten Transporter. Sie habe „billigend in Kauf“ genommen, Leib und Leben ihrer Kollegen und der Arbeitgeberin zu gefährden. Schließlich habe sie gewusst, dass die Kollegen starke Raucher seien. „Nur durch Zufall“ habe es keine Explosion in Agathenburg gegeben. Ein Kollege hatte den starken Gasgeruch bemerkt.
Zeuge beobachtet Angeklagte am Transporter
Beim Auftakt stand der Tag, an dem das Gas ausströmte, im Fokus. Den ganzen Tag hätten sie mit der Kollegin auf einer Baustelle in Bremen verbracht, berichtete der erste Zeuge (34). Dort hätten die Fassadenreiniger mithilfe eines Gasbrenners gearbeitet. Abends hätten sie in der Firma in Agathenburg noch ihre Stundenzettel geschrieben. „Die Chefin hat sie ins Büro gebeten und eine befristete Kündigung ausgesprochen“, sagte der 34-Jährige auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters. Seine Ex-Kollegin habe ihm noch gesagt, dass sie „nicht wiederkommt“.
Gefälschte Impfausweise
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Ein weiterer Kollege (31) kam etwas später auf den Hof gefahren. Dieser habe beobachtet, wie die Angeklagte ihr Radio aus dem Transporter geholt habe. Außerdem habe sie mit irgendetwas hinter dem geschlossenen linken Flügel der Hintertür des Fords hantiert, sagte der weitere Zeuge. Dort standen zwei Elf-Kilo-Propangasflaschen. Die heute 40 Jahre alte Frau habe schließlich die Tür laut zugeschlagen und das Firmengelände verlassen.
Im Transporter riecht es heftig nach Gas
Knapp eineinhalb Stunden später sei er zu seinem Transporter gegangen, berichtete der Fassadenreiniger (34). Er wollte nach Hause. Beim Öffnen der Fahrertür „roch es extrem nach Gas“. Auf der Rückfahrt von Bremen habe er noch nichts wahrgenommen. Er habe den Namen der Chefin geschrien und mehrfach „es riecht nach Gas“ gerufen. Die Geschäftsführerin der Firma und sein Kollege nahmen den beißenden Geruch ebenfalls wahr.
Er habe das Ventil der Gasflasche wieder zugedreht. Der Transporter habe unmittelbar vor dem Fenster des Büros seiner anwesenden Chefin gestanden. Der Transporterfahrer rief kurze Zeit später die Ex-Kollegin an. Die anderen hörten über den Lautsprecher mit. Die Geschäftsführerin protokollierte das Gespräch.
Vater der Chefin erstattet Anzeige
Der 34-Jährige habe die Angeklagte laut Mitschrift und Zeugenaussagen gefragt, ob sie ihn umbringen wollte. „Hast du die Gasflasche aufgedreht?“, wollte er wissen. Sie sei die letzte Person am Fahrzeug gewesen. „Hab‘ ich nicht, spinnst du“, habe sie entgegnet.

Blick auf den Haupteingang des Landgerichts Stade. Foto: Vasel
Letztlich habe die Kollegin nicht ausgeschlossen, dass sie das Ventil „aus Versehen“ geöffnet haben könnte. Es tue ihr leid, es sei „nicht ihre Absicht gewesen“, habe sie gesagt. Dabei habe sie gestottert, gelacht und letztlich den Tötungsvorwurf mit dem Satz „da schätzt du mich falsch ein“ gekontert.
Die Anzeige erstattete der Geschäftsführer, Vater der Chefin, eine Woche später - online. Eigentlich habe dieser das persönlich bei der Polizei in Stade erledigen wollen. Doch die Beamten hätten ihn auf die Onlineanzeige verwiesen. Beweismittel wurden nicht gesichert.
Angeklagte weist Tatvorwurf zurück
Die Chefin sagte, es habe sich nur um eine Schlechtwetterkündigung mit Wiedereinstellungsgarantie gehandelt, das ermögliche der Tarifvertrag. Die Mitarbeiterin, die dem Job laut Kollegen körperlich nicht gewachsen war und nach einem Stundenzettel-Streit aufbrausend geworden war, sollte laut Ex-Arbeitgeberin eine Chance bekommen: „Wir sind nicht im Bösen auseinandergegangen.“
„Meine Mandantin bestreitet die Tat - vollumfänglich“, erklärte Verteidiger Rainer Mertins in ihrem Namen am Nachmittag im Gerichtssaal. Der Gasflaschen-Prozess wird am Mittwoch, 21. Januar, 9.15 Uhr, fortgesetzt - unter anderem mit einem Sprengstoffgutachter.
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