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Landgericht Stade

TFredenbeckerin soll Explosion geplant haben: Feuerzeug mit verheerenden Folgen

In Agathenburg wollte eine Frau mutmaßlich einen Firmenwagen in die Luft jagen. Ein Feuerzeug hätte gereicht, damit sich das ausströmende Gas entzündet hätte.

In Agathenburg wollte eine Frau mutmaßlich einen Firmenwagen in die Luft jagen. Ein Feuerzeug hätte gereicht, damit sich das ausströmende Gas entzündet hätte. Foto: Fabian Sommer/dpa

Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, so lautet die Anklage. Aber wie gefährlich war das Gas-Luft-Gemisch im Transporter? Die Antwort gab der Gutachter, der vor dem Landgericht aussagte.

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Von Björn Vasel
Donnerstag, 22.01.2026, 07:00 Uhr

Agathenburg/Stade. Der Vorwurf wiegt schwer: Eine 40-Jährige aus Fredenbeck soll am 2. Dezember 2024 das Ventil einer Gasflasche geöffnet und einen angeschlossenen Brenner aufgedreht haben. Staatsanwältin Rieke Jobmann hatte ihr am ersten Verhandlungstag vorgeworfen, damit „Leib und Leben ihrer Kollegen und ihrer Arbeitgeberin gefährdet zu haben“. Das Motiv laut Anklage: Verärgerung über eine vorübergehende Schlechtwetter-Kündigung.

Etwa eineinhalb Stunden soll das Propangas bereits aus der Flasche ausgeströmt sein, als einer ihrer Kollegen die Tür des Firmenfahrzeugs auf dem Parkplatz einer Fassadenreinigungsfirma in Agathenburg öffnete und den beißenden Gasgeruch wahrnahm. Dass dieser ein starker Raucher war, habe die Fredenbeckerin gewusst.

Wie groß war die Explosionsgefahr? Hätten ihre Kollegen oder Chefin verletzt oder getötet werden können? Hätte das Firmengebäude beschädigt werden können? Antworten auf diese Fragen sollte ein Gutachten eines Chemikers am zweiten Verhandlungstag bringen.

Experte: „Das Gas-Luft-Gemisch war zündfähig“

Der Brand- und Explosionsgutachter Dr. Reimar Münnekhoff stellte am Mittwoch der 3. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase seine Schlussfolgerungen vor. „Das Gas-Luft-Gemisch war zündfähig“, betonte der Experte des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IfS) aus Laatzen.

Eine Zigarette hätte, sagte der Gutachter, das Gemisch „höchstwahrscheinlich nicht entzündet“. In der Regel schirme eine Ascheschicht die heiße Glut ab. Das heißt: Lediglich beim Abäschern hätte es zu einer Verpuffung beziehungsweise Explosion kommen können. Deshalb könne eine Zigarette allein als potenzielle Zündquelle „nicht mit letzter Gewissheit ausgeschlossen werden“.

Das Entfachen eines Streichholzes oder eines Feuerzeugs zum Anzünden einer Zigarette hätte allerdings definitiv eine Explosion auslösen können. Das gelte laut Münnekhoff auch für fahrzeugeigene Zündquellen - vom Zünden des Motors (Anlasser) bis zum Betätigen von Türkontakt oder Licht-Schaltern.

Der Gutachter ging in seinen Berechnungen von einem zündfähigen Gas-Luft-Gemisch mit einem Volumen von sechs Kubikmetern aus. Wie explosiv dieser Mix tatsächlich war, könne er allerdings nicht abschließend sagen. Das hänge an Parametern wie Temperatur, Luftdruck und Konzentration. Ein Gas-Luft-Gemisch ist schwerer als Luft, in der Bodennähe war die Gefahr am größten. Unklar sei auch, wieviel und wie lange das Propan-Gas tatsächlich ausgeströmt sei und wie es sich mit Sprinter verteilt habe.

Gutachter stellt zwei Szenarien vor

Verteidiger Rainer Mertins, seine Mandantin bestreitet die Tat bekanntlich vollumfänglich, hatte mit einem Antrag noch versucht, den Gutachter zu stoppen. Münnekhoffs Mutmaßungen seien nicht mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens vereinbar. Strafkammer und Staatsanwaltschaft folgten ihm nicht. Das Gericht entschied: Das gesamte Gutachten wird vorgestellt.

Deshalb konnte Münnekhoff dem Gericht zwei Beispiele zur Abschätzung möglicher Folgen aus dem Archiv des IfS vorstellen. Im ersten Fall hatte eine Gas-Explosion einen Transporter ausgebeult, die Hintertüren und das Dach waren herausgerissen worden. Das war das weniger schlimme Szenario. Im zweiten Fall, so der Gutachter, waren Trümmerteile „mehr als 20 Meter weiter geflogen“. Es gab einen Toten. Der Aufbau des Sprinters war zerfetzt und eine Ziegelfassade beschädigt worden. Verteidiger Rainer Mertins sprach von „willkürlichen Beispielen“.

Der Prozess wird am Freitag, 30. Januar, 9.15 Uhr, fortgesetzt.

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Gasflasche fängt Feuer.

Gasflasche fängt Feuer. Foto: Roberto Pfeil/dpa

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