TGeflügelpest: Landkreis gibt Empfehlung – Geflügelhalter beunruhigt
In einem Hähnchenmastbetrieb in Wischhafen ist die Geflügelpest ausgebrochen. Mehrere Zehntausend Tiere wurden bereits getötet. (Symbolbild) Foto: Matthias Bein/dpa
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Wischhafen appelliert die Veterinärbehörde an alle Geflügelhalter im Kreis Stade. Das ist die aktuelle Lage.
Wischhafen. Drei Jahre ist es her, dass die rund 1500 Geflügelhalter im Landkreis Stade fünf Monate lang ihr Federvieh im Stall unterbringen mussten. Zu groß war die Gefahr, dass sich das bei Wildvögeln nachgewiesene Geflügelpestvirus weiter ausbreitete.
Jetzt ist es wieder so weit: In Nordkehdingen gibt es einen Fall von Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage empfiehlt der Landkreis Stade allen Haltern dringend, ihr Geflügel einzusperren.
Wie das TAGEBLATT berichtete, hatte das Kreis-Veterinäramt Ende vergangener Woche in einem Wischhafener Hähnchenmastbetrieb den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. In der Folge wurden mehrere Zehntausend Tiere „tierschutzgerecht“ getötet.
Was das heißt, erläutert Daniel Beneke, Pressesprecher des Landkreises: Eine Fachfirma habe am Wochenende den Stall abgedichtet und CO2 eingeleitet. Dies sei ein anerkanntes Verfahren. Amtstierärzte des Landkreises hätten dies streng überwacht.
Der wirtschaftliche Schaden für Geflügelhalter ist groß
Der wirtschaftliche Schaden für den Betrieb wird durch eine Entschädigung abgefedert. Die werde allerdings nur gezahlt, wenn eine Tötung der Tiere angeordnet wurde, so Beneke. Falls andere Geflügelhalter aufgrund der Lage mit einer Ausbreitung der Vogelgrippe rechnen, und nach Vermarktung ihrer Tiere die Ställe leer stehen lassen, können sie nicht mit einer Entschädigung rechnen. Das sei ihr wirtschaftliches Risiko.
Viele Landwirte würden daher eine Ertragsschadensversicherung abschließen.
Der Landkreis Stade ist ein Geflügelpest-Risikogebiet, weil die Region Durchzugsgebiet für Wildvögel aus ganz Europa ist. Insbesondere in Nordkehdingen rasten über die Wintermonate mehr als 150.000 Zugvögel. Nach dem aktuellen Ausbruch in Wischhafen wurden um den betroffenen Betrieb Sperrzonen eingerichtet, die eine weitere Verbreitung verhindern sollen.
Gänsebraten
Hohe Nachfrage nach einheimischen Gänsen
Außerdem gilt in diesen Bereichen die Aufstallungspflicht: Bei einer Aufstallungspflicht müssen die Tiere wie folgt gehalten werden: in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung hat sowie eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. Zudem gilt bis auf Weiteres die Allgemeinverfügung des Landkreises, die online auf der Landkreis-Startseite unter „Im Brennpunkt“ zu finden ist. „Je nach Entwicklung des Seuchengeschehens wird gegebenenfalls eine landkreisweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden“, heißt es auf der Landkreis-Seite zum aktuellen Fall.
Hohes Übertragungsrisiko von Wildvögeln
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage empfiehlt Amtsleiterin Dr. Sibylle Witthöft dringend, dass alle Geflügelhalter im Landkreis ihr Geflügel aufstallen. Wann der Mastbetrieb in Wischhafen wieder die Tierhaltung aufnehmen darf, kann zur Stunde noch nicht gesagt werden. Das ist abhängig davon, wann die noch laufenden Desinfektionsmaßnahmen abgeschlossen sind. Außerdem spielt bei der Entscheidung auch das Seuchengeschehen eine Rolle.
In der Wildvogelpopulation ist das Geflügelpestvirus mittlerweile sehr verbreitet. Das betrifft insbesondere Gänse und Enten, die im Landkreis Stade in hoher Zahl vorkommen. Aufgrund des hohen Übertragungsrisikos von Wildvögeln auf Hausgeflügel sei die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen besonders wichtig, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises.