Nach Geiselnahme in Badewanne hohe Strafen für Angeklagte
Angeklagte und Verteidiger kurz vor dem Urteil Foto: Georg Wendt/dpa
Ein Streit um angebliche Drogenschulden von einer Million Euro eskaliert. Acht Tage lang wird ein Mann in Geiselhaft genommen und gequält. Nun ist in Hamburg ein Urteil gegen zwei Angeklagte gefallen.
Hamburg. Tagelang muss eine Geisel in einer Wohnung in Hamburg-Billstedt in einer Badewanne ausharren. Geiselnehmer mit Pistolen und Messern bewachen den Mann, fesseln, misshandeln und drohen ihm. Ein 25-Jähriger und ein 27-Jähriger gehörten nach Überzeugung des Landgerichtes Hamburg zu den Tätern. Die Richter verhängten nun lange Haftstrafen.
Der Hintergrund der Tat im Juni 2025 war ein eskalierter Streit um angebliche Drogenschulden, die ein Bekannter des Opfers gehabt haben soll. Die Gefangenschaft des Mannes über eine so lange Zeit sei eine „Lebensgefährdung“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter, Thees Willemer.
Angeklagte hofften auf 10.000 Euro
Die Angeklagten hatten nach seinen Worten auf „schnelles Geld“ gehofft, 10.000 Euro Belohnung war ihnen versprochen worden. Die beiden Männer sind vorbestraft, hatten beide noch Bewährungszeit. Sie haben Schulden und nehmen regelmäßig Drogen ein.

Einer der Angeklagten auf dem Weg zur Urteilsverkündung. Foto: Georg Wendt/dpa
Der 25 Jahre Angeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten und muss zudem in eine Entziehungsanstalt. Der andere Angeklagte, ein 27-Jähriger, bekam eine Haftstrafe von zehn Jahren. Das Urteil, das die Angeklagten äußerlich ruhig aufnahmen, ist noch nicht rechtskräftig. Bei dem 25-Jährigen sahen die Richter eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Drogenabhängigkeit.
Opfer sollte Lockvogel sein
Nach Überzeugung der Richter hatten die beiden Angeklagten den Mann aus den Niederlanden gemeinsam mit Komplizen unter einem Vorwand nach Hamburg-Billstedt gelockt. Das Opfer hatte bei den Ermittlern behauptet, es sei um einen Autokauf gegangen. Das sei aber eine Lüge gewesen, so die Überzeugung des Gerichts. Es habe in Wirklichkeit wohl um Drogengeschäfte gehen sollen.
Die Täter in Hamburg hatten ein anderes Ziel: Tatsächlich sollte der Besucher gezwungen werden, einen ihm bekannten Drogenhändler, der angeblich Schulden von einer Million Euro bei einer Bande hatte, zu einer Reise von Mallorca nach Deutschland zu bewegen. Laut Anklage wurde der Mann während der Geiselhaft gezwungen, Textnachrichten an den Schuldner im Ausland zu schreiben. Dieser sei aber misstrauisch geworden und habe sich nicht nach Deutschland locken lassen, berichtete der Vorsitzende Richter.
Roh, skrupellos, erniedrigend
Das Opfer sei roh, skrupellos und erniedrigend behandelt worden. „Dem Geschädigten wurde eine schwarze Haube über den Kopf gezogen“, sagte Willemer. Der Mann habe nicht trinken können und auch nur wenig Essen bekommen. Anfangs habe er auch keine Toilette benutzen dürfen. „Der Geschädigte hatte Todesangst.“ Er habe zahlreiche Verletzungen erlitten. „Seine rechte Hand schmerzt noch heute.“ Das Opfer sei „ersichtlich traumatisiert“ und leide bis heute an „gedanklichen Aussetzern“.

Der Prozess hatte im April begonnen. Foto: Georg Wendt/dpa
Die Angeklagten wurden wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, der Jüngere außerdem wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Die beiden Männer hatten ihre Beteiligung gestanden.
Flucht in Boxershorts durch die Hintertür
Nach acht Tagen gelang dem Opfer die Flucht durch eine Hintertür in den Garten. Der Mann lief auf ein anderes Grundstück, rief um Hilfe und bat eine Anwohnerin, die Polizei zu rufen. Eine Polizistin hatte als Zeugin berichtet, sie habe den nur mit Boxershorts bekleideten Mann in Handschellen angetroffen. Er habe mehrere Verletzungen gehabt, unter anderem an Hand- und Fußgelenken. Die Polizei umstellte das Haus, in dem er festgehalten wurde. Dann stürmte ein Spezialkommando das Gebäude.
Der Fall beschäftigte das Landgericht Hamburg schon zum zweiten Mal. Ein 29 Jahre alter Komplize wurde im Februar zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.