TGericht entscheidet: AfD darf nicht ins Kehdinger Bürgerhaus in Drochtersen
Die AfD wollte in das Bürgerhaus Drochtersen. Erst die Gemeinde und nun das Verwaltungsgericht lehnten ab. Foto: Wertgen
Die AfD wollte ins Kehdinger Bürgerhaus. Da die Gemeinde Drochtersen ablehnte, beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Stade mit dem Fall - und die Richter haben entschieden.
Drochtersen. Das Verwaltungsgericht Stade hat den Eilantrag des AfD-Ortsverbands Drochtersen/Nordkehdingen abgelehnt. Die Partei wollte das Kehdinger Bürgerhaus nutzen, um Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September aufzustellen.
Oberverwaltungsgericht
T Nach AfD-Urteil: Sperrt Hammah die Politik aus?
Lokalpolitik
T Eilantrag: AfD Drochtersen will sich ins Bürgerhaus klagen
AfD sah sich benachteiligt
Der Streit begann Ende März: Der Ortsverband beantragte die Nutzung des Bürgerhauses, die Gemeinde Drochtersen lehnte ab. Begründung: Die AfD sitze nicht im Gemeinderat und falle damit nicht unter den anspruchsberechtigten Personenkreis der Benutzungsordnung. Der Antragsteller sah darin eine Verletzung des parteirechtlichen Gleichbehandlungsgebots.
Zweifel an Vollmacht von Sebastian Sieg
Das Gericht lehnte den Eilantrag jedoch ab. Es zweifelt bereits an der Zulässigkeit. Nicht nachgewiesen werden konnte demnach, dass Vorstandsvorsitzender Sebastian Sieg rechtmäßig bevollmächtigt war, den Verband vor Gericht zu vertreten. Ein vorgelegter Screenshot einer Online-Abstimmung und eine eidesstattliche Versicherung reichten dafür nicht aus.
Kommunalwahl 2026
T AfD setzt auf bekannte Gesichter für den Kreistag - mit einer Überraschung
Gericht sieht keinen Eilbedarf
Zudem sah das Gericht keinen ausreichenden Eilbedarf. Der Antragsteller habe nicht konkret dargelegt, sich vergeblich um andere Räumlichkeiten bemüht zu haben. Auch der Wahlerfolg der AfD im Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2025 spreche dagegen, dass der Partei vor Ort die nötige Unterstützung fehle.
Gegen den Beschluss kann die AfD innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einreichen.
Hinweis der Redaktion: Mehr zum Thema lesen Sie am Abend auf TAGEBLATT.de und im E-Paper sowie am Freitag in der gedruckten Ausgabe.
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.