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Whatsapp-Betrug

T„Hallo Mama“: 28-Jähriger steht jetzt vor gewaltigen Schulden

Viele Menschen haben diese betrügerische Whatsapp-Nachricht schon erhalten.

Viele Menschen haben diese betrügerische Whatsapp-Nachricht schon erhalten. Foto: dpa/Scheurer

Der Mann aus Hemmoor half Kriminellen als Komplize. Ins Gefängnis muss der 28-Jährige nicht - die Rückzahlung des hohen Geldbetrages wiegt da schwerer.

Von Denice May Donnerstag, 12.12.2024, 19:10 Uhr

Otterndorf. „Hallo Mama, hallo Papa, das ist meine Nummer. Schreibt mir bitte bei Whatsapp.“ Mit solchen SMS-Nachrichten versuchen Betrüger, ahnungslose Menschen in die Whatsapp-Falle zu locken. Anschließend versuchen sie nach einem bekannten Muster auf das Ersparte ihrer Opfer zuzugreifen. Das erbeutete Geld wird dann auf Konten überwiesen, die den Betrügern nicht selbst gehören, sondern von Komplizen bereitgestellt werden.

Bankkarte und PIN zur Verfügung gestellt

Ein solcher Komplize war ein 28-jähriger Hemmoorer, der sich nun vor dem Amtsgericht Otterndorf unter anderem wegen vorsätzlicher Geldwäsche verantworten musste. Der Angeklagte gab die Tat zu und ließ durch seinen Anwalt erklären, dass er den Betrügern seine Bankkarte samt PIN übergeben hatte. Drei Geschädigte überwiesen daraufhin mehrere Tausend Euro auf sein Konto.

Insgesamt mehr als 6000 Euro wurden anschließend von unbekannten Personen in Wuppertal abgehoben. Um seine Beteiligung zu verschleiern, erstattete der Hemmoorer Anzeige wegen des angeblichen Verlusts seiner Bankkarte. Die Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat wurde jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Einkommen von mehr als 4000 Euro vorgegaukelt

Das war allerdings nicht das einzige Vergehen, das dem 28-Jährigen vorgeworfen wurde. Bereits im Jahr 2022 hatte er einen Kredit über 51.400 Euro beantragt. Um diesen zu erhalten, reichte er gefälschte Gehaltsabrechnungen ein, die ein monatliches Einkommen von über 4000 Euro vorgaukelten. Der Kredit wurde bewilligt, doch der Angeklagte zahlte keine der vereinbarten Raten zurück.

„Der Betrug wiegt deutlich schwerer als die Geldwäsche“, stellte Richterin Sabine Deutschmann fest. Bei der Geldwäsche sei der Schaden überschaubar gewesen, und der Angeklagte habe den Betrug nicht selbst begangen, sondern lediglich unterstützt. Der Kreditbetrug hingegen stelle mit gefälschten Gehaltsnachweisen und einer Summe von über 50.000 Euro einen besonders schweren Fall dar.

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

Da der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte und zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, fiel das Urteil relativ milde aus: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dennoch muss er die gesamte Summe von mehr als 57.000 Euro zurückzahlen. „Da kommen gewaltige Schulden auf Sie zu. Die 57.000 Euro werden Sie wohl härter treffen als die Bewährungsstrafe“, sagte Richterin Deutschmann abschließend.

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