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Verkehrsdelikte

THandy am Steuer: Wie ein Autofahrer vor Gericht in Buxtehude ein Bußgeld abwehrt

Ein Mann hält während der Autofahrt ein Smartphone in der rechten Hand. Vor dem Amtsgericht Buxtehude musste sich deshalb ein Autofahrer verantworten.

Ein Mann hält während der Autofahrt ein Smartphone in der rechten Hand. Vor dem Amtsgericht Buxtehude musste sich deshalb ein Autofahrer verantworten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im 45-Minuten-Takt verhandelt das Amtsgericht Buxtehude Verkehrsdelikte. Wie Autofahrer gegen Bußgelder kämpfen. Ein Besuch im Gerichtssaal.

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Von Thomas Sulzyc
23.07.2026, 05:50 Uhr

Buxtehude. Hält ein Autofahrer während der Fahrt ein Handy in der Hand, führt das nicht zwangsweise zu einer Geldbuße. Das zeigte vor kurzem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren in Buxtehude. Insgesamt vier Verkehrsdelikte verhandelte das Amtsgericht im 45-Minuten-Takt an einem Verhandlungstag.

Fall 1: zu schnell und mit Handy am Steuer

Ein Autofahrer (45) aus Harsefeld nutzte während der Fahrt augenscheinlich sein Mobiltelefon - zumindest erweckt es auf dem Blitzerfoto den Anschein. Ausgerechnet als der Mann am Steuer sein Handy in der Hand hält, erfasst ihn eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage.

Außerorts 17 Kilometer schneller als erlaubt - das gibt der Autofahrer zu. Nicht aber die vorschriftswidrige Nutzung eines Mobiltelefons: Ja, er habe sein Handy in der Hand gehabt, sagt er zu der Amtsrichterin. „Aber nein, ich habe es nicht genutzt.“

Handy am Steuer: neuere Rechtsprechung

Allein durch das Halten eines Mobiltelefons begeht nach neuerer oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der Führer eines Kraftfahrzeugs während der Fahrt noch keine Ordnungswidrigkeit. Es muss vielmehr auch eine über das bloße Halten hinausgehende Benutzung des Handys hinzukommen.

„Ich habe eine Freisprechanlage, muss das Handy zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen“, erklärt der Autofahrer vor Gericht.

Warum er das Mobiltelefon in der Hand gehabt habe? Als Navigationsgerät habe er es genutzt, erklärt der Autofahrer. Dabei sei das Handy aus der Magnethalterung in den Fußraum gefallen, und er habe es aufgehoben.

Blitzerfoto scheitert als Beweis

Die Richterin folgt der Auffassung des Angeklagten. Weil das Blitzerfoto als Beweis scheitert. Details seien schlecht erkennbar. Nicht zu sehen sei, ob der Mann am Handy spreche. „In solchen Fällen sind oft Polizeibeamte Zeugen.“ In diesem Fall aber könne niemand Mundbewegungen bezeugen.

Deshalb muss der Autofahrer 100 Euro Bußgeld wegen vorschriftswidriger Nutzung des Handys doch nicht zahlen. Allerdings 60 Euro für zu schnelles Fahren.

Fall 2: Bei Dunkelrot über die Ampel

In einem anderen Fall wehrt sich ein Autofahrer (32) aus Wingst gegen den Vorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes. Das bedeutet, die Ampel stand beim Überfahren schon länger als eine Sekunde lang auf Rot.

Der 32-Jährige schildert seine Version, was am 8. Oktober 2025 um 8.13 Uhr in der Buxtehuder Ortschaft Neukloster geschehen sein soll. Er sei über Rot gefahren, gibt er zu. „Das war nicht richtig, ich hätte bremsen sollen.“

Aber: „Die Ampel war nicht eine Sekunde lang rot, als mein Fahrzeug die Haltelinie überfahren hat“, behauptet der Autofahrer.

Dagegen sagt ein Polizeibeamter, der im Streifenwagen hinter dem 32-Jährigen fuhr: Die Ampel sei länger als eine Sekunde Rot gewesen.

Der Polizist schildert mehrere Details, macht Distanzen bei dem Rotlichtverstoß anschaulich. Die Richterin überzeugt die Aussage. „Insgesamt nachvollziehbar“, sagt sie. Wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muss der Autofahrer 200 Euro Bußgeld bezahlen - und erhält einen Monat lang Fahrverbot.

Fall 3: Mit 86 km/h durch Ohrensen gerast

86 Stundenkilometer schnell soll ein Autofahrer (25) aus Kutenholz in Ohrensen gefahren sein - erlaubt sind 50. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt ihn.

Die Richterin gibt dem Rechtsanwalt einen Wink: Bisher gehe das Gericht von dem Vorwurf aus, sein Mandant sei fahrlässig zu schnell gefahren, sagt sie. Der Fachanwalt weiß: Bei vorsätzlich zu schneller Fahrt verdoppelt sich das Bußgeld. Nach gängiger Rechtsprechung ist ab 75 Stundenkilometern innerorts von Vorsatz auszugehen.

Der Rechtsanwalt bespricht sich kurz mit seinem Mandanten - und zieht den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück. Es bleibt bei 260 Euro - gedroht hätten 520 Euro.

Fall 4: Betroffener erscheint nicht vor Gericht

Im vierten Fall erscheint der betroffene Autofahrer trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht. Die Richterin wartet 15 Minuten ab - und verurteilt ihn in Abwesenheit zu der Strafe, die der Bußgeldbescheid vorsieht. 43 Kilometer zu schnell: 800 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten zahlen.

Allein mit sich im Gerichtssaal verkündet die Richterin das Urteil. Niemand sonst ist anwesend - kein Protokollant, kein Staatsanwalt, keine Besucher. Bei der Verkündung erhebt sich die Richterin von ihrem Stuhl. „Das Protokoll sieht es so vor“, erklärt sie.

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