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Wirtschaft

THeiß diskutiert: Gibt es Gewerbeflächen in Buxtehude nur noch auf Zeit?

Ein Bagger und Verkehrsbaken an einer Wiese im Gewerbegebiet Felix-Wankel-Straße in Buxtehude.

Im Gewerbegebiet an der Felix-Wankel-Straße bereitet ein Bagger die Erschließung einer drei Hektar großen Gewerbefläche vor. Foto: Thoams Sulzyc

Damit Buxtehude auch in Zukunft über Gewerbegrundstücke verfügt, soll die Stadt Flächen nur noch im Erbbaurecht vergeben oder sich ein Vorkaufsrecht sichern. Diese Anträge der Grünen hat der Wirtschaftsausschuss diskutiert.

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Von Thomas Sulzyc
Mittwoch, 08.05.2024, 00:29 Uhr

Buxtehude. Das Buxtehuder Gewerbegebiet wird um rund drei Hektar Gewerbefläche erweitert. Dazu entstehen an der Felix-Wankel-Straße zwei zusätzliche Stichstraßen mit insgesamt 175 Meter Länge. Die Erschließungsarbeiten haben begonnen und werden voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Zusätzliche Flächen für das Handwerk

Handwerksbetriebe gelten als mögliche Kandidaten bei der Ansiedlung. Die zusätzliche Fläche diene laut der Stadtverwaltung auch dazu, bestehenden Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Die Nachfrage sei groß. Bereits zu diesem Zeitpunkt führe Wirtschaftsförderin Kerstin Maack viele Gespräche mit Interessenten.

Gewerbegrundstücke in der Hansestadt Buxtehude sind also begehrt - ihre Anzahl ist aber begrenzt. Deshalb haben die Grünen im Wirtschaftsausschuss einen Kurswechsel beantragt. Demnach soll die Stadt Gewerbegrundstücke nur noch im Erbbaurecht vergeben - oder sich beim Verkauf ein Rückkaufsrecht sichern. Gängige Praxis bisher ist, dass die Stadt Grundstücke an Investoren verkauft.

„Wir wollen nicht im Moor bauen“

Bei der Nutzung der städtischen Grundstücke konkurrieren unterschiedliche Interessen miteinander: der Naturschutz, die Erzeugung erneuerbarer Energien, der Kita- und Schulbau, der Sportstättenbau, der Straßen- und Radwegebau und eben die Entwicklung der Wirtschaftsbetriebe.

„Wir Grüne glauben, dass Grundstücke in Buxtehude endlich sind“, sagte Wirtschaftsausschussmitglied Michael Langebartels (Die Grünen). „Wir werden die Flächen für andere Dinge nutzen und wollen nicht im Moor bauen.“ Deshalb müsse für künftige Generationen die Möglichkeit geschaffen werden, auf frei werdende Gewerbegrundstücke zugreifen zu können.

Bei Erbpacht bliebe die Stadt Eigentümerin

Eine Alternative zum Grundstücksverkauf könnte das Erbbaurecht sein. Umgangssprachlich ist häufig auch von Erbpacht die Rede. Wer auf Erbpachtland baut, kauft das Grundstück nicht, sondern pachtet es für eine vertraglich vereinbarte Zeit. Die Stadt Buxtehude bliebe Eigentümerin und würde von den Betrieben auf verpachteten Gewerbeflächen einen Erbzins kassieren.

Die Hansestadt Buxtehude würde damit ein wirtschaftsfeindliches Signal geben, warnte Wirtschaftsförderin Kerstin Maack. Deshalb empfehle die Stadtverwaltung, es beim klassischen Grundstücksverkauf zu belassen.

Befürchtung: Unternehmer würden Buxtehude meiden

Die Gründe: Eigentümer würden in der Verfügbarkeit ihrer Grundstücke eingeschränkt. Als Konsequenz daraus würden Unternehmen Buxtehude meiden und sich ein Grundstück zum Kauf in der Nachbarschaft suchen.

„Man findet keinen Investor, der Geld in die Hand nimmt, wenn er das Gewerbegrundstück nur für 50 und 70 Jahre hat“, sagte Ausschussmitglied Achim Biesenbach (CDU). Außerdem: Die Erbpachtregelung würde die Unternehmensnachfolge erschweren, warnte Ausschussmitglied Anja Heckert (SPD).

Auch die Möglichkeit, dass sich die Stadt ein Vorkaufsrecht bei Verkäufen von städtischen Gewerbeflächen sichert, stieß bei der Mehrheit auf Bedenken. Bürokratischer würde alles - für die Stadtverwaltung und Investoren, sagte Kerstin Maack. „Eigentlich sei ja der Wunsch, Bürokratie und Prozesse zu verschlanken“, sagte sie.

Plakat der Wirtschaftsförderung Buxtehude ist mit einem Tag (Graffiti) beschmiert

Verwahrlost sieht das Plakat der Wirtschaftsförderung an der Felix-Wankel-Straße im Buxtehuder Gewerbegebiet aus. Das Interesse an zusätzlichen Gewerbeflächen, die dort erschlossen werden, soll trotzdem groß sein. Foto: Thomas Sulzyc

Vorkaufsrecht im Wohnungsbau

Die Gesetzgebung in Deutschland sehe bisher ein Vorkaufsrecht für Kommunen nur im Wohnungsbau vor - nicht aber bei gewerblichen Grundstücken, berichtete Dorothea Röttger von der Stabsstelle Recht.

Aus guten Grund, sagte Achim Biesenbach. Denn die Vorkaufsregelung würde seiner Meinung nach dazu führen, dass Investoren Probleme mit der Finanzierung bei den Banken bekämen.

Entsprechend fiel die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses aus: Bis auf die Grünen stimmten die übrigen Fraktionen jeweils gegen eine Erbpachtregelung und die Sicherung eines Vorkaufsrechts der Stadt bei gewerblichen Grundstücken.

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