THemmoorer vor Gericht: Kranken Bullen trotz Schmerzen nicht behandelt

Ein Landwirt aus dem Kreis Cuxhaven soll seinen Bullen zum Schlachthof transportiert haben, obwohl das Tier unter schmerzhaften Entzündungen litt (Symbolbild). Foto: Jens Büttner/dpa
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz musste ein Landwirt aus Hemmoor sich vor Gericht verantworten. Er ließ einen kranken Bullen verladen - und kam doch noch mit einem blauen Auge davon.
Otterndorf. Der Bulle muss zuvor unter wochenlang anhaltenden Schmerzen gelitten haben, stellte ein Tierarzt am Schlachthof in Lübbecke in Westfalen fest. Das Tier hatte ein hochgradig lahmes Hinterbein. Wie sich herausstellte durch tiefe nekrotische und eitrige Entzündungen, die nicht medizinisch behandelt worden waren. Das belegen Fotos.
Rund 200 Kilometer war der Bulle aus der Samtgemeinde Hemmoor zum Schlachten nach Westfalen gebracht worden, obwohl das Rind laut Veterinär in diesem Zustand transportunfähig war. Aufgrund des Tierschutzgesetzes erhielten sowohl der Fahrer des Viehtransports als auch die Tierhalter einen Strafbefehl. Während der Fahrer das akzeptiert hatte, reichte der Landwirt Widerspruch ein.
Landwirt sieht sich selbst in Opferrolle
Vor dem Amtsgericht erschien er in seinem Arbeitsoverall und erklärte wortreich, dass er das Leiden des Tieres nicht bemerkt hatte. Früher sei es als Privileg angesehen worden, Lebensmittel zu erzeugen und Menschen zu ernähren. Nun sei das ganz anders, lamentierte der Landwirt. „Jetzt sind wir die bösen Buben. Ich bin doch Landwirt, um Tiere zu halten und nicht, um sie zu quälen, machte der Mittfünfziger vor dem Amtsgericht Otterndorf klar und beteuerte: „Ich hätte den Bullen doch nicht verladen, wenn er hochgradig Schmerzen gehabt hätte.“
Der Landwirt sah sich in der Opferrolle. Bei Menschenmord werde nicht so viel Aufwand betrieben wie bei Tieren, redete er sich zeitweise in Rage ob der Vorwürfe der Tierquälerei. Auf Nachfrage der Richterin räumte er aber ein, dass er die Bilder mit den Entzündungen gesehen habe. Aber ihm sei beim Aufladen nicht bewusst gewesen, dass der Bulle lahm war. Das müsse erst durch die Stresssituation des Verladens und Transportes gekommen sein. „Der Bulle war vorher nicht auffällig“, bekräftigte er erneut.
Verwarnung mit Strafvorbehalt
Weil der Landwirt zum ersten Mal diesbezüglich aufgefallen war, kam er mit einem blauen Auge davon. Richterin und Staatsanwaltschaft einigten sich auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das ist eine Art der Bewährung und bedeutet: Nur für den Fall, dass er in den nächsten zwei Jahren erneut gegen das Tierschutzgesetz verstößt, muss er die Geldstrafe zahlen.