THier brennen 2025 die Osterfeuer im Landkreis Stade

Wo und wie Osterfeuer aufgeschichtet und abgebrannt werden sollten - darüber informiert der Landkreis. Foto: Epping
Eine interaktive Karte zeigt, wo die Osterfeuer an den Feiertagen im Kreis Stade brennen. Dabei gibt es einige Regeln zu beachten.
Landkreis. Schon die alten Germanen entfachten Osterfeuer. Auch im Landkreis Stade wird diese alte Tradition in vielen Dörfern fortgeführt.
Schon jetzt werden dafür Grünschnitt und Holz gesammelt und aufgeschichtet. Damit Natur und Umwelt nicht gefährdet werden, sollten einige Regeln beachtet werden. Darauf weist der Landkreis Stade hin.
Nicht überall sind Osterfeuer erlaubt
Die Osterfeuer als öffentliche - also für alle zugängliche - Veranstaltungen müssen bei den Ordnungsämtern der Gemeinden, Samtgemeinden sowie den beiden Hansestädten Buxtehude und Stade angezeigt werden. In Naturschutzgebieten, in oder in der Nähe von Naturdenkmälern, in geschützten Landschaftsbestandsteilen und auch in besonders geschützten Biotopen dürfen keine Osterfeuer entzündet werden.
Was beim Osterfeuer beachtet werden muss
Um Bäume, Gehölze und Feldgehölze, Hecken und Wallhecken zu schützen, muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.
Vor dem Aufschichten des Osterfeuers muss sichergestellt werden, dass dort keine Nester und Gelege vorhanden sind. Nur unter dieser Voraussetzung kann das sogenannte Brauchtumsfeuer während der Brut- und Setzzeit, die vom 1. April bis zum 15. Juli gilt, durchgeführt werden.
Das Brennmaterial sollte frühestens 14 Tage vorher auf dem Feuerplatz gelagert werden, damit dort Kleintiere wie etwa Vögel, Hasen und Igel das Material nicht als Unterschlupf oder für den Nestbau nutzen.
Am Tag des Abbrennens sollte alles nochmals vorsichtig umgeschichtet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Tiere beim Abbrennen getötet oder verletzt werden.
Welches Brennmaterial erlaubt ist
Für das Brennmaterial gilt: Es dürfen ausschließlich natürliche unbehandelte Gehölze, wie Baum- und Strauchschnitt, verbrannt werden. Fürs Anzünden sollte kein Brandbeschleuniger wie Benzin, Altöl oder Grillanzünder, verwendet werden. Stattdessen eignen sich Stroh oder eine Gasbrennerflamme. Im Anschluss müssen die Reste des Feuers schnellstmöglich ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wer das Osterfeuer zur Müllverbrennung nutzt oder ein privates Osterfeuer durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet und auch strafrechtlich verfolgt werden. Der Landkreis Stade behält sich Kontrollen vor.
Übersicht der Osterfeuer im Kreis Stade
Gründonnerstag, 17. April 2025
- Osterfeuer in Helmste: ab 19.30 Uhr, auf dem Feld vor dem Friedhof.
Karsamstag, 19. April 2025
- Osterfeuer in Assel: ab 19.30 Uhr, am Asseler Hafen.
- Osterfeuer in Balje: ab 20 Uhr, hinter der Deichlücke (Baljer Weg 1, Vorfluter ehemaliger Außendeich).
- Osterfeuer in Beckdorf: ab 18.30 Uhr, in der Straße Am Bahnhof.
- Osterfeuer in Blumenthal: ab 19 Uhr, alte Sandkuhle Feldstraße.
- Osterfeuer in Burweg: ab 19 Uhr, Im Vieh.
- Osterfeuer in Buxtehude: ab 18 Uhr, am Clubhaus der Satansadler, gegenüber vom Estering.
Osterfeuer in Deinste: ab 19.30 Uhr, Gelände des zukünftigen Feuerwehrhauses, südlich vom Loher Weg. - Osterfeuer in Dollern: ab 19.30 Uhr, im Gerstenkamp Richtung Helmster Weg.
- Osterfeuer in Dornbusch: kein Osterfeuer, aber Feuertonnen am Samstag ab 19 Uhr am Hafen Dornbusch.
- Osterfeuer in Drochtersen: ab 19 Uhr, Aschhorner Straße, Gewerbegebiet neu.
- Osterfeuer Drochtersermoor: ab 19 Uhr in Aschhornermoor (Ortsfeuerwehr).
- Osterfeuer in Engelschoff: ab 19 Uhr, am Nedderweg.
- Osterfeuer in Fredenbeck: ab 19 Uhr, Feuerwehr, Auf dem Lieth.
- Osterfeuer in Freiburg: ab 19.30 Uhr, auf dem Schallen.
- Osterfeuer in Groß Sterneberg: ab 19 Uhr, Osterfeuerplatz hinter dem Gerätehaus, Groß-Sterneberger-Straße.
- Osterfeuer in Grünendeich: Kinderfeuer um 17 Uhr, Osterfeuer ab 19 Uhr.
- Osterfeuer in Hagen: am Fredenbecker Weg, gegenüber der Tennisanlage.
- Osterfeuer in Hammah: ab 19.30 Uhr, Osterfeuerplatz Osterheide 89.
- Osterfeuer in Himmelpforten: ab 18.30 Uhr, gegenüber dem Sportplatz Brink.
- Osterfeuer in Hollern-Twielenfleth: ab 18 Uhr, Sportplatz beim Gewerbepark.
- Osterfeuer in Horneburg: ab 16 Uhr, Vereinsgelände SG Horneburg.
- Osterfeuer in Horneburg: ab 17 Uhr, Feuerwehrhaus, Schützenweg 1.
- Osterfeuer in Kranenburg: ab 19 Uhr in der Sandkuhle.
- Osterfeuer auf Krautsand: ab 18 Uhr, am Außendeich (Pappelstrand), Familie Dralle.
- Osterfeuer in Kutenholz: ab 19 Uhr, Buchenstraße.
- Osterfeuer in Ladekop: Kinderfeuer ab 18.30 Uhr, Osterfeuer ab 19.30 Uhr.
- Osterfeuer in Stade: Schwingewiesen, nur mit Anmeldung unter Telefon 04141/67801 oder 04141/66667.
- Osterfeuer in Stade-Riensförde: ab 19 Uhr, am Feuerwehrhaus des Zugs 2 in Riensförde, Helmster Weg.
- Osterfeuer in Wischhafen: ab 19.30 Uhr, beim Feuerwehrgerätehaus (Ziegelstraße).
Ostersonntag, 20. April 2025
- Osterfeuer in Brobergen: ab 19 Uhr, Am Friedhof.
- Osterfeuer in Gräpel: ab 19 Uhr auf Feldweg vor dem Dorf.
- Osterfeuer in Heinbockel: ab 19 Uhr.
Osterfeuer in Mittelsdorf: ab 18.30 Uhr, Osterfeuerplatz, Bei der Bockhorst. - Osterfeuer in Neuland: ab 19 Uhr, Gewerbegebiet Neuland, Dorfstraße.
Osterfeuer in Nottensdorf: ab 19 Uhr, Freizeitpark Nottensdorf. - Osterfeuer in Oederquart: ab 20 Uhr, Ortsausgang Süderende.
- Osterfeuer in Oldendorf: ab 19.30 Uhr, am Weißenmoor.
- Osterfeuer in Sauensiek: ab 19.30 Uhr, am Litberg.
- Osterfeuer in Stade-Abbenfleth: ab 19 Uhr, Brandplatz Festung Grauerort.
- Osterfeuer in Stade-Wiepenkathen: ab 19 Uhr, auf dem Osterfeuerplatz, Unter den Eichen 31.
- Osterfeuer in Wedel: ab 19 Uhr, Ihlbeckskamp.
Ostermontag, 21. April 2025
- Osterfeuer in Hüll: abends, Heimathof Hüll, Niederhüll 23.
Ihr Osterfeuer fehlt in der Übersicht? Schicken Sie uns Termin und Ort per E-Mail an online@tageblatt.de.
Diese Versicherungen leisten bei Schäden durch Osterfeuer
Ob in der Gemeinschaft oder im heimischen Garten: In vielen Regionen Deutschlands ist das Entzünden eines Osterfeuers beliebter Brauch. In der Regel sind die Feuerstellen gut gesichert. Wenn aber doch mal etwas schiefgeht, ist es gut zu wissen, wer für die Schäden aufkommt.
Vereine etwa, die öffentliche Osterfeuer veranstalten, sollten unbedingt prüfen, ob ihre Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung das Entfachen des Feuers abdeckt, sagt Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. „Schließlich können durch unvorhergesehene Ereignisse, wie eine plötzliche Windböe oder zu neugierige Zuschauer, hohe Personen- und Sachschäden entstehen.“
Schäden zeitnah der zuständigen Versicherung melden
Werden Privatpersonen geschädigt, zum Beispiel durch Sengschäden an der Kleidung, ist die eigene Hausratversicherung zuständig. Aulbach zufolge deckten neuere Policen Brandlöcher bis zu 500 Euro ab, wenn der Zusatz Sengschäden vereinbart ist. Werden das eigene Haus oder festeingebaute Markisen in Mitleidenschaft gezogen, ersetzt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden in Höhe der Reparatur oder des Neuwerts.
Bei Verletzungen am eigenen Körper kann die private Unfallversicherung helfen. Sie beinhalte viele Hilfen bei dauerhafter Beeinträchtigung, bis hin zu Invaliditätsleistungen, so Aulbach. „Allerdings darf beim Unfall kein Alkoholkonsum im Spiel gewesen sein. Denn Unfallversicherungen werden dann bei ihrer Leistungszusage sehr pingelig“, sagt der Experte.
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den Kosten der Schäden sitzen bleiben, ist es in jedem Fall wichtig, die Schäden zügig der zuständigen Versicherung zu melden. (sal/set/fe/dpa)