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THintergründe zum angekündigten Amoklauf an der Oberschule Horneburg

Blick auf die Johann-Hinrich-Pratje-Schule in der Schanzenstraße in Horneburg.

Blick auf die Johann-Hinrich-Pratje-Schule in der Schanzenstraße in Horneburg. Foto: Vasel

Die Amok-Drohung an der Oberschule Horneburg sorgte am Donnerstag für Aufregung. Eltern und Schüler waren verunsichert. Das sagen die Polizei und die Schule.

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Von Björn Vasel
Donnerstag, 11.09.2025, 18:11 Uhr

Horneburg. Für Aufregung bei Eltern und Schülern sorgte am Donnerstag ein kryptisches Statement, das die Oberschule Horneburg vor Schulbeginn auf ihrer Homepage veröffentlichte. Gegen 8 Uhr wurde es aktualisiert. „Auf der Jungentoilette gab es gestern Schmierereien. Die Inhalte wurden umgehend an die Polizei weitergeleitet.“ Die Schule ist von da an angehalten, Anweisungen der Polizei zu befolgen. „Nach polizeilicher Einschätzung liegt keine Gefährdungslage vor. Die Schule ist geöffnet“, hieß es.

„Wir wissen von der Drohung, wir waren vor Ort und wir sind vor Ort. Wir haben die Androhung als wenig ernsthaft eingestuft“, erklärte der Stader Polizeisprecher, Rainer Bohmbach, dem TAGEBLATT am Morgen auf Nachfrage. Zu Details wollte sich die Polizei am Morgen nicht äußern.

Was ist mittlerweile bekannt? Auf der Jungentoilette war am Mittwoch eine Schmiererei entdeckt worden. Irgendjemand hatte an die Wand gekritzelt: „Amoklauf“ und diesen für Sonntag, 9. November 2025, um 14.30 Uhr angekündigt. Doch am Sonntag ist die Schule zu.

Die Polizei wollte auf Nummer sicher gehen. Die Vermutung: Es könnte auch ein Hinweis auf 9/11 sein - sprich die Terroranschläge vom 11. September 2001. Seinerzeit hatten islamistische Terroristen vier Passagierflugzeuge entführt, zwei steuerten sie in die Zwillingstürme des World Trade Centers in New York. Bei den Terroranschlägen starben rund 3000 Menschen.

Polizei und Schulbehörde wollten Panik vermeiden

Die Schule habe nach der Polizei umgehend das Regionale Landesamt für Schule und Bildung informiert, teilte Schulleiterin Daniela Rambow am frühen Abend den Eltern in einer Mail mit. Die Polizei habe nach Prüfung der Lage betont, dass „keine Gefährdung für die Schule vorliegt“ und dass die gekritzelte Androhung „als ungefährlich zu bewerten ist“.

Allein bei einer Gefährdungslage wäre die Öffentlichkeit von der Polizei zu informieren gewesen. Bis auf den Hinweis auf der Homepage gab es keine Information. Polizei und Landesschulbehörde hätten verhindern wollen, dass unnötige Panik ausbricht. Die Kinder sollten genauso unaufgeregt zur Schule gehen wie immer. Doch in Elternchats gab es bereits am späten Mittwochabend erste Hinweise. Viele Eltern und Kinder waren verunsichert. Einige Kinder blieben zu Hause.

Rambow bittet die Eltern, ihre Kinder zu beruhigen: „Ihre Kinder sind an unserer Schule sicher.“ Um 14.30 Uhr kam es zu keiner Straftat, die Horneburger Polizei war - unterstützt vom Jugendkommissariat der Polizeiinspektion Stade und Kollegen aus Stade und Buxtehude - vor Ort.

Die Polizei ermittelt wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Dass die Androhung einer Amoktat kein Dummejungenstreich ist, zeigt der Blick ins Strafgesetzbuch. Laut Paragraf 126 wird die Androhung oder Vortäuschung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In Horneburg geht die Polizei allerdings davon aus, dass ein Kind oder ein Jugendlicher für die Androhung eines Amoklaufs verantwortlich ist.

Ein Jugendlicher ist in Deutschland mit 14 Jahren strafmündig. Beim Jugendstrafrecht steht allerdings der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe. Die Bandbreite reicht von der Verwarnung mit Arbeitsstunden bis hin zu Jugendstrafe. Allerdings können Kinder (und letztlich ihren Eltern) bereits im Alter von 12 Jahren die Kosten eines Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden.

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