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Antrag

TJäger im Kreis wollen keine Hundesteuer für ihre Jagdhunde mehr zahlen

Ein Jagdhund wird unter anderem nach Verkehrsunfällen mit Wild für die Suche von verletzten Tieren gebraucht.

Ein Jagdhund wird unter anderem nach Verkehrsunfällen mit Wild für die Suche von verletzten Tieren gebraucht. Foto: Anna Auerbach/Kosmos Verlag/dpa-tmn

Jagdhunde werden gebraucht, um ehrenamtliche Tätigkeiten für das Allgemeinwohl zu leisten. Jetzt wollen die Jäger im Landkreis Stade von der Hundesteuer befreit werden. Das sind ihre Argumente.

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Von Karsten Wisser
Freitag, 25.10.2024, 22:25 Uhr

Landkreis. Die Hegeringe der Jägerschaft des Landkreises Stade haben flächendeckend bei ihren Städten und Gemeinden die Aufhebung der Hundesteuer für geprüfte und damit zertifizierte Jagdhunde beantragt. Sie haben die Verwaltungen gebeten, ihre Anträge den Fraktionen zu übermitteln und bei den Haushaltsberatungen zu beschließen.

Herdenschutzhunde sind von der Steuer befreit

Befreiungen von der Hundesteuer oder reduzierte Sätze gibt es schon. So sind zum Beispiel Assistenzhunde von der Steuer befreit. Neuerdings, wie in Buxtehude, sind auch Herdenschutzhunde aufgrund der Gefahr von Wolfsangriffen von der Steuer befreit. Für Jagdhunde gibt es in einigen Orten schon reduzierte Sätze.

Das sind die Gründe für den Befreiungsantrag: Nach dem niedersächsischen Jagdgesetz muss bei der Jagd oder Nachsuche von Wild sichergestellt sein, dass im jeweiligen Jagdbezirk ein brauchbarer und geprüfter Jagdhund zur Verfügung steht.

Die Ausbildung eines Jagdhundes ist laut Jägerschaft sehr zeit- und kostenintensiv und wird erst im Alter von eineinhalb bis zwei Jahren nach einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen. Alleine die Prüfungen und der Kauf des Hundes kosten mehrere Tausend Euro.

24 Stunden auf der Suche nach verletztem Wild

Die Jägerschaft begründet ihren Antrag auch damit, dass Hundeführer mit ihren Jagdhunden viele ehrenamtliche Tätigkeiten für das Allgemeinwohl erbringen: Jäger mit geprüften Jagdhunden werden rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche angerufen, um bei Wildunfällen auf Straßen, angefahrenes und verletztes Wild nachzusuchen, zu erlösen oder zu bergen.

Diese Tätigkeit ist keine gesetzliche Verpflichtung der Jäger. Sie erfolgt freiwillig und ehrenamtlich und ist nur möglich, wenn dem Jäger ein ausgebildeter Jagdhund zur Seite steht. Die Jäger übernehmen hier unentgeltlich kommunale Aufgaben, die sonst durch Polizei und Bauhof organisiert werden müssten. Die Jägerschaft ist zudem ein anerkannter Naturschutzverband.

Wichtig für den Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest

Im Bereich der Anstrengungen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sind ausgebildete Jagdhunde ebenso im Einsatz und werden als Kadaversuchhunde eingesetzt, um an der Afrikanischen Schweinepest verendete Wildschweine zu finden.

Ebenso sind der Küstenschutz mit sicheren Deichen und ein funktionierendes Entwässerungssystem für die Region eine gesellschaftliche Aufgabe.

Deichsicherheit braucht die Jäger und deren Hunde

Die Deichsicherheit wird immer mehr durch die aus Südamerika eingeschleppten Nutriaratten gefährdet. Sie dürfen nur durch Jäger bejagt werden, schon mehrfach sind Jagdhunde bei der Jagd auf Nutrias verletzt oder getötet worden. Die Fangprämien von sechs bis acht Euro je erlegten Nutria decken den Aufwand und insbesondere das Risiko der Jagdhunde nicht ab.

Ehrenamtliche Leistungen durch Befreiung wertschätzen

Der Vorsitzende der Jägerschaft, Peter Hatecke, fordert jetzt die Gemeinden und Städte auf, dem Antrag der Jägerschaft zu folgen und Haltern von Jagdhunden die Hundesteuer komplett zu erlassen und damit die ehrenamtliche Tätigkeit und die Leistung der geprüften Jagdhunde wertzuschätzen. „Dieses ist erheblich günstiger, als die Aufgaben durch die Städte und Gemeinde selbst zu organisieren“, sagt Hatecke.

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