TJugendliche mit Drogen versorgt? Stader hat ein langes Vorstrafenregister
Vor dem Stader Landgericht ist der Prozess gegen einen 43-Jährigen fortgesetzt worden. Er soll Jugendliche mit Stoff versorgt haben. Foto: Vasel
Ein 43-Jähriger steht vor Gericht. Er soll seinen Sohn und andere Jugendliche mit Drogen versorgt haben. Der Prozess am Landgericht Stade bringt immer neue Enthüllungen ans Licht.
Stade. Er soll Jugendliche mit Drogen versorgt haben - angeblich. Dass ein 43-Jähriger, der in Stade und Hechthausen gewohnt hat, nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, wurde im Prozess vor dem Landgericht Stade deutlich. Der 43-Jährige, der in Hechthausen und Stade zahlreiche Minderjährige mit Drogen versorgt haben soll, ist in Polizei- und Justizkreisen kein unbeschriebenes Blatt. Das wurde am Montag (27. Juli 2026) bei der Fortsetzung des Prozesses im Landgericht deutlich.
Dem Stader wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, über Jahre hinweg nicht nur selbst Drogen für den Eigenbedarf organisiert zu haben. Vielmehr habe er damit Handel betrieben. Zu seinen Kunden hätten nicht nur Erwachsene, sondern auch zum Teil erst 13-jährige Jugendliche gehört. Besonders perfide, wenn es sich im Rahmen des Prozesses bewahrheiten sollte: Selbst seinen eigenen Sohn soll er angefixt haben. Dieser habe nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Freundes- und Bekanntenkreis später auch andere Jugendliche an die Drogen herangeführt, portionsweise die illegalen Substanzen wie Amphetamine und Cannabis an sie verkauft und das Geld dann seinem Vater übergeben.
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Dass die Polizei den Mann, der zeitweise auch in Hechthausen gewohnt hat, schon länger auf dem Schirm hatte, war bereits am vorherigen Verhandlungstag Anfang des Monats deutlich geworden. Dort hatte ein Polizeibeamter ausgesagt und von den Schilderungen einer ehemaligen Lebenspartnerin und eines Arbeitskollegen des Angeklagten berichtet.
Er kennt sich aus im Gerichtssaal
Bei der Fortsetzung der Verhandlung am Montagmorgen wurden etliche Fotos einer polizeilichen Observation im Zuge der Ermittlungen mit potenziellen Kunden präsentiert. Neue Erkenntnisse brachte das jedoch nicht, sondern gehörte zum prozessualen Prozedere.
Mehr Erkenntnisse brachte eine Übersicht der Einträge im Bundeszentralregister, in der unter anderem die Verurteilungen des Angeklagten und andere gerichtliche Feststellungen eingetragen sind:
Dabei zeigte sich, dass der 43-Jährige schon häufiger auf der Anklagebank - insbesondere in der Stuttgarter Region und im Rahmen des Jugendstrafrechtes - wegen diverser Vorwürfe Platz nehmen musste.
Insgesamt gibt es 14 Verurteilungen für Taten unterschiedlichster Art und Schwere.
Die Palette reicht von Diebstählen und Leistungserschleichung über vorsätzliche Körperverletzung und illegalen Drogenbesitz bis hin zu gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung.
Die Verhandlung gegen den 43-Jährigen vor der 2. Großen Strafkammer des Stader Landgerichtes wird am 7. August 2026 um 9.15 Uhr fortgesetzt.
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