Zähl Pixel
Justiz

TJustizministerin in Stade: Die Lehre aus dem Suizid des Sechsfachmörders

Kathrin Wahlmann und Matthias Bähre im großen Saal des Landgerichts Stade. Ohne Suizid hätte die Verhandlung hier stattfinden können.

Kathrin Wahlmann und Matthias Bähre im großen Saal des Landgerichts Stade. Ohne Suizid hätte die Verhandlung hier stattfinden können. Foto: Richter

Der mutmaßliche sechsfache Mörder von Stade hat sich dem Strafverfahren durch Suizid entzogen. Wie konnte das passieren? Und was lernen wir daraus? Justizministerin Kathrin Wahlmann antwortet.

author
Von Anping Richter
01.09.2026, 17:25 Uhr

Stade. Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) ist offiziell in Stade, um das Amtsgericht zu besuchen. Doch es trifft sie nicht unerwartet, dass das TAGEBLATT den Termin zum Anlass nimmt, Fragen zum Suizid des mutmaßlichen Sechsfachmörders von Stade zu stellen. Auch im Unterausschuss Justizvollzug des Landtags hatten sie und die stellvertretende Leiterin der JVA Bremervörde Rede und Antwort stehen müssen. Beim Gespräch in Stade sind auch Amtsgerichtsdirektor Matthias Bähre, Geschäftsführerin Madeleine Heinz und Richterin Annalena Berger zugegen.

„Ich glaube, dass er von Anfang an fest entschlossen war, sich zu suizidieren“, sagt Kathrin Wahlmann über den mutmaßlichen Täter, der sich in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde mit seiner Anstaltskleidung stranguliert hat. Ein JVA-Mitarbeiter fand ihn am 21. Juli, rund drei Wochen nach der Tat, um sechs Uhr morgens leblos in seiner Zelle. Kurz zuvor waren seine Haftbedingungen gelockert worden.

Da in Deutschland kein Strafverfahren gegen einen Toten möglich ist, wurden die Ermittlungen wegen Mordes eingestellt - eine bittere Pille für Angehörige, die auf ein wenig Gerechtigkeit gehofft hatten. „Für einige Angehörige der Opfer wäre es sehr wichtig gewesen, diesen Strafprozess zu erleben. Es tut mir sehr leid für sie“, sagt Wahlmann.

Wahlmann: „Das ist eine fiese Frage“

Doch was kann die Justiz aus diesem Fall lernen, damit es in Zukunft besser läuft? „Das ist eine relativ fiese Frage“, sagt Wahlmann. Aus ihrer Sicht habe die JVA die Sache „mustergültig“ gehandhabt. Die Lockerung der Haftbedingungen sei nicht unvermittelt geschehen. Anfangs wurde der Mann von der Gefängnispsychologie als suizidgefährdet eingeschätzt. Er stand nonstop unter Kameraüberwachung, ein Fernseher in der Zelle wurde ihm nicht gestattet.

In den Wochen danach sei die zuständige Gefängnispsychologin aus mehreren Gründen zu dem Schluss gekommen, dass der Mann keine akuten Suizidabsichten mehr hatte. Schritt für Schritt wurden die Bedingungen gelockert. So wurde ihm dann eine Stunde täglich der Kontakt zu Mitgefangenen gestattet. Sein Umgang mit diesen und mit den Vollzugsbeamten sei in Ordnung gewesen. Er habe auch glaubwürdig über konkrete Zukunftsabsichten gesprochen. Daraufhin sei die Kameraüberwachung gelockert worden.

Die Frage eines Zweitgutachtens

„Es wird von Menschen berichtet, die von Anfang an so fest entschlossen sind, sich zu suizidieren, dass sie ruhig wirken und es ihnen nicht anzumerken ist“, erklärt Wahlmann. Doch liegt es in diesem Fall angesichts der Vorgeschichte - unter anderem soll der Mann schon während seiner Festnahme versucht haben, sich das Leben zu nehmen - nicht auf der Hand, dass der Mann Suizidabsichten haben müsste? Hätte - das hatte die CDU auch im niedersächsischen Landtag gefragt - ein zweites psychologisches Gutachten eingeholt werden sollen, um sicherzugehen?

„Ich glaube nicht, dass es etwas gebracht hätte“, sagt Wahlmann. Die Psychologin habe zudem nicht alleine über die Lockerungen entschieden. Ein leitender Psychologe sei beteiligt gewesen. Ein externer Gutachter könne sich ein Bild nur als Momentaufnahme machen und habe darum viel weniger Tatsachengrundlagen. Die JVA-Psychologen dagegen ständen über Wochen in Kontakt mit den Gefangenen und bekämen viel mehr mit.

Grundrechte gelten auch für Beschuldigte

Amtsgerichtsdirektor Matthias Bähre gibt zu bedenken, dass auch die Rechte des Beschuldigten in die Abwägung einfließen müssen: „Wenn man die ganze Zeit beobachtet wird, ist das ein massiver Grundrechtseingriff. Anwälte fechten so etwas auch an.“ Wahlmann ergänzt, dass solche Maßnahmen nur so lange eingesetzt werden dürfen, wie festgestellt werden kann, dass Suizidgefahr besteht. Sie bleibt dabei: „In unserer Untersuchung haben wir keinen Verstoß feststellen können. Ich sehe auch keinen Nachbesserungsbedarf.“

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen allerdings nur gegen den mutmaßlichen Täter eingestellt. Gegen die Mutter des gemeinsamen Babys und die Fahrerin des Fluchtwagens gehen sie weiter.

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

T Hilfe nach Gewalttat: Was Betroffene wissen sollten

Opfer und Hinterbliebene von Straftaten, beispielsweise bei den sechs Morden in Stade, müssen nicht nur seelische Folgen bewältigen, sondern sich oft auch durch komplizierte Anträge kämpfen. Hier gibt es Hilfe.