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T„Keine wolfsfreien Zonen“: Nabu wird nach Abschuss im Kreis Cuxhaven deutlich

Ein „Schnellabschuss“ eines Wolfs? Der kommt für Naturschützer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen infrage. Eine Absage gibt es für den Abschuss ganzer Rudel.

Ein „Schnellabschuss“ eines Wolfs? Der kommt für Naturschützer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen infrage. Eine Absage gibt es für den Abschuss ganzer Rudel. Foto: Philipp Schulze/dpa

Der Wolfsabschuss im Landkreis Cuxhaven hat den Naturschutzbund (Nabu) auf den Plan gerufen. Die Naturschützer warnen vor Überreaktionen nach den jüngsten Angriffen auf Nutztiere.

Von Egbert Schröder Mittwoch, 04.03.2026, 09:37 Uhr

Landkreis Cuxhaven. Der Nabu-Landesverband Niedersachsen warnt davor, Wolfsbestände in größerem Stil zu dezimieren. Und mit Blick auf das Cuxland als Küstenregion heißt es: „Die Forderung nach wolfsfreien Zonen, insbesondere im Bereich der Deiche, lehnt der Nabu Niedersachsen klar ab.“

Der Landkreis Cuxhaven hatte in enger Absprache mit dem niedersächsischen Umweltministerium eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Abschuss in Kraft gesetzt, um die „Wolfsfähe GW2492f“ töten zu lassen. Die Wölfin soll nach Angaben des Cuxhavener Landrates Thorsten Krüger für den „maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen“ verantwortlich gewesen sein. So waren binnen weniger Tage in Stinstedt (Börde Lamstedt) zwei Dutzend Schafe getötet oder so schwer verletzt worden, dass sie eingeschläfert werden mussten.

„Sachlich, rechtssicher und wirksam“

Beim ersten Angriff auf die Stinstedter Herde waren die Tiere über rund fünf Kilometer hinweg gehetzt worden. Angesichts der Spuren ist nicht auszuschließen, dass mehrere Wölfe an der Hetzjagd beteiligt gewesen sind. Foto- und Videoaufnahmen aus der Gegend rund um den Balksee sorgten für Hinweise, dass mindestens vier Wölfe durch die Gegend ziehen. Die abgeschossene Wölfin wird zurzeit in einem Berliner Institut gentechnisch untersucht. Von dem Ergebnis hängt nach Informationen von cnv-medien.de auch die weitere Vorgehensweise ab. Möglicherweise ist es mit diesem einzelnen Abschuss nicht getan. Doch das steht nicht abschließend fest.

In die laufende Diskussion schaltete sich nach einer Nachfrage der „Cuxhavener Nachrichten“ auch Lamin Neffati als Pressesprecher des niedersächsischen Landesverbandes des Naturschutzbundes (Nabu) ein: „Die aktuellen Wolfsrisse im Elbe-Weser-Dreieck verunsichern viele Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter im Landkreis Cuxhaven. Der Nabu Niedersachsen nimmt die Sorgen der Betriebe ernst und setzt sich zugleich für eine sachliche, rechtssichere und wirksame Lösung ein, die sowohl den Schutz der Nutztiere, als auch den Erhalt des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes gewährleistet“, erklärte Neffati.

Herdenschutz steht für Nabu im Fokus

Doch die Kompromissbereitschaft der Naturschützer hat ganz offensichtlich Grenzen. Die Forderung nach wolfsfreien Zonen, insbesondere im Bereich der Deiche, sei „keine Option“. Ein aktuelles Nabu-Deichschutzprojekt zeige „eindeutig“, dass der „empfohlene wolfsabweisende Herdenschutz auch am Deich umsetzbar und für die Betriebe zumutbar ist“. Entsprechend installierte Zäune wiesen Wölfe wirksam ab und leisteten den „entscheidenden Beitrag zum Schutz der Weidetiere“.

Pauschale Ausnahmen oder wolfsfreie Gebiete würden den Artenschutz untergraben, ohne die eigentliche Ursache von Rissereignissen nachhaltig zu lösen: „Entscheidend bleibt vielmehr, dass Herdenschutzmaßnahmen konsequent umgesetzt und finanziell abgesichert werden.“

Bereits heute bestehe zudem die Möglichkeit, im Fall von Nutztierrissen eine sogenannte „Schnellabschussgenehmigung“ zu erteilen. Dieses Instrument ist aus Nabu-Sicht weiterhin im Einzelfall grundsätzlich der „richtige Weg“. Doch die Naturschutzorganisation schränkt ein: „Voraussetzung muss jedoch bleiben, dass der empfohlene Herdenschutz nachweislich und wiederholt überwunden wurde.“

Gegen „pauschale Maßnahmen“

Forderungen, nicht nur einzelne Problemwölfe, sondern ganze Rudel zu „entnehmen“, sieht die Naturschutzorganisation „kritisch“. Eine solche pauschale Maßnahme sei weder fachlich geboten, noch rechtlich unproblematisch: „Stattdessen muss es dabei bleiben, dass mittels DNA-Analyse eindeutig ein sogenannter Problemwolf identifiziert wird. Nur dieser darf im Einzelfall entnommen werden. So wird gezielt gehandelt, ohne gegebenenfalls funktionierende Rudelstrukturen unnötig zu zerstören.“ Eine „Einzelentnahme per Schnellabschuss bei eindeutig identifizierten Problemwölfen“ dürfe nicht „zum Ersatz für flächendeckenden Herdenschutz werden“.

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