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TKontrollen im Altländer Viertel: So weit kann die Stadt Stade gehen

Seit Jahren ein großes Problem: Müllberge im Altländer Viertel.

Seit Jahren ein großes Problem: Müllberge im Altländer Viertel. Foto: Anping Richter

Mehr kontrollieren, härter durchgreifen im Altländer Viertel, diese Forderung an die Stadt Stade wird schnell laut. Doch ist das so leicht möglich? Es ist leichter gesagt als getan.

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Von Lars Strüning
30.07.2026, 05:50 Uhr

Stade. Vermüllte Plätze, überbelegte Wohnungen, Kriminalität. Das Altländer Viertel im Osten der Stadt ist im Verruf. Forderungen nach einer härteren Gangart werden laut. Die Bürgermeister-Kandidaten versprechen, Recht und Gesetz konsequent durchsetzen zu wollen. Doch was darf die Stadt überhaupt?

Im Altländer Viertel wohnen 2900 Menschen

Offenbar nicht viel. Stadtrat Carsten Brokelmann verweist im TAGEBLATT-Gespräch auf die diversen sozialen Angebote durch die Stadt. Doch die verpuffen häufig angesichts des Kulturmixes in dem Wohnviertel, in dem 2900 Menschen aus vielen Nationen zusammen leben.

Ein typischer Wohnblock im Altländer Viertel in Stade.

Ein typischer Wohnblock im Altländer Viertel in Stade. Foto: Strüning

Viele türkische Familien leben hier seit Jahrzehnten, ebenso Menschen aus dem arabischen Raum, gerade durch den Flüchtlingszustrom 2015 kamen Syrer und Afghanen nach Stade, der Ukraine-Krieg wirkt sich aus wie auch die Freizügigkeit innerhalb der EU. Rumänen und Bulgaren zogen in die Wohnungen ein.

Die meisten Menschen leben hier friedlich zusammen

Selbstredend haben viele Deutsche hier ihr Zuhause. Gerade in den großen Wohnblöcken leben viele Menschen mit finanzieller staatlicher Unterstützung, nicht selten beziehen sie Rente. Sie freuen sich, vergleichsweise günstigen Wohnraum gefunden zu haben. Nicht zu vergessen: die Menschen, die in den Quartieren mit Einfamilienhäusern wohnen. Die Bandbreite ist groß und das Gros lebt hier friedlich; aber eben nicht alle.

Körperverletzungen, vermuteter Drogenhandel, Angriffe gegen Rettungskräfte oder Zusammenrottungen fallen immer wieder auf, geben aber auch ein verzerrtes Bild vom Leben im Altländer Viertel wieder. Die Gemengelage betrifft viele Behörden.

Kriminelle Umtriebe. Diese Taten sind Aufgabe der Polizei. Gerade wurde in einem Behördengipfel mit Stadt, Landkreis und Polizei beschlossen, die Polizeipräsenz in der Stadt hochzuhalten. Die Streifen der Bereitschaftspolizei haben das Altländer Viertel als Schwerpunkt.

Die Vermüllung. Die Müllabfuhr obliegt dem Landkreis Stade. Er hat gerade die Vermieter dringend aufgefordert, den Müll auf ihren Grundstücken wegzuräumen. Einmal die Woche kommt die Sperrgutabfuhr im Auftrag des Landkreises. Die Kommunalen Betriebe der Stadt fahren fast täglich Kontrollen und räumen Müll weg. Das Problem: Was auf privatem Grund liegt, kann nicht einfach mitgenommen werden.

Zudem nutzen offenbar auch Auswärtige das Altländer Viertel als Abladeplatz. Mülltourismus heißt das. Gegen Rücksichtslosigkeit und Egoismus ist kaum ein Kraut gewachsen. Das gilt auch für die vermüllten Recyclingcontainer im gesamten Stadtgebiet, die ebenfalls täglich von der Stadt angefahren werden.

Der wild abgelegte Müll kann auch zu Rattenplagen führen. Dann muss wiederum die Stadt eingreifen, im Sinne der Gefahrenabwehr.

Prekäre Wohnverhältnisse. In der Theorie gibt es das Niedersächsische Gesetz zum Schutz von Wohnraum, um Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben. Das hört sich gut an, scheint aber wenig praxistauglich zu sein. Wenn Vermieter ihre Wohnungen verwahrlosen lassen oder Unterkünfte mit zu vielen Menschen belegt sind, kann die Stadt eingreifen.

Pro Mieter stehen zehn Quadratmeter zur Verfügung

Pro Bewohner müssen zehn Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung stehen. Licht und Belüftung müssen ebenso stimmen wie Heizung, Strom, Trink- und Abwasserversorgung, steht im Wohnraumschutzgesetz. Bei schweren Verstößen kann die Kommune eingreifen bis hin zur Stilllegung. Wenn sie denn davon wüsste.

Stades Stadtrat Carsten Brokelmann ist kein Fall bekannt, wo sich Mieter wegen Überbelegung gemeldet hätten. Häufig auch aus Unkenntnis. Dabei bietet das Jobcenter die Übernahme von Kosten an, die bei einer Beratung durch einen Mieterverein anfallen. Darauf werde auch hingewiesen.

Kaum Kritik: Viele hängen an ihrem Zuhause

Als das TAGEBLATT im Winter über die unhaltbaren Zustände im Hochhaus Grünendeicher Straße 2 berichtete, weil sich Mieter beschwert hatten, schaltete sich auch die Stadt ein. Sie vermittelte alternative Wohnangebote für die Betroffenen.

Aber nicht alle wollten ihr angestammtes Zuhause verlassen, auch aus Angst vor Obdachlosigkeit, berichtet Brokelmann. Wenn die Mieter nicht mitziehen, sind der Stadt die Hände gebunden. Im Fall der Grünendeicher Straße 2 will die Stadt Vermieter und Mieter vor dem nächsten Winter befragen, ob die Mängel behoben sind, also ob Heizung und Trinkwasser wieder laufen.

Über allem schwebt das im Grundgesetz verbriefte Recht auf der Unverletzlichkeit der Wohnung als privater Rückzugsraum. Das Wohnraumschutzgesetz ist entsprechend vorsichtig formuliert und dadurch in vielen Fällen eher ein zahnloser Tiger.

Nachfragen können Druck auf Vermieter erhöhen

Sollte sich ein Mieter beschweren, muss die Stadt erst einmal den Vermieter kontaktieren und schriftlich um Auskunft bitten, ob die Vorwürfe stimmen. Allein durch dieses Vorgehen erhofft sich Brokelmann, mehr Druck auf die Vermieter auszuüben. Dass diese wissen, dass die Behörden sie auf dem Schirm haben.

In einem zweiten Schritt kann die Stadt eine Kontrolle bei den Mietern ankündigen, schildert Brokelmann die rechtliche Lage. Jeder kann sich vorstellen, was in der Zwischenzeit bis zum offiziellen Besuch passiert. Sollten sich mehr Menschen auffinden als erlaubt, dürften von ihnen keine Daten erhoben werden. Der Datenschutz erlaube es nicht.

Mieter-Kontrollen: Kein Abgleich mit Daten

So kann laut Brokelmann auch kein Abgleich stattfinden mit den Meldedaten der Stadt, ob sich wirklich die Menschen in der Wohnung befinden, die dort auch gemeldet sind. Im Zweifel sind sie gerade zu Besuch von nebenan.

Gut möglich, dass sich Mieter nicht beschweren, weil sie es sich mit dem Vermieter nicht verscherzen wollen, der ihnen vielleicht sogar eine Arbeit vermittelt hat. Der Stadt bleibe nur, betroffene Menschen aufzufordern, sie bei Problemen zu kontaktieren, damit eine Lösung gefunden werden kann. Denn das Mieterinteresse stehe im Vordergrund.

Stadtrat Carsten Brokelmann.

Stadtrat Carsten Brokelmann. Foto: Strüning (Archiv)

Umso wichtiger ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen wie der Ausländerbehörde des Landkreises, dem Zoll oder dem Jobcenter, der häufig viele Aufstocker mitfinanziert, zum Beispiel Wohngeld zahlt. Nach den jüngsten Vorkommnissen hat die Stadt jetzt Arbeitsgruppen mit den Behörden gebildet, um sich der diversen Themen zu nähern und stärker einzugreifen - dort wo es rechtlich möglich ist.

Kommunen machen kaum vom neuen Gesetz Gebrauch

Das Wohnraumschutzgesetz ist seit 2021 in Kraft. Drei Jahre später waren die 405 Gemeinden in Niedersachsen befragt worden, wer von den neuen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat. Zehn Kommunen wendeten es an - in drei Jahren. Aus dem Bereich des alten Regierungsbezirks Lüneburg war keine Kommune dabei.

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