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Medizinische Versorgung

TKrankenhäuser in Not: Land erlaubt Verschuldung der Landkreise

Die Elbe Kliniken Stade-Buxtehude werden 2025 mit 14 Millionen Euro für den Erweiterungsbau vom Landkreis unterstützt.

Die Elbe Kliniken Stade-Buxtehude werden 2025 mit 14 Millionen Euro für den Erweiterungsbau vom Landkreis unterstützt. Foto: Battmer

Hilfe für notleidende Kreise und Kommunen oder das Wegschieben von Verantwortung? Das Land will jetzt Schulden für den Betrieb der Kliniken zulassen. Das gefällt aber nicht allen.

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Von Karsten Wisser
Mittwoch, 23.10.2024, 19:15 Uhr

Landkreis. Ein Erlass von Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) kann Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen haben. Wenn es um Ausgaben und Investitionen für kommunale Krankenhäuser geht, dürfen Städte und Kreise demnach neue Schulden in unbegrenzter Höhe aufnehmen. Für die Genehmigung der Haushalte durch das Innenministerium bleiben diese Ausgaben „unberücksichtigt“. Das Politikjournal Rundblick berichtete zuerst über diesen Schritt.

Landkreis Stade sichert den Betrieb der Krankenhäuser

Hintergrund ist, dass die meisten Krankenhäuser rote Zahlen schreiben. Auch die lange finanziell stabilen Elbe Kliniken Stade-Buxtehude brauchen Geld vom Landkreis Stade. Falls die Kommunen den Haushaltsausgleich nicht mehr schaffen, sieht das Haushaltsrecht in Niedersachsen die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vor. In Niedersachsen ist das Innenministerium für die Landkreise zuständig. Für die Kommunen sind die Kreise die Kommunalaufsicht.

Wichtig: Bei den Investitionen soll diese Regelung auch für Schulen, Kindergärten, Brandschutz und Straßen gelten. Durch den Erlass sind die Kreise nicht mehr gezwungen, zusätzliche Kredite für die Kliniken mit Einsparungen an anderen Stellen auszugleichen.

Kommunen stecken 500 Millionen Euro in die Kliniken

Das ist laut Rundblick nach einem Gespräch zwischen Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und den Spitzenverbänden öffentlich gemacht worden. Diese hatten finanzielle Hilfe vor allem für die Krankenhäuser gefordert. Der laufende Betrieb der Kliniken wird von den Krankenkassen finanziert, die Investitionskosten vom Land. Die kommunalen Träger springen ein, weil das System nicht mehr funktioniert. In Niedersachsen geht es um insgesamt 500 Millionen Euro.

Die Meinungen zum Erlass sind sehr unterschiedlich. „Der Erlass des Ministeriums entlässt nur die Kommunalaufsicht aus der Pflicht, für ordnungsgemäße Finanzen bei den Kommunen zu sorgen und löst keines unserer aktuellen Probleme“, sagt Kai Seefried (CDU). Der Stader Landrat ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Elbe Kliniken Stade-Buxtehude.

Kommunalaufsichtliche Tricks helfen nicht

Natürlich nehme der Erlass erst einmal Druck von den Haushalten, da die Hilfen für die Krankenhäuser, aber auch notwendige Investitionen in Bildung und Infrastruktur nicht in Frage gestellt werden und der Haushalt auch bei negativer Entwicklung durch das Land genehmigt wird. Doch eines müsse klar sein: „Kommunalaufsichtliche Tricks helfen uns nicht, am Ende muss jede Investition bezahlt und in diesen Fällen vielfach über Kredite finanziert werden“, so Seefried.

Die Forderung des Landrats: „Wir brauchen wieder einen fairen Lastenausgleich und damit auch wirklich die finanziellen Mittel.“ Kreise würden zu Kreditgebern für Land und Bund. Hier würden Schattenhaushalte für Land und Bund geschaffen.

Inflationsausgleich für die Krankenhäuser

Seefried bekundet die „sehr große Sorge, dass der Erlass gerade zum jetzigen Zeitpunkt auch den notwendigen Druck aus den Haushaltsberatungen des Landes nimmt und das Land auch Druck aus der Beratung zum Krankenhausreformgesetz nehmen will“. Im Bundesrat dürfe es keine Zustimmung zum Gesetz geben. Seefried fordert einen rückwirkenden Inflationsausgleich für die Krankenhäuser.

SPD: Land reagiert schnell, beherzt und mutig

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Björn Protze hat dagegen in einem Schreiben der Innenministerin Daniela Behrens und dem Ministerpräsidenten Stephan Weil für ihre Entscheidung gedankt, dass Investitionen in Krankenhäuser nicht zu Lasten von freiwilligen Leistungen gegenfinanziert werden müssen.

Es ist gut und richtig, dass die niedersächsische Landesregierung die Probleme der Kommunen kennt und diese schnell, beherzt und mutig angeht

Björn Protze, SPD-Kreistagsvorsitzender

„Es ist gut und richtig, dass die niedersächsische Landesregierung die Probleme der Kommunen kennt und diese schnell, beherzt und mutig angeht“, schreibt Protze. Es sei grundsätzlich falsch, dass die Kommunen die Krankenhäuser mit Investitionsmitteln oder mit laufenden Finanzierungen unterstützen müssten, „aber wir tun als Kommunen was notwendig ist und wir wissen, dass wir uns auf die Landesregierung verlassen können“, so Protze.

Kommunen dürfen mehr Schulden machen

Neben dem Landkreis gelten mit dem Erlass auch wohl neue Spielregeln für die Städte und Gemeinden. Der Erste Kreisrat Thorsten Heinze geht davon aus, dass die Regeln, die für den Kreis gelten, auch für die Kommunen anzuwenden wären.

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