Kreistag verbietet Biomüllbeutel und verschärft Strafen für Abfall-Sünder

In den Biotonnen soll in Zukunft deutlich weniger Abfall landen. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Tüte statt Beutel: Ab dem neuen Jahr müssen die Menschen im Landkreis Stade ihren Biomüll anders entsorgen. Und für Abfall-Sünder wird es in Zukunft ernst: Diese Strafen drohen.
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Landkreis. Der Kreistag hat die Nutzung von sogenannten Biomüllbeuteln verboten. Das Verbot tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Ausschuss für Abfall- und Kreislaufwirtschaft hatte sich im Vorfeld bereits für eine entsprechende Satzungsänderung ausgesprochen. Die Beutel für die braune Tonne seien schwer kompostierbar und letztlich umweltschädlich.
Mit der Entscheidung setzt der Kreis Stade letztlich auch eine Vorgabe des Bundes von 2022 um. Mit der Novelle der Bioabfallverordnung muss der Kunststoffanteil in Bioabfällen, die kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen gemischt werden, auf weniger als 0,5 Prozent reduziert werden.
Betreiber der Behandlungsanlagen müssen künftig die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall prüfen. Werden die neuen Obergrenzen überschritten, müssen sie die Fremdstoffe teuer entfernen. Die Kosten müsste letztlich der Gebührenzahler tragen. Nur wenn die Bioabfälle aus der Biotonne stammen, sind höchstens ein Prozent Kunststoffe zulässig.
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Kunststoff-Werfern droht Biotonnen-Entzug
Um die rechtliche Grundlage zu schaffen, hat der Kreistag jetzt Paragraf 6 der Abfallbewirtschaftungssatzung geändert und ein Kunststoffverbot für Bioabfallbehälter erlassen. Demnach dürfen „Bioabfälle aus privaten Haushaltungen nicht mit anderen Abfällen außer den Grün- und Gehölzabfällen vermischt werden“.
Bei wiederholter Fehlbefüllung von Bioabfallbehältern droht den Bürgern - im Amtsdeutsch Anschluss‐ und Benutzungspflichtige - ein Ausschluss von der Nutzung der Biotonnen.
Sollte jemand wiederholt Fremdstoffe in seine Biomülltonne werfen und dabei erwischt werden, werde der Landkreis die braune Tonne einziehen und das Restabfallbehälter-Volumen (graue Tonne) „nach pflichtgemäßem Ermessen erhöhen“.
Das kann teuer werden. Denn bei einem 60-Liter-Behälter beträgt die monatliche Gebühr 7,78 Euro, bei der Biotonne sind es 4,56 Euro - bezogen auf eine 14-tägliche Entleerung. Der Einwurf ist in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit.
Auch zur Verringerung des Eintrages von Mikroplastik in den Naturkreislauf war das Kunststoffverbot laut Kreis notwendig. Außerdem werde ein solches Verbot von den deutschlandweiten Kampagnen zur Biotonne, vom Verband kommunaler Unternehmen und vom Umweltbundesamt gestützt.
Um die Bioabfallqualität im Landkreis Stade nachhaltig zu verbessern, insbesondere um die ab 1. Mai 2025 geltenden Kontrollwerte einhalten zu können, musste ein Verbot für den Kreis Stade festgelegt werden. Das sei im Sinne der Gebührenzahler.
Biotonnen werden mit Aufklebern versehen
Das Verbot soll mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Zusätzlich werden 2024 die Biotonnen mit Aufklebern versehen, die auf das Kunststoff-Verbot hinweisen. Erst wenn nach der Umstellungsphase in den nächsten Monaten und intensiver Beratung keine Erfolge erzielt werden können, werde laut Kreisverwaltung von den Regeln zur Durchsetzung des Verbots Gebrauch gemacht. Karin Aval (Grüne) begrüßte das Verbot. Es werde dazu beitragen, den Fremdstoffanteil zu reduzieren, außerdem könnten Bioabfälle so einen Beitrag zur Wärmewende leisten.