TLandgericht Stade: Angeklagter gesteht den Mord an seiner Partnerin
Das Landgericht in Stade an einem sonnigen Frühlingsmorgen. Foto: Hahn
Am sechsten Prozesstag gegen einen 34-jährigen Mann aus Gyhum wird von der Verteidigung eine Einlassung des Amgeklagten verlesen - mit mehreren Geständnissen.
Stade. Bevor der Verteidiger am Morgen des sechsten Prozesstages gegen den Mann aus Gyhum dessen Einlassung vor der 3. großen Strafkammer am Stader Landgericht verliest, kündigt er an, im Laufe des Verfahrens noch vier bis fünf weitere Beweisanträge stellen zu wollen. Er sei dazu noch in Vorbereitungen, weshalb er diese nicht bereits am Nachmittag des laufenden sechsten Prozesstages einreichen könne.
Mordprozess von Gyhum: Angeklagter öffnet sich für Fragen zur Einlassung
Der Angeklagte habe sich zudem dazu bereit erklärt, Fragen zu seiner Einlassung am kommenden Prozesstag zuzulassen, bevor der Gutachter seine Einschätzung zu dieser Einlassung abgeben werde.
Um es vorwegzunehmen: Sowohl die Kammer, die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage verzichten nach kurzer Beratung im Anschluss der Verlesung darauf, Fragen zu stellen. Der Gutachter erbittet sich etwas Bearbeitungszeit, weshalb der Prozesstag bereits nach vierzig Minuten beendet ist.
Angeklagter räumt die Tötung ein
Aber wie stellt der Angeklagte in der Einlassung die Geschehnisse des 23. September 2025 und die des laufenden Verfahrens dar?
Landgericht Stade
T Mordprozess: Das verrät der Gutachter über den Angeklagten aus Gyhum
Als Erstes räumt er die Tötung seiner Ex-Partnerin, sowie die Brandstiftung ein. Der Angeklagte bestreitet allerdings, aus niederen Beweggründen und Vertuschungsabsicht gehandelt zu haben. Die angeklagte Vergewaltigung habe nicht stattgefunden. Was vorgefallen ist, bedaure er aufrichtig und habe selbst keine Erklärung dafür. Deshalb sehe er ein, dass das Gericht hier ein Urteil fällen müsse und werde. Das von ihm getötete Opfer bezeichnet er als „die Liebe meines Lebens“.
Weiterhin keine Erinnerung an Details zur Tat
Details zur Tat erinnere er nicht, auch nichts zum Verbleib der mutmaßlichen Tatwaffe. Wie schon gegenüber dem Gutachter, verweist er auch in seiner Einlassung auf einen „stressigen Tag“ und wiederholt seine Sicht der Dinge, wonach das spätere Opfer ihn bedroht habe.
Zu seiner Entlastung gibt der Angeklagte in der Einlassung weiter an, dass das Bild, das die Zeugen der bisherigen Beweisaufnahme von ihm geschildert haben, nicht der Wahrheit entspreche. Er habe stets das Hobby seiner Partnerin aktiv unterstützt, obwohl deren Engagement für ihre Pferde weit „über ein normales Maß“ hinausgegangen sei.
Auch, dass die Beziehung erkennbar nicht intakt gewesen sei, weist er von sich. Für beides listet der Angeklagte in seiner Einlassung Rechnungsbelege auf, die dokumentieren, dass beide gemeinsam hohe Aufwendungen für den Umbau des Pferdestalls getätigt hatten und auch größere Investitionen für Möbel und Haushaltsgeräte noch im Sommer 2025 erfolgt waren. Beides, so seine Argumentation, wäre in einer kriselnden Beziehung wohl nicht erfolgt.
Angeklagter fühlt sich falsch wahrgenommen
Hätte er um sein Bild gewusst, das seine Partnerin offenbar ihren Freundinnen gegenüber gezeichnet habe, hätte er mit diesen Freundinnen das Gespräch gesucht. Denn, so berichtet er in der Einlassung, das Opfer habe über seine Freundinnen auch nicht nur Gutes erzählt.
Außerdem habe seine Partnerin ihn zur Aufnahme einer Psychotherapie gedrängt, weil sie der Auffassung gewesen sei, er habe Schwierigkeiten, sich angemessen partnerschaftlich zu verhalten. Der Angeklagte habe diesem Wunsch Folge geleistet, einer von seiner Therapeutin empfohlenen gemeinsamen Paartherapie habe sich das Opfer hingegen verweigert.
Den Vergewaltigungsvorwurf entkräftet der Angeklagte erneut mit der Erklärung, seine Partnerin habe sich seit Längerem in gynäkologischer Behandlung befunden. Der Prozess wird am 20. Mai fortgesetzt.
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