TLandgericht Stade: Ist der Angeklagte im Gyhum-Mordprozess schuldfähig?
Am Landgericht Stade läuft der Prozess gegen einen Mann aus Gyhum, der seine Partnerin getötet haben soll. Aktuell geht es darum, ob der 34-Jährige schuldfähig war. Foto: Hahn
Am neunten Prozesstag gegen einen Mann aus Gyhum, der seine Partnerin getötet haben soll, stimmt das Gericht einem zweiten Gutachten zur Schuldfähigkeit zu.
Stade. Kaum hatten sich die Prozessbeteiligten von den Plätzen erhoben und wieder gesetzt, verkündete der Vorsitzende Richter, er habe eine Endokrinologin ausfindig gemacht, die ein Gutachten über Schilddrüsenfunktionsstörungen erstattet, unter der der Angeklagte leidet. Das hatte sein Verteidiger beantragt. Das Gutachten soll am nächsten Verhandlungstag, am 22. Juni, vorgestellt werden und Aufschluss darüber geben, ob die Funktionsstörung Auswirkungen auf eine Schuldfähigkeit des Angeklagten haben könnte.
Dabei versicherte der Richter, es bleibe dabei, dass die Auswirkungen der Medikation in Bezug auf die psychiatrische Seite der entsprechende Sachverständige beurteilen müsse - unter Zuhilfenahme der Interpretation der demnächst zu befragenden Endokrinologin. Der psychiatrische Gutachter geht bislang von einer Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.
Gyhum-Prozess: Richter lehnt Antrag der Verteidigung ab
Zudem verkündete der Vorsitzende Richter in der am Freitag nur wenige Minuten dauernden Hauptverhandlung einen Beschluss: Der Antrag der Verteidigung auf Heranziehung von Gerichtsakten eines früheren Verfahrens gegen den 34-jährigen Angeklagten wird abgelehnt. In diesem alten Fall von 2015 wurde der Mann aus Gyhum nach einer Schlägerei vor einer Diskothek, bei der er angab, unter Notwehr gehandelt zu haben, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Richter begründet die Ablehnung damit, dass dem Beweisantrag die Grundlage fehle. „Der bloße Antrag auf Beiziehung von Akten ist bei Fehlen einer bestimmten Bezeichnung der Beweismittel kein Beweisantrag.“ Dem Antrag fehle es an konkret behaupteten Tatsachen, aufgrund derer von einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten auszugehen wäre.
Schuldfähigkeit des Angeklagten aus Gyhum im Blick
„Eine Beiziehung der Akten des bereits aus dem Bundeszentralregister gelöschten Verfahrens ist im Rahmen der der Kammer obliegenden Aufklärungspflicht nicht angezeigt“, so der Vorsitzende Richter. Weder sei vorgetragen noch ersichtlich, was mit den alten Verfahrensakten aufgeklärt werden soll. „Der Begründung des Antrages ist lediglich die Behauptung zu entnehmen, dass der Angeklagte in dem früheren Verfahren ebenfalls eine Notwehrlage angenommen habe“, eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht auszuschließen sei.
Der Vorsitzende erwiderte, dass die Kammer im laufenden Verfahren bereits zu Beginn einen Sachverständigen mit dem Erstellen eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens bezüglich des Angeklagten beauftragt hat: „Gegenstand dieses Gutachtens ist die Frage, ob tatzeitbezogen bei dem Angeklagten die Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen haben.“ Ferner sei zu beantworten, ob die Voraussetzung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt vorliegt.
Nächster Prozesstag im Gyhum-Mordprozess am 22. Juni in Stade
Um dies zu beantworten, nimmt der psychiatrische Sachverständige an der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung teil. Seinen Ausführungen zufolge und nach psychiatrischer Untersuchung des Angeklagten sei der Gutachter zunächst zu dem Ergebnis gelangt, dass bei dem Angeklagten „tatzeitbezogen keine psychiatrische Störung oder Erkrankung zu diagnostizieren“ ist.
Landgericht Stade
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Die Begutachtung des Angeklagten im Hinblick auf dessen Schuldfähigkeit sei umfassend geprüft worden: „Es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen eine weitere Untersuchung zweckmäßig und erforderlich wäre“, so der Richter in der Ablehnung. Der Prozess gegen den seit September 2025 in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wird am 22. Juni fortgesetzt.
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