Senior gequält

80-Jähriger in Eißendorf brutal überfallen: Lange Haftstrafen für Täter

Ein Räubertrio quälte einen alten Mann, um an Beute zu kommen.

Ein Räubertrio quälte einen alten Mann, um an Beute zu kommen. Foto: Marcus Brandt/dpa

Ein Räubertrio klingelt an der Tür eines 80-jährigen in Hamburg-Eißendorf. Die Täter verlangen Geld, quälen den Senior und wollen seinen Tod. Die Richter haben nun ein Urteil gesprochen.

Von dpa 15.07.2026, 14:00 Uhr

Hamburg. Ein 80-Jähriger erwartet seinen Gärtner, doch der bringt Komplizen für ein grausames Verbrechen mit: Das Landgericht Hamburg hat ein Räubertrio zu langen Haftstrafen verurteilt. Die drei Männer hätten sich des versuchten Mordes, der besonders schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. „Eine völlig sinnlose und brutale Tat.“

Ein 45 Jahre alter Angeklagter, der Alkoholiker ist und bereits viele Vorstrafen hat, erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Ein 25-Jähriger soll für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, sein gleichaltriger Cousin für vier Jahre und sechs Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils eine zwei Jahre längere Strafe gefordert.

Als das Urteil fiel, war lautes Schluchzen aus dem Raum zu hören, in dem zahlreiche Angehörige und Bekannte saßen. Die Reaktion der Verurteilten war nicht zu sehen, da sie mit dem Rücken zu den Zuschauern saßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die drei Angeklagten sind Deutsche - einer der 25-Jährigen hat zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit.

Ein Täter war der Gärtner

Steinmann berichtete, wie sich die Tat aus Sicht des Gerichts abspielte: Nach dem Besuch eines Dorffestes lernten sich der 45-Jährige, der sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser hält, und einer der beiden 25-Jährigen in einer Kneipe kennen. Dessen Cousin kam erst später hinzu. Die beiden jungen Männer hätten Arbeit gehabt, keine wirtschaftliche Not, betonte Steinmann. Ihre Familie sei angesichts der Tatvorwürfe „fassungslos“.

Am Morgen des 30. August 2025 machten sich die Männer in einem Transporter auf den Weg zu dem 80-Jährigen, bei dem der 45-Jährige eigentlich seinen dritten Arbeitseinsatz als Gärtner haben sollte. Der Entschluss zum Überfall wurde laut Gericht alkoholisiert nach einer durchzechten Nacht gefasst. Wie Profis seien sie dabei nicht vorgegangen, meinte Steinmann.

Als es klingelte, öffnete der alte Mann auf seinen Rollator gestützt und nichtsahnend die Tür. Er bekam nach Überzeugung der Richter sogleich einen so heftigen Faustschlag ins Gesicht, dass er rückwärts auf den Boden stürzte. Dann beschimpften die Angeklagten den Mann, zogen ihm einen Jutebeutel über den Kopf und strangulierten ihn. „Der 80-Jährige hatte Todesangst“, sagte Steinmann.

„Wir müssen ihn jetzt umbringen“

Die Täter verlangten laut Gericht Geld, Schmuck und Wertgegenstände. Der Senior verriet ihnen das Versteck einer Dose, die mit 1.800 Euro gefüllt war. Da erst sei den Männern der Gedanke gekommen, dass sie ja unmaskiert wiedererkannt werden könnten, berichtete Steinmann. Einer der Räuber soll gesagt haben: „Wir müssen ihn jetzt umbringen, er hat uns gesehen“.

Die Angeklagten befestigten ein Stromkabel in etwa zwei Metern Höhe an der Kellertreppe und formten eine Schlinge. Der 45-Jährige versuchte den Angaben zufolge, den Senior mit dem Kopf in der Schlinge aufzuhängen, was aber an der Gegenwehr des alten Mannes scheiterte. „Es sollte so aussehen, als hätte er sich selbst umgebracht“, sagte der Vorsitzende Richter.

Matthias Steinmann war der Vorsitzende Richter.

Matthias Steinmann war der Vorsitzende Richter. Foto: Marcus Brandt/dpa

Während die Angeklagten ihr weiteres Vorgehen im Arbeitszimmer des Seniors besprachen, hörte der 80-Jährige Geräusche an der Haustür und schrie um Hilfe. Es war seine Pflegekraft. Daraufhin flüchteten die Täter. Zuvor hatte einer der Männer dem Überfallenen laut Steinmann noch einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. „Möglicherweise aus Frust.“ Die Räuber wurden kurz darauf festgenommen. Der Senior hatte diverse Blutergüsse am Kopf, Prellungen im Brustkorbbereich, Würgemale am Hals sowie erhebliche Schmerzen.

Bei ihren Angaben vor Gericht hätten die Angeklagten versucht, den anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben und das eigene Fehlverhalten schöngeredet, bilanzierte der Vorsitzende Richter. Es habe während der Tat ausreichend Zeit gegeben, um innezuhalten und abzubrechen.

Überfall belastet Opfer weiterhin

Beeindruckend fand Steinmann die ruhige und präzise Aussage des Opfers im Gerichtssaal, die mehr als zwei Stunden dauerte. Die Kammer habe ihm geglaubt und nicht den Angeklagten. Nach einigen Tagen im Krankenhaus habe sich der 80-Jährige nach dem Überfall einigermaßen erholt - auch wenn ihn die psychischen Folgen des Überfalls, etwa Schlafstörungen, noch immer beschäftigten.

Er wolle von den Angeklagten keine Geldzahlung als Entschädigung und keine Entschuldigung, habe der Hamburger betont. „Er hat Verachtung empfunden“, sagte Steinmann in Richtung der drei Angeklagten. Der alte Mann wünsche sich nur sein altes Leben zurück - doch das sei nicht mehr möglich.

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