Lebenslanger Führerscheinentzug: Geht das überhaupt?

Viel zu schnell, kein Führerschein und ohne Autozulassung: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle im Landkreis Stade hat die Polizei einen 16-Jährigen am Steuer eines Wagens gestoppt. Foto: Jan Woitas/dpa
Ein 16-Jähriger rast mit Tempo 167 über die B73, Autofahrer im Clinch verursachen einen Unfall auf der A26: Zwei Beispiele, in denen TAGEBLATT-Leser ein Dauerverbot forderten. Das sagt das Gesetz.
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Landkreis. Der Führerschein bedeutet für viele Freiheit und Unabhängigkeit. Doch wer sich im Straßenverkehr besonders schwerwiegend oder wiederholt falsch verhält, kann ihn dauerhaft verlieren. Der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis ist die drastischste Maßnahme im deutschen Verkehrsrecht – und für manche Verkehrssünder bittere Realität.
Gesetzliche Grundlage für den Entzug auf Lebenszeit
Die rechtliche Basis für diese extreme Sanktion liefert § 69a Abs. 1 StGB. Danach kann die Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit entzogen werden, wenn „zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist nicht ausreicht, um die vom Täter ausgehende Gefahr abzuwenden“.
Anders als ein befristetes Fahrverbot bedeutet dies, dass eine Wiedererlangung des Führerscheins nur unter ganz bestimmten Umständen möglich ist. Darauf weist unter anderem das Online-Portal „Chip.de“ hin.
Ein dauerhafter Führerscheinentzug droht vor allem in folgenden Fällen:
- Wiederholte schwere Verkehrsverstöße: Notorisches Rasen, rücksichtslose Fahrweise oder Missachtung früherer Führerscheinentzüge.
- Alkohol und Drogen am Steuer: Besonders bei extrem hohen Werten oder wiederholtem Verstoß kann die Fahrerlaubnis endgültig entzogen werden.
- Straftaten mit dem Auto: Wer sein Fahrzeug für Straftaten nutzt – etwa bei Fluchtversuchen oder als Tatwerkzeug – riskiert ein lebenslanges Fahrverbot.
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Illegale Autorennen, Unfallflucht mit schweren Folgen oder grob fahrlässiges Verhalten können das Ende der Fahrerlaubnis bedeuten.
- Medizinische Gründe: Wer aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung als dauerhaft ungeeignet gilt, verliert seinen Führerschein ebenfalls. (dm)