T„Macht einen fassungslos“: Diebstahlserie im „Tante Enso“-Laden
Nachts, wenn (fast) alles schläft, hat der Tante-Enso-Laden in Ihlienworth noch geöffnet. Wer eine Tante-Enso-Karte hat, kann dort rund um die Uhr einkaufen. Foto: Mangels
15 Mal rein und raus ohne zu bezahlen: In Otterndorf sitzt ein Rentner auf der Anklagebank. Das Gericht findet deutliche Worte.
Otterndorf. Der Prozess begann allerdings mit Verspätung. Der Angeklagte war zunächst nicht zum Termin erschienen und musste von der Polizei zum Gericht gebracht werden. Vor Richterin Sabine Deutschmann räumte der Mann die Vorwürfe ohne Umschweife ein. „Das ist alles so korrekt“, sagte er zu den Anklagepunkten.
Nach den Ermittlungen hatte der Ihlienworther zwischen Ende November 2025 und Februar 2026 Waren im Gesamtwert von rund 358 Euro aus dem Dorfladen entwendet. Dabei nutzte er aus, dass der Markt auch außerhalb der Personalzeiten rund um die Uhr geöffnet ist. Zutritt haben eigentlich nur registrierte Kunden mit einer „Tante-Enso“-Karte. Der Angeklagte verschaffte sich jedoch Zugang, indem er gemeinsam mit anderen Kunden das Geschäft betrat.
Auf die Frage der Richterin nach seinem Motiv antwortete der 69-Jährige knapp: „Ich hatte Hunger.“ Die Erklärung überzeugte das Gericht allerdings nicht. Denn gestohlen hatte der Mann überwiegend alkoholische Getränke. Auf die Nachfrage, ob er ein Alkoholproblem habe, antwortete er mit „Nein“. Richterin Deutschmann stellte daraufhin klar: „Hunger kann ich als Grund nicht akzeptieren.“
Angeklagter zeigte keine erkennbare Reue
Besonders verwundert zeigte sich das Gericht darüber, dass der Angeklagte trotz der offensichtlichen Videoüberwachung immer wieder zuschlug. „Ich bin ein bisschen ratlos“, sagte Richterin Sabine Deutschmann während der Verhandlung. Der Mann äußerte sich über sein Geständnis hinaus kaum zu den Taten und zeigte keine erkennbare Reue.
Als Zeugin wurde die Filialleiterin des Tante-Enso-Marktes vernommen. Die 41-Jährige schilderte, dass der Angeklagte trotz eines bestehenden Hausverbots weiterhin versucht habe, in den Laden zu gelangen. Erst vor wenigen Tagen habe er erneut versucht, sich in das Geschäft „hineinzuschleichen“.
Tatverdächtiger
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Der 69-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Aus seinem Bundeszentralregisterauszug gehen mehrere Vorstrafen hervor, darunter Betrugsdelikte, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung.
Das Amtsgericht verurteilte den Rentner zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro. Zusätzlich muss er den Wert der entwendeten Waren in Höhe von 358 Euro zurückzahlen sowie die Kosten des Verfahrens tragen.
Zum Abschluss richtete Richterin Deutschmann deutliche Worte an den Angeklagten: „Ihre Unbelehrbarkeit macht einen fassungslos.“ Zugleich appellierte sie eindringlich an ihn, künftig Abstand von dem Dorfladen zu halten: „Das muss ein Ende haben. Gehen Sie da nicht mehr hin.“
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