TMann brutal ins Koma geprügelt: Zeugen beschleicht in Tatnacht „mulmiges Gefühl“

Die Verhandlung soll am 6. Februar fortgesetzt werden. Foto: dpa
Es ist eine beklemmende Situation, mitten in der Nacht im Dunkeln zwei Menschen zu passieren, von denen einer röchelnd am Boden liegt. Dieses Gefühl war einem der Zeugen im Prozess wegen versuchten Totschlags am deutlichsten in Erinnerung geblieben.
Stade. In einer Septembernacht vor zwei Jahren wurde ein Mann in Stade derart brutal zusammengeschlagen, dass er erblindete und seit der Tat im Wachkoma liegt. Vor dem Landgericht ging jetzt der Prozess weiter.
Um den Tathergang im Verfahren wegen versuchten Totschlags zu rekonstruieren, hatte die Schwurgerichtskammer Zeugen geladen, die in der Tatnacht in der Nähe des Tatortes waren. Der Zeuge J. war in der Nacht vom 5. zum 6. September 2021 seinen Angaben zufolge mit dem Rad auf dem Weg zur Tankstelle in der Harsefelder Straße gewesen.
Zeugin kennt Angeklagten und Opfer vom Sehen
Dabei passierte er auch den Tatort, wo er im Dunkeln zwei Männer wahrnahm. Einer lag und einer stand. Der Zeuge konnte sich nicht mehr an viele Einzelheiten dieser Nacht erinnern. Das mulmige Gefühl, als er zwischen den beiden Personen hindurch auf den dunklen Verbindungsweg zur Harsefelder Straße zulief und ihm auf den circa 100 Metern bis zur Tankstelle eine Person folgte, war ihm aber im Gedächtnis geblieben. Dass der Mann hinter ihm betrunken gewesen war, schloss der Zeuge daraus, dass die Angestellte der Tankstelle diesem keinen Alkohol mehr verkaufen wollte.
Landgericht Stade
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Für die Zeugin S., die seit 14 Jahren im Service der Tankstelle arbeitet, sind Kunden, die mitten in der Nacht Alkohol oder Zigaretten kaufen, keine Seltenheit. Auf Befragung des Gerichtes erklärte sie, sowohl den Angeklagten, den Zeugen mit dem Rad als auch das Opfer vom Sehen zu kennen. Über den Geschädigten sagte sie, dass er immer allen aus dem Weg gegangen sei, auch wenn er betrunken war. Den Angeklagten hatte sie als einen langjährigen Kunden in Erinnerung, der auch aggressiv wurde, wenn er betrunken war. „Wenn ich ihm nichts verkauft habe, weil er kein Geld hatte oder die Karte nicht funktionierte, dann schrie er auch schon mal herum und schlug wütend gegen die Scheibe.“
Gericht sichtet das Videomaterial der Tankstelle
Beide Männer, der Angeklagte und das spätere Opfer, seien öfter an der Tankstelle gewesen, allerdings hatte sie beide nie zusammen trinken gesehen, wie in dieser Nacht. Hier hatte der Angeklagte dem Opfer Wodka und Bier spendiert. Später seien beide weggegangen. Streitereien oder gar tätliche Auseinandersetzungen habe sie an der Tankstelle nicht wahrgenommen. Allerdings räumte die Zeugin ein, sich nach zwei Jahren nicht an alle Einzelheiten der Nacht erinnern zu können, und andererseits hatte sie von ihrem Standort nicht in jeden Bereich der Tankstelle Einsicht.
Von einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer an der Tankstelle, bei dem einer der Männer den anderen geschubst habe, hatte der Zeuge L. in der Tatnacht der Polizei berichtet. Er habe das von der Tankstellenmitarbeiterin so gehört. L. hatte den Schwerverletzen gefunden und Polizei und Rettungsdienst benachrichtigt.
Teil der Verhandlung war die Sichtung von Videomaterial der Tankstelle. Die Tatbeteiligten konnten identifiziert werden. Eine Auseinandersetzung zeigten die Sequenzen nicht.
Die Verhandlung wird am 6. Februar fortgesetzt.