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Gerichtsurteil

TAfD-Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser ist eine Volksverhetzerin

Marie-Thérèse Kaiser.

Marie-Thérèse Kaiser. Foto: Warnecke/rk

AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser hat vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken müssen – sie ist nun rechtskräftig verurteilte Volksverhetzerin.

Von Matthias Röhrs Freitag, 04.10.2024, 09:50 Uhr

Landkreis Rotenburg. Ihren ersten Schuldspruch in diesem Fall hatte sie im Juni 2023 erhalten. Kaiser, mittlerweile Mitarbeiterin von AfD-Chefin Alice Weidel, hatte 2021 afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in einem Social-Media-Beitrag in einen Zusammenhang mit Gruppenvergewaltigungen gesetzt. Das Amtsgericht Rotenburg verurteilte die heute 27-Jährige daher zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro.

Im Mai dieses Jahres wurde das Urteil vom Landgericht in Verden bestätigt, Kaiser legte daraufhin Revision ein. Der Fall erregte international und insbesondere in rechten und rechtsextremen Kreisen Aufsehen. Mitte September hat sich mit dem Oberlandesgericht die nächste und letzte Instanz mit dem Urteil befasst.

So äußern sich die Richter

Die Richter haben die Revision als „offensichtlich unbegründet“ verworfen, so eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage. „Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat festgestellt, dass die Prüfung des Urteils des Landgerichts Verden vom 6. Mai 2024 keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Vielmehr habe das Landgericht zutreffend angenommen, „dass sich dem Facebook-Post der Angeklagten aus Sicht eines verständigen Durchschnittspublikums auch im Lichte der Meinungsfreiheit allein die Aussage entnehmen lasse, dass die aus Afghanistan geflüchteten und fluchtbereiten Personen Gruppenvergewaltigungen begingen.“

Post über Flüchtlinge sei ein Angriff auf die Menschwürde

Das betreffende Posting machte Kaiser seinerzeit als Direktkandidatin ihrer Partei für den Bundestag im Wahlkreis 30 Stade I – Rotenburg II. Für ihre Social-Media-Profile erstellte die Sottrumerin eine sogenannte Kachel mit dem Text: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ Amts- und Landgericht sahen darin unter anderem einen Angriff auf die Menschenwürde einer national abgrenzbaren Gruppe und hatten den Beitrag als Aufstachelung zu Hass eingeordnet.

Das Rotenburger Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ begrüßt die Entscheidung der Richter in einer Pressemitteilung. „Die Gerichte bestätigen damit, dass die Vergiftung des Meinungsklimas Grenzen hat. Wir betonen: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, so Sprecher Stefan Klingbeil.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erscheint in Kooperation mit der Zevener Zeitung.

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