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Lebensmittel

Mehr Infos zur Herkunft des Steaks

Außer für die Herkunft interessieren sich viele Kunden auch für die Haltung der Tiere.

Außer für die Herkunft interessieren sich viele Kunden auch für die Haltung der Tiere. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten in den Kühltheken jetzt einen breiteren Überblick, aus welchem Land ein Stück Fleisch kommt. Überhaupt tut sich bei den Kennzeichnungen demnächst noch mehr.

Von Sascha Meyer, dpa Mittwoch, 31.01.2024, 06:05 Uhr

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Berlin. Beim Fleischkauf im Supermarkt und in Metzgereien bekommen Kundinnen und Kunden mehr Klarheit, woher die Steaks und Schnitzel stammen. Von diesem Donnerstag an sind Informationen zum Herkunftsland der Tiere für zusätzliche Fleischwaren Pflicht, wie eine Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) festlegt.

Die Verbraucherzentralen begrüßen die Ausdehnung, fordern aber noch weitergehende Schritte etwa auch für Kantinen und Restaurants. Bei den Angaben zu den Lebensbedingungen, die Tiere einst im Stall hatten, kommen bald ebenfalls Neuerungen auf bekannten Etiketten.

Auf Fleisch-Verpackungen in den Kühlregalen sind schon jetzt diverse Kennzeichnungen und Siegel zu sehen. Dabei interessiert es viele Verbraucherinnen und Verbraucher stark, woher Lebensmittel kommen. So halten 82 Prozent Angaben zur Herkunft von Produkten für wichtig oder sehr wichtig, wie eine kürzlich vorgestellte Umfrage im Auftrag des Ministeriums ergab. Özdemir regelt das Ausweiten der Kennzeichnung nun national, nachdem eine in Aussicht gestellte EU-Lösung ausblieb.

Die Kennzeichnungen

- In Supermärkten, Metzgereien, Hofläden und auf Wochenmärkten werden Pflichtkennzeichnungen zum Herkunftsland auch auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Bei verpackter Ware gilt das schon, ebenso bei unverpacktem Rindfleisch.

- Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Also zum Beispiel: „Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland“, wie das Ministerium erläuterte. Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen „Ursprung: Deutschland“.

- Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden. Also etwa ein gut sichtbarer Aushang: „Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland.“

Özdemir sagte, Kunden könnten sich damit bewusst für heimische Produkte entscheiden und so die deutsche Landwirtschaft unterstützen. Die Kennzeichnung helfe gerade kleinen und mittleren Höfen, besser am Markt zu bestehen. Die Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Ausweitung sei ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssten aber weitere Lücken geschlossen werden. „Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst oder Salami-Pizza sollte die Herkunft des Fleischs gekennzeichnet werden.“

Außerdem sollten die Herkunftsangaben auf die Gastronomie und die Gemeinschaftsverpflegung in Kantinen und Mensen ausgeweitet werden. Verbraucher sollten in der Speisekarte erkennen können, woher das Fleisch auf ihrem Teller stammt, sagte Pop. Das Ministerium hat eine Ausweitung auf die Gastronomie auch schon im Blick. Die Abstimmung eines Entwurfs in der Regierung ist für das Frühjahr angedacht, wie ein Sprecher kürzlich sagte.

Özdemir betonte: „„Made in Germany“ steht nicht nur für Qualität, sondern auch für höhere Tierschutz- und Umweltstandards im Vergleich zu vielen anderen Ländern.“ So eine direkte Schlussfolgerung ziehen nicht alle. Verbraucherschützerin Pop sagte: „Die Herkunftskennzeichnung kann Rückschlüsse auf bessere Haltungs- und Produktionsbedingungen zulassen, wenn hierzulande die Tier-, Umwelt- und Arbeitsschutzstandards wesentlich angehoben werden.“ Dann hätten auch Landwirte einen Standortvorteil.

System mit fünf Kategorien

Außer für die Herkunft interessieren sich viele Kunden auch für die Haltung der Tiere. Eine weit verbreitete Kennzeichnung der großen Supermarktketten dazu gleicht sich in diesem Sommer an das künftige staatliche Tierhaltungslogo an. „Das macht es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, dass es einheitlich fünf Stufen gibt“, sagte Özdemir gerade bei der Agrarmesse Grüne Woche in Berlin. Beide Kennzeichnungen sollen damit weiterhin nebeneinander genutzt werden können, ohne dass es Verwirrung wegen widersprüchlicher Angaben gibt.

Die 2019 eingeführte freiwillige „Haltungsform“-Kennzeichnung“ gilt schon für Fleisch und verarbeitete Produkte von Schwein, Rind und Geflügel. Sie hat auf den Etiketten bisher die Zahlen 1 bis 4 für vier Stufen mit wachsenden Anforderungen. In der Stufe 4 „Premium“ ist auch Bio-Ware eingeordnet. Mit der Änderung soll sie aufgeteilt und eine eigene Stufe 5 für Bio geschaffen werden. Ein System mit fünf Kategorien hat auch das staatliche Logo, das laut Gesetz 2025 für inländische Erzeugnisse verpflichtend wird. Es soll zunächst mit Schweinefleisch im Handel starten und dann weiter ausgedehnt werden.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov gehen Einschätzungen zum Nutzen der ausgedehnten Kennzeichnung auseinander. Dass sie ihre Kaufentscheidung tendenziell beeinflussen wird, sagten demnach 35 Prozent. 11 Prozent glauben es voll und ganz, weitere 24 Prozent zumindest eher. Tendenziell keinen Einfluss auf die eigene Kaufentscheidung sahen dagegen 41 Prozent - 22 Prozent glauben dies überhaupt nicht, 19 Prozent eher nicht. Dass sie gar kein Fleisch an der Frischetheke kaufen, gaben 14 Prozent an. Befragt wurden den Angaben zufolge am 24. Januar 4634 Personen ab 18 Jahren.

Fleischkennzeichnung: Was ist ab 1. Februar anders?

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Die Änderungen zusammengefasst.

Düsseldorf (dpa/tmn) - Bisher blieb die Herkunft von unverpacktem Fleisch an Bedientheken, Metzgereien, Wochenmärkten und Hofläden häufig unklar, da hierfür nicht wie lediglich für Rindfleisch eine Angabe vorgeschrieben war. Das ändert sich ab 1. Februar. Drei Fragen dazu beantwortet die Verbraucherzentrale NRW:

Was muss gut sichtbar auf einem Schild oder einem Aushang stehen?

Vorgeschrieben sind – adäquat zu verpacktem Fleisch – Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also etwa „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung (z.B. Deutschland)“.

Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.

Warum wurde die neue Regelung geschaffen?

Transparenz soll die Basis für eine bessere Kaufentscheidung schaffen. Vielen Kunden ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa weil sie die heimische Landwirtschaft unterstützen wollen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden. Das ist bei unverpacktem Fleisch nicht anders als bei verpackter Ware.

Gilt die neue Regelung auch für Restaurants oder Kantinen?

Nein, die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium denkt aber darüber nach, zu einem späteren Zeitpunkt auch Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.

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