TMehr für Arzneien zahlen: Was das Sparpaket Patienten im Kreis Stade kostet
Kassen sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig nicht mehr für die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge ohne Symptome aufkommen. Wenn Patienten das Screening trotzdem wünschen, müssen sie es künftig selbst zahlen. Foto: dpa
Patienten sollen bis zu 15 Euro für Arznei zuzahlen, die Gratis-Mitversicherung entfällt für viele, Zweitmeinungen für OPs werden nötig. Diese Kosten erwarten die Menschen im Kreis Stade.
Landkreis. Die Bundesregierung will verhindern, dass zum Jahreswechsel erneut die Krankenkassen-Beiträge steigen. Nun hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Kernpunkte eines Sparpakets skizziert, das sich auf Vorschläge der Finanzkommission stützt und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr um 20 Milliarden Euro entlasten soll. Ein Gesetzentwurf soll Ende April ins Kabinett kommen. Das bedeutet das Paket für Patienten und Versicherte.
Welche Zuzahlung wird jetzt für welche Arznei fällig?
Grundsätzlich müssen Kassenpatienten zehn Prozent des Arznei-Preises zuzahlen – derzeit minimal fünf Euro pro Packung und maximal zehn Euro. Nun sollen die Grenzen angehoben werden: Minimal sollen 7,50 Euro fällig werden und maximal 15 Euro.
Wenn der Preis des Medikaments zwischen 75 und 150 Euro liegt, zahlt man genau zehn Prozent, erläutert Apotheken-Präsident Thomas Preis die Pläne und betont: „Zuzahlungen kommen nur den Krankenkassen zugute.“ Der Einzug der Zuzahlungen bereite den Apotheken zudem viel Arbeit.
„Gerade eine Erhöhung verursacht viel Aufklärungsarbeit.“ Zugleich forderte Preis, die Ministerin müsse die angekündigte Erhöhung des Fixhonorars schnell umsetzen und dürfe Apotheken nicht im Gegenzug mit Sparmaßnahmen belasten.
Welche Leistungen sollen künftig wegfallen?
Die Krankenkassen dürfen Warkens Plänen zufolge homöopathische Leistungen nicht mehr übernehmen. Bislang haben manche Kassen dies freiwillig angeboten, um Mitglieder zu gewinnen. Auch sollen die Kassen nicht mehr für die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge ohne Symptome aufkommen. Wenn Patienten das Screening trotzdem wünschen, müssen sie es künftig selbst zahlen.
Was bedeutet die geplante Einschränkung der Partner-Mitversicherung in Euro?
Die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Sie sollen ab dem Jahr 2028 einen Beitrag von 3,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen des Partners zahlen. Ein Beispiel: Hat der Partner ein Bruttoeinkommen von 5.000 Euro, soll der Beitrag für den Partner bei 175 Euro im Monat liegen. Wie bisher beitragsfrei mitversichert sein sollen Eltern von Kindern unter sieben Jahren oder Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter.
Gibt es künftig weniger Arzt-Termine?
Das drohen die Ärzte an. Denn bei den Praxen soll die Extra-Bezahlung nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – etwa für offene Sprechstunden oder schnelle Facharzttermine – gestrichen werden. Zudem sollen die Ausgaben (also auch die Vergütung der Ärzte) nur noch mit den Einnahmen steigen. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat angekündigt, dass Ärzte dann weniger Termine anbieten: „Zehn Prozent weniger Geld sind zehn Prozent weniger Leistungen“, warnte Gassen unlängst. Ob es so kommt, ist offen.
Für welche Operation muss man eine Zweitmeinung einholen?
Warken kündigte an, die Vorschläge der Kommission für eine verpflichtende Zweitmeinung vor planbaren Operationen übernehmen zu wollen. So sollen unnötige Operationen verhindert werden, die bislang aus ökonomischen Gründen durchgeführt wurden. Die Experten hatten eine schrittweise Regelung zunächst bei Knieoperationen und sukzessive dann auch bei Hüft- und ähnlichen Operationen vorgeschlagen.
Der Chef der Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, nannte die Sparpläne „brandgefährlich“ für die Versorgung, zumal eine Vergütungsklausel gestrichen werden soll: „Diese Vorschläge bedeuten nichts anderes als ein staatlich veranlasstes Kliniksterben.“
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Was passiert mit Bürgergeldempfängern?
Absehbar wird es dabei bleiben, dass die Beitragszahler die Gesundheitskosten von Bürgergeld-Beziehenden tragen. Zwar sind Union und SPD offen dafür, dies künftig aus Steuermitteln zu decken und so die Kassen um rund zwölf Milliarden Euro zu entlasten – allerdings verweist Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf Haushaltslücken und fehlende Vorschläge zur Gegenfinanzierung.
Daher lehnte er eine vollständige Übernahme aus Steuermitteln zuletzt ab. Noch offen ist, ob der Bund aber gerichtlich gezwungen wird zur Kostenübernahme. Denn die gesetzlichen Krankenkassen hatten den Bund verklagt, eine Entscheidung steht aus.
Verdient der AOK-Chef künftig weniger?
Bei den Krankenkassen sollen Vergütungen von Führungskräften begrenzt werden. Bis zu welcher Führungsebene die Deckelung geht und wie sie aussieht, ist offen. Der Spitzenverdiener und dienstälteste der AOK-Chefs (Jürgen Peter, AOK Niedersachsen) kam 2025 auf ein Gesamtgehalt von 311.000 Euro. Ersatzkassen-Chefs verdienen teilweise noch mehr. Kritiker fordern, die Zahl der Kassen zu begrenzen. Derzeit gibt es über 90, davon allein 11 AOK.
Wie geht es weiter?
Nach der Vorstellung der Sparpläne von Ministerin Warken am Dienstag haben die Koalitionspartner SPD und CSU am Mittwoch noch größeren Änderungsbedarf angemeldet. Nach dem Kabinettsbeschluss kommt der Regierungsentwurf ins parlamentarische Verfahren und soll bis Juli vom Bundestag verabschiedet werden. (bal)
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