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Ärgernis

TMietstreit: Senioren-Ehepaar kämpft um 20.000 Euro

Ein Hygrometer misst in Räumen die relative Luftfeuchtigkeit. Ist diese zu hoch, kann schnell Schimmel entstehen.

Ein Hygrometer misst in Räumen die relative Luftfeuchtigkeit. Ist diese zu hoch, kann schnell Schimmel entstehen. Foto: Günther/dpa

Als Herbert D. und seine Frau voller Hoffnung einzogen, ahnten sie nicht, dass ihr Traum vom idyllischen Lebensabend schnell platzen würde. Was als Neubeginn gedacht war, endete in einer belastenden Gerichtsschlacht.

Von Kai Koppe Samstag, 12.04.2025, 01:45 Uhr

Cuxhaven. Eingezogen waren Herbert D. und seine Frau mit großen Erwartungen: „Cuxhaven war für mich mein Ideal“, erinnert sich der rüstige 84-Jährige, der die Stadt von vielen Besuchen her und noch durch seine Marinezeit kennt. Der Traum, hier den eigenen Lebensabend verbringen zu können, verwandelte sich aus Sicht des Ehepaars in einen Albtraum. Grund waren Baumängel, die auftraten, kaum dass sie sich in ihrer neuen Bleibe im Stadtzentrum eingerichtet hatten.

Die D.s, die heute in einer Kleinstadt in Brandenburg leben, berichten davon, dass das Wasser in der Wohnung nicht ordnungsgemäß abfloss und sich seinen Weg unter den Fußböden suchte. Sie erzählen, wie der Schimmel zu blühen begann und Silberfische aus den Ritzen hervorkrochen. Das Ehepaar hat davon Fotos gemacht - versäumte es aber, den dargestellten Zustand gerichtsfest (etwa auf dem Weg einer Feststellungsklage) zu dokumentieren.

Richter warnt vor hohem Prozessrisiko

„Ich bin ja kein Jurist“, meinte Herbert D. und hob hilflos die Hände: Beim Güteverhandlungstermin vor dem Cuxhavener Amtsgericht fand sich der Genannte entgegen dem eigenen Rechtsempfinden in der Rolle des Beklagten wieder. Denn sein vormaliger Vermieter erhob Ansprüche: Es geht um Beträge, um welche D. die monatliche Miete gemindert hatte. Angesichts eines fast drei Jahre währenden Mietverhältnisses summiert sich die Forderung auf fast 20.000 Euro.

Amtsrichter Jörg Wichmann warnte vor einem hohen Prozessrisiko für den Beklagten: Was die Mängel angehe, sei ganz ohne Frage der Mieter in der Nachweispflicht. Doch woher die Beweise nehmen? Einen Gutachter loszuschicken, so hieß es, habe jetzt wenig Sinn. Die Wohnung wurde weitervermietet - und was zu beanstanden war, vermutlich behoben.

Für den 84-Jährigen blieb die Aussicht, den Gerichtssaal verlassen zu müssen, ohne die seinerseits erwartete finanzielle Genugtuung erfahren zu haben, eine bittere Pille: Er sei doch nicht nach Cuxhaven übergesiedelt, um nach zweieinhalb Jahren die Segel streichen zu müssen. Letztlich habe er sich um die ihm anvertraute Wohnung gesorgt und sei in diesem Sinne „ein kritischer Mieter“ gewesen, argumentierte der Genannte. Ursprünglich war er davon ausgegangen, dass man ihn für umsonst angeschaffte Möbel oder die Belastungen eines erneuten Umzugs entschädigen würde.

Gütevorschlag würde die Außenstände reduzieren

„Auf einer menschlichen Ebene ist das alles total nachvollziehbar“, setzte ihm der Richter auseinander. Und versuchte verständlich zu machen, dass er eine in streitiger Verhandlung zu treffende Entscheidung auf Faktengrundlage, nicht etwa unter Bewertung der vom Beklagten erlittenen Enttäuschungen zu treffen habe. Dabei suchte er - Stichwort: Güteverhandlung - nach einem für beide Parteien gangbaren Weg. Der könnte nun so aussehen, dass die Klägerseite rückwirkend eine Mietminderung in Höhe von monatlich 20 Prozent akzeptiert. Was die Forderung zwar nicht aufhebt, aber auf eine für den Rentner finanziell einfacher zu verkraftende Größenordnung reduziert.

Zu einer in diese Richtung gehenden Einigung kam es wohlgemerkt nicht. Der Anwalt des Vermieters versprach jedoch, seinem Auftraggeber den oben beschriebenen Vorschlag zu unterbreiten. Auch, weil sich der ihm im Saal gegenübersitzende Fachkollege im Namen seines Mandanten für dessen mitunter impulsive Art entschuldigt hatte.

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