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Oberverwaltungsgericht

TNach AfD-Urteil: Sperrt Hammah die Politik aus?

Das Bürgerhaus in Drochtersen muss für alle Parteien geöffnet werden.

Das Bürgerhaus in Drochtersen muss für alle Parteien geöffnet werden. Foto: Wertgen

Die AfD darf das Kehdinger Bürgerhaus nutzen. Lüneburger Richter kassieren das Stader Urteil und sorgen für Klarheit. Was steckt hinter dem Eilbeschluss?

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Von Lars Wertgen,
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Von Karsten Wisser,
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Von Grit Klempow
Donnerstag, 28.05.2026, 21:00 Uhr

Drochtersen. Das OVG Lüneburg verpflichtet Drochtersen per Eilbeschluss, der AfD am Sonnabend das Bürgerhaus zu überlassen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) änderte am Donnerstag auf Beschwerde des AfD-Ortsverbands Drochtersen/Nordkehdingen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade.

Per einstweiliger Anordnung verpflichtete es die Gemeinde, der AfD den Zugang zum Bürgerhaus zu ermöglichen. Dort plant die Partei eine Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahl am 13. September 2026.

Lüneburger Richter kassieren Stader Urteil ein

Die Lüneburger Richter wiesen im Eilverfahren die Argumente der Stader Kollegen zurück. Diese hatten den AfD-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz aus zwei Gründen abgelehnt: Sie sahen weder eine Eilbedürftigkeit noch ein gültiges Vertretungsrecht des Ortsverbandsvorsitzenden Sebastian Sieg.

Zudem zweifelten sie an der korrekten Gründung des Ortsverbands. Der 10. Senat des OVG widersprach. „Das Vorbringen des Ortsverbands zur Zulässigkeit seines Eilantrags ist ausreichend. Außerdem hat der Ortsverband – zumindest im Beschwerdeverfahren – glaubhaft gemacht, dass ihm keine anderen Räumlichkeiten rechtzeitig zur Verfügung stehen“, erklärten die Richter.

Alle Parteien dürfen ins Bürgerhaus

Laut OVG genügt eine formlose Einigung der Parteigründer, die Bestellung eines Vorstands und die Anerkennung durch den übergeordneten Verband. Die Richter sehen auch ausreichend belegt, dass der Vorsitzende den Ortsverband vertreten darf. Sie stützen sich dabei auf die Aussagen von Sieg, einen Screenshot und eidesstattliche Versicherungen der Vorstandsmitglieder.

Das OVG ging noch weiter: Auch in der Sache dürfe die Gemeinde Drochtersen dem Ortsverband den Zugang zu den Räumen nicht verwehren. Da die Gemeinde in der Vergangenheit anderen Parteien und Ortsverbänden das Bürgerhaus überlassen habe, stehe der AfD dieses Recht ebenfalls zu. Das ergebe sich aus dem Parteienprivileg, das allen nicht verbotenen politischen Parteien zusteht.

Nutzungssatzung verstößt gegen Verfassung

Die Richter wiesen auch das Argument der Gemeinde zurück, der AfD-Ortsverband habe keinen Anspruch auf die Räume, da er nicht im Gemeinderat vertreten sei und keinen Fraktionsstatus habe. Diese Regelung in der Nutzungssatzung des Bürgerhauses verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Parteien. Es dürfe keinen Unterschied machen, ob eine Partei bereits im Gemeinderat sitzt oder sich erst um Mandate bewirbt, so das OVG.

„Jetzt haben wir eine Information“

Bürgermeister Mike Eckhoff begrüßt die Klarheit des Urteils. Die Gemeinde hatte sich schon in erster Instanz eine inhaltliche Entscheidung gewünscht, um die eigene Benutzungsordnung rechtssicher bewerten zu können. „Jetzt haben wir eine Information und wissen, wie wir sie umsetzen müssen“, sagt Eckhoff.

Mike Eckhoff, Bürgermeister der Gemeinde Drochtersen.

Mike Eckhoff, Bürgermeister der Gemeinde Drochtersen. Foto: Knappe

Konkret könnte die Verwaltung nun eine Änderung der Benutzungsordnung des Kehdinger Bürgerhauses anregen. Der bisherige Passus, der die Nutzung auf gewählte Parteien beschränkt, hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, wenn alle nicht verbotenen Parteien Zugang beanspruchen können.

Werden künftig alle Parteien ausgeschlossen?

Eine radikalere Lösung - wie sie in anderen Gemeinden diskutiert wird und die das Haus für alle Parteien sperren würde - lehnt Eckhoff aber ab. „Das würde ich - Stand jetzt - nicht begrüßen“, sagt er.

Die Gemeinde wolle politischen Fraktionen Tagungsmöglichkeiten erhalten, nicht entziehen. Auch aus den Ratsfraktionen sind gegenteilige Positionen bislang nicht bekannt.

Klarheit auch für Wahlausschuss

Zudem verweist Eckhoff auf eine praktische Folgewirkung des Urteils: Die vom Verwaltungsgericht Stade noch offengelassene Frage zur ordnungsgemäßen Gründung des AfD-Ortsverbands Drochtersen/Nordkehdingen sei damit ausgeräumt. Das erleichtere dem Wahlausschuss die Beurteilung, ob ein Wahlvorschlag der Partei für die Kommunalwahl rechtmäßig ist.

Die AfD feiert den Erfolg vor Gericht

„Rat und Verwaltung in Drochtersen dürfen jetzt zur Kommunalwahl den staunenden Wählern erklären, warum sie für eine solche Aktion Geld zum Fenster hinausgeworfen haben“, sagt AfD-Pressesprecher Helmut Wiegers. Die Kosten des Verfahrens und der Kanzlei der AfD müsse der Steuerzahler in Drochtersen bezahlen. Mutmaßlich geht es um höchstens 2000 Euro.

Sebastian Sieg (AfD) hat vor Gericht gewonnen und soll Bürgermeisterkandidat für Drochtersen werden.

Sebastian Sieg (AfD) hat vor Gericht gewonnen und soll Bürgermeisterkandidat für Drochtersen werden. Foto: Berlin

Im Ergebnis sei der Beschluss auch als Warnung für all diejenigen zu verstehen, die ihre persönlichen, politisch motivierten, undemokratischen Verhaltensweisen den Bürgern als Schutz der Demokratie verkaufen wollten, so Wiegers. Er bestätigt TAGEBLATT-Informationen, dass Sebastian Sieg am Sonnabend zum Bürgermeisterkandidat gewählt werden soll.

Sondersitzung des Rats in Hammah am Sonnabend

Die Entscheidung des OVG dürfte auch den Samstagmorgen in Hammah beeinflussen. Ratsmitglied Udo Paschedag (Grüne) hatte Ende letzter Woche beantragt, eine Sitzung des Gemeinderats mit verkürzter Ladungsfrist einzuberufen. Dabei wurde er auch von Mitgliedern der CDU-Fraktion im Gemeinderat unterstützt.

Die Eile hatte zwei Gründe: zum einen das AfD-Urteil des Verwaltungsgerichts Stade von vergangener Woche, zum anderen die Parteiveranstaltung der AfD im Dorfgemeinschaftshaus Hammah am Sonntag, 31. Mai.

Paschedag und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter wollten mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts im Rücken die im März beschlossene Vermietungszusage an die AfD aus Rechtsgründen noch vor Sonntag wieder zurücknehmen. Entsprechend steht dieser Punkt auf der Tagesordnung der Ratssitzung, die um 8.30 Uhr im Alten Rathaus Hammah beginnt. Nach dem Urteil des OVG Lüneburg könnte dieser Punkt wieder von der morgendlichen Agenda kippen.

Keine Parteipolitik in Dorfgemeinschaftshaus

Zweites Thema der Sitzung ist der Erlass einer Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftsanlage Hammah. Ein Entwurf ist bereits im Vorfeld erarbeitet und abgestimmt worden und sollte eigentlich in der Gemeinderatssitzung am 15. Juni beschlossen werden.

Die neu gefasste Satzung schließt die Nutzung der Dorfgemeinschaftsanlage für „parteipolitische Veranstaltungen, Wahlkampfveranstaltungen oder sonstige parteipolitische Zwecke“ aus – insbesondere Veranstaltungen politischer Parteien, Wählergemeinschaften, politischer Vereinigungen oder vergleichbarer Organisationen sowie deren Untergliederungen“. Die neue Satzung könnte zum 1. Juli in Kraft treten. Damit will die Gemeinde Hammah ähnlichen Gerichtsprozessen wie um das Bürgerhaus Drochtersen vorbeugen.

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