TNach Farbattacke auf S-Bahn: Richter bestraft HSV-Fan

So sah der mit Farbe besprühte S-Bahnzug am 28. November 2023 am Bahnhof Dollern aus. 30.000 Euro Sachschaden ist dabei entstanden. Foto: Polizei
40 Vermummte hielten im November 2023 eine S-Bahn am Bahnhof Dollern auf und besprühten den Zug in den Farben des HSV. Der einzige gefasste Täter ist ein 22-Jähriger aus Hamburg. Er musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Buxtehude verantworten.
Buxtehude. Ein ordentlicher Schrecken dürfte den Fahrgästen in die Glieder gefahren sein: Als der S-Bahnzug am Dienstag, 28. November, kurz nach 5 Uhr morgens den Bahnhof Dollern auf dem Gleis in Richtung Hamburg erreichte, hinderten ihn 40 Vermummte auf dem Bahnsteig an der Weiterfahrt.
Die Gesichter hinter Masken, Schals und Mützen verhüllt, beschmierten die Unbekannten die S-Bahnwagen in den Vereinsfarben des Hamburger SV. Die Farbattacke sorgte überregional in den Medien für Aufsehen.
Ein Polizeibeamter in dem S-Bahnzug, er war auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle, versuchte die Unbekannten aufzuhalten. Dabei bekam er Farbe ins Gesicht gesprüht. Mit Hilfe eines Fahrgastes gelang es dem Polizisten aber dennoch, einen Tatbeteiligten festzuhalten.
30.000 Euro Sachschaden am S-Bahnzug
Der einzige ermittelte Tatbeteiligte musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Buxtehude verantworten. Dem 22-Jährigen aus Hamburg wurde Landfriedensbruch vorgeworfen. Erschwerend kommt hinzu: Laut Staatsanwaltschaft entstand an dem S-Bahnzug 30.000 Euro Sachschaden.
Vom Amtsgericht Buxtehude hat er nun eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erhalten. Dabei handelt es sich um eine Art Geldstrafe zur Bewährung. Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass sich der 22-Jährige des Landfriedensbruchs schuldig gemacht hat.
Wegen einer günstigen Sozialprognose gab das Gericht dem Angeklagten die Chance, ohne einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis davonzukommen. Der 22-Jährige macht eine Ausbildung zum Kaufmann, sein Arbeitgeber will ihn nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung weiter beschäftigen. Er ist HSV-Fan und spielt selbst im Verein Fußball. „Sie sind nicht der Typ, den ich mir vorstelle, dass er dabei war“, sagte Strafrichter Marcus Aping.
Angeklagter bedauert die Tat, sagt sein Rechtsanwalt
Zur Tat äußerte sich der Angeklagte nicht selbst. Stattdessen sprach sein Rechtsanwalt. Sein Mandant habe einen einmaligen Fehler gemacht. Es tue ihm leid. Der 22-Jährige habe nicht Farbe gesprüht und auch nicht den Notstopp am S-Bahnzug ausgelöst.
Er habe im hinteren Wagen in der Tür gestanden, um den Zug an der Abfahrt zu hindern. Damit sei er der „austauschbarste Beteiligte“ gewesen. Wer ihn überredet hatte, an der Aktion mitzumachen, sagte der Angeklagte nicht.
Das Strafgericht sah den Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung als erwiesen an - und sprach eine Verwarnung aus. Damit verbunden: „Die höchstmögliche Geldstrafe, die ich noch zur Bewährung aussetzen kann - mit drei zugekniffenen Augen“, sagte Amtsrichter Marcus Aping.
Das Gericht verhängt diese Strafe
Das bedeutet: Der Angeklagte muss in dem Fall 3600 Euro zahlen (180 Tagessätze zu je 20 Euro), sollte er in der zwei Jahre dauernden Bewährungszeit eine Straftat begehen. Nicht herum kommt er um 600 Euro Geldstrafe - um entstandenes Unrecht wiedergutzumachen. Richter Marcus Aping verwies darauf, wie sich die Fahrgäste gefühlt haben müssen.
„Das stelle ich mir ziemlich beängstigend vor.“ Und die Sicherheit des Bahnverkehrs sei mitbetroffen gewesen. „Sie sind ziemlich gut mit dem Urteil weggekommen“, sagte der Strafrichter zu dem Angeklagten. Das sah auch die Verteidigung so - und verzichtete darauf, Rechtsmittel einzulegen. Dem Angeklagten könnte noch ein zivilgerichtliches Verfahren drohen - dann ginge es um 30.000 Euro.