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Prozess

TNach Schützenfest: Streit mit Nachbar eskaliert im Vollrausch

Laut Anklage soll der 70-jährige Wingster mit dem Luftgewehr aus dem Fenster auf den Nachbarn im Hof geschossen haben. (Symbolbild)

Laut Anklage soll der 70-jährige Wingster mit dem Luftgewehr aus dem Fenster auf den Nachbarn im Hof geschossen haben. (Symbolbild) Foto: dpa

Ein 70-Jähriger fühlte sich nach dem Schützenball um seinen Schlaf gebracht. Das Luftgewehr lag bereit. Nun musste sich der Senior vor Gericht verantworten.

Von Tim Larschow Freitag, 31.01.2025, 00:05 Uhr

Otterndorf. Sie nehmen Pakete an, leihen Zucker für den Kuchen oder gießen im Urlaub die Blumen: Gute Nachbarn sind viel wert. Doch was ist, wenn aus nachbarschaftlicher Freundschaft eine Feindschaft wird? Streit über Lärm, Kinder, Hecken oder Hunde kann das Zusammenwohnen zur Hölle machen und einen Konflikt eskalieren lassen - das zeigt auch dieser Fall aus dem Kreis Cuxhaven, der am Donnerstag am Amtsgericht Otterndorf verhandelt wurde.

Ein 70-jähriger Mann aus der Wingst besuchte am 8. Juni 2024 ein Schützenfest, um zu feiern und das eine oder andere Getränk zu sich zu nehmen. Nachdem er nach Hause gegangen war, wollte er ausschlafen. Nach eigenen Angaben wurde er am Morgen des 9. Juni durch Lärm vor seinem Fenster geweckt (11.45 Uhr). Es war der Nachbar, der im Hof Fußball spielen wollte. Daraufhin, so heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft, habe der Wingster ein Luftgewehr gegriffen, das Fenster geöffnet und auf den jungen Mann geschossen, der daraufhin die Polizei alarmierte.

Die Beamten verschafften sich Zutritt zur Wohnung des Angeklagten und stellten bei dem 70-Jährigen 2,56 Promille fest. Am Donnerstag musste er sich nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten.

„Ich habe mit dem Gewehr auf niemanden gezielt“

„Es tut mir leid, dass es so weit gekommen ist“, sagte der Mann gleich zu Beginn der Verhandlung. Als Grund für seine Tat gab er neben dem Alkoholkonsum an, dass es schon öfter zu Konflikten gekommen sei. Sei es durch laute Musik, Beschimpfungen gegen ihn oder Bälle, die gegen seine Fensterscheibe geschossen wurden. Dass er aber auf seinen Nachbarn geschossen habe, stimme nicht, er habe ihn nur zum Aufhören bewegen wollen und mit dem ungeladenen Luftgewehr in den Himmel geschossen. „Ich habe auf niemanden gezielt“, beteuerte der Angeklagte.

Dass die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegen muss, wurde im Laufe des Prozesses schnell klar. Die Aussagen des Zeugen und des Angeklagten widersprachen sich deutlich. Der 22-jährige Zeuge sagte: „Ich wollte draußen Ball spielen, da kam der Angeklagte ans Fenster und hat mit dem Gewehr auf mich gezielt.“ Dann sei er weggelaufen und habe die Polizei gerufen. Der Zeuge bestätigte ebenfalls, dass es schon öfter zu Konflikten gekommen sei. Die Polizei sei schon öfter wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten gerufen worden - auch vom Angeklagten.

Nachbarn inzwischen weggezogen

Bei der Durchsuchung der Wohnung des 70-Jährigen fand die Polizei keine Munition für das Luftgewehr, weshalb während der Verhandlung aus der versuchten Körperverletzung der Tatbestand einer Bedrohung und Nötigung wurde.

Nach der Vernehmung des Zeugen wurde das Urteil verkündet. Da der 70-Jährige nicht vorbestraft ist, die Nachbarn inzwischen weggezogen sind, er auf die Rückgabe der Waffe verzichtet hat und diese nicht geladen war, wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Für die Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro wurde eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Sollte der Wingster in der Bewährungszeit erneut straffällig werden, muss er die Geldstrafe zahlen. (til)

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