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Buxtehude

TNotfalls kommt die Polizei zur HPS: AfD darf Pressevertreter nicht ausschließen

Bei einer großen Demonstration in Buxtehude für Freiheit und Menschenrechte waren im Januar mehr als 2500 Menschen dabei.

Bei einer großen Demonstration in Buxtehude für Freiheit und Menschenrechte waren im Januar mehr als 2500 Menschen dabei. Foto: Wisser

Parteien dürfen Schulen für Veranstaltungen nutzen. Viele Eltern wollen das nicht, besonders seit die AfD das tut. Deshalb gibt es in der Buxtehuder Politik ein Umdenken. Aber: Die AfD darf die Presse nicht ausschließen - wenn sie sich ans Grundgesetz hält.

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Von Karsten Wisser
Donnerstag, 15.02.2024, 19:20 Uhr

Buxtehude. Die AfD hat prominenten Besuch eingeladen. Am 12. April wird der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, Maximilian Krah, in der Aula der Halepaghen-Schule (HPS) in Buxtehude auftreten. Das ist möglich, weil vier Schulen seit 2019 für parteipolitische Veranstaltungen geöffnet sind. Neben der HPS-Aula gehören das Forum Süd, das Familienbildungszentrum und die Grundschule Stieglitzweg dazu. Hintergrund ist, dass es in Buxtehude wenig andere Räumlichkeiten für größere Veranstaltungen gibt. Bei vielen Eltern ist die Nutzung der städtischen Schulen für solche Zwecke aber umstritten. Bisher hat nur die AfD davon Gebrauch gemacht.

Alle oder keine - eine Sonderregel für die AfD kann es nicht geben

Die Verwaltung hat aufgrund der erneuten Debatte jetzt erklärt, wie die Regeln für die Schulnutzung geändert werden können, damit die Schulen parteipolitisch ein neutraler Ort bleiben. Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt und der Erste Stadtrat Ralf Dessel waren schon 2019 gegen die vollständige Öffnung der Schulen. „Wir können politische Parteien, Fraktionen und parteinahe Stiftungen von der Nutzung ausschließen“, so Dessel. Klar ist, dass dies für alle politischen Parteien gelten würde und es zu Abgrenzungsproblemen kommen könne. So soll zum Beispiel politisches Kabarett an den Schulen weiterhin möglich bleiben.

Buxtehuder Freizügigkeit bei der Schulnutzung durch Politik eine Ausnahme

Die Buxtehuder Freizügigkeit ist dabei eher eine Ausnahme. Reine parteipolitische Veranstaltungen sind an den städtischen Stader Schulen und den Schulen des Landkreises Stade nicht möglich. „Wir wollen demokratiefeindliche Strömungen nicht an den Schulen“, sagt Anna Vaccaro-Jäger für die SPD. Die Fraktion verlässt damit ihre bisherige Linie. „Das ist der Einwicklung der örtlichen AfD geschuldet“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Nick Freudenthal. Man wolle keine Verfassungsfeinde an Buxtehuder Schulen. „Dafür nehmen wir eine Selbstbeschränkung in Kauf“, so Freudenthal gegenüber dem TAGEBLATT.

CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben sich noch nicht festgelegt. Die Fraktionsvorsitzenden Arnhild Biesenbach (CDU) und Nils Rademacher (Grüne) signalisierten aber Sympathien dafür, die Nutzungsmöglichkeiten nicht zu verändern. Rademacher sieht Probleme bei der Abgrenzung zwischen politischen und parteipolitischen Veranstaltungen. Außerdem: „Wir brauchen eher mehr als weniger politische Veranstaltungen“, so Rademacher. „Politische Veranstaltungen gehören zu einer lebendigen Diskussionskultur“, sagt Biesenbach. Sie selbst habe als Schülerin an der HPS wilde Zeiten erlebt, sagt sie in Anspielung auf den legendären Rudi-Dutschke-Besuch 1968.

Rudi Dutschke dürfte immer noch in der Halepaphen-Schule sprechen

Den Dutschke-Auftritt hatte Anke Lindszus, Fraktionsvorsitzende der AfD, als Beispiel genannt, dass politische Veranstaltungen an Schulen in der Vergangenheit möglich waren. Das passt aber nicht ganz. Dutschke trat auf Einladung der Schule auf. Das wäre unabhängig von der aktuellen Diskussion heute weiterhin möglich. Was während der Schulzeit passiert, entzieht sich dem Einfluss städtischer Satzungen.

Bei einer AfD-Veranstaltung im vergangenen Sommer im Forum Süd hatte die AfD das TAGEBLATT ausgeschlossen. Grund war die Berichterstattung und der Umgang mit Online-Kommentaren von AfD-Funktionären bei TAGEBLATT online. Möglich war der Ausschluss der Presse, weil die Partei für derlei Veranstaltungen das Hausrecht übertragen bekommt.

Auf Initiative von Rademacher hat die Stadtverwaltung die rechtliche Situation noch einmal genau geprüft. Das Ergebnis: Die AfD darf Journalisten nicht aussperren. „Die Pressefreiheit ist durch das Grundgesetz gedeckt“, sagt Ralf Dessel. Die Stadt behalte Teile des Hausrechts und müsste bei einer Verweigerung des Zugangs für die Presse deren Anwesenheit durchsetzen. Hier würde zuerst das mildeste Mittel, das Gespräch, genutzt werden. „Im Zweifel würden wir uns Amtshilfe von der Polizei holen“, so Dessel.

AfD-Veranstaltung: Ratsherr Ultsch hat Gegendemo angemeldet

AfD-Frau Lindszus deutete an, dass es Überlegungen gebe, alle Pressevertreter zur Krah-Veranstaltung zuzulassen. „Schön, dass die AfD in Erwägung zieht, sich an das Grundgesetz zu halten“, sagte Ratsherr Clemens Ultsch (Die Partei) zu dem Hinweis. Lindszus hat zudem die anderen Ratsmitglieder eingeladen, an der Veranstaltung mit Maximilian Krah teilzunehmen. „Wir lassen aber nur diejenigen rein, die nicht an der Gegendemonstration teilnehmen“, kündigte sie an. Ultsch ist damit raus: Er hat für den 12. April eine Gegendemo angemeldet.

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