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Justiz

TOberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt Stader Surfpark im Doppelpack

Nach den ersten vorbereitenden Arbeiten lassen sich die Umrisse des Surfbeckens erahnen.

Nach den ersten vorbereitenden Arbeiten lassen sich die Umrisse des Surfbeckens erahnen. Foto: Martin Elsen

Eigentlich war alles in Sack und Tüten, jetzt flammt die Diskussion um den Stader Surfpark neu auf. Die Fraktion der Linke im Rat der Stadt hält das Thema am Kochen. Erst einmal hat aber das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Wort.

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Von Lars Strüning
Freitag, 17.05.2024, 19:00 Uhr

Stade. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat zu einer mündlichen Verhandlung geladen, die am 2. Oktober stattfinden soll, um gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Erstens will sie die Beschwerde der Stadt Stade gegen den Einspruch des Stader Verwaltungsgerichts verhandeln. Die Stadt war, wie berichtet, in erster Instanz unterlegen.

Das Verwaltungsgericht war den Argumenten des BUND gefolgt und sah Mängel beim Artenschutz sowie eine nicht ausreichende Berücksichtigung des Klimaschutzes beim Projekt Surfpark. Deswegen wurden der Bebauungsplan der Stadt für das Gewerbegebiet inklusive Surfpark im Süden der Stadt und auch die Baugenehmigung für das Surfbecken als rechtswidrig erkannt. Das will die Stadt nicht auf sich sitzen lassen. Sie zieht in die nächste Instanz und schaltete das OVG Lüneburg ein.

Bis Richter entscheiden, gilt der Surfpark-Baustopp

Problem für die Projektentwickler, die Brüder Podbielski aus dem Alten Land: Solange die Richter in Lüneburg noch nicht entschieden haben, gilt der verhängte Baustopp. Die Realisierung des Surfparks wird sich dadurch weiter verschieben.

Auch die Stadt werde in Sachen Erschließungsarbeiten bis dahin „die Füße still halten“, wie Erster Stadtrat Lars Kolk auf TAGEBLATT-Nachfrage sagte.

„Wir sehen dieser Verhandlung gespannt und zuversichtlich entgegen“, sagte Heiner Baumgarten, Vorsitzender des gegen den Surfpark klagenden BUND Stade. Gerade habe das OVG in einem anderen Verfahren mit vergleichbaren Argumenten zum Artenschutz und Klimaschutz die Rechtswidrigkeit einer Genehmigung festgestellt.

Zusätzlich Normenkontrollklage gegen den Surfpark

Zweitens wird am 2. Oktober neben der Beschwerde der Stadt die Normenkontrollklage des BUND gegen das Baugenehmigungsverfahren gleich mitverhandelt. Das stößt zumindest bei der Stadt auf Zustimmung, wie Kolk während der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Klimaschutz und Umwelt am Donnerstag durchblicken ließ.

Zu diesem Anlass hatte Tristan Jorde für die Linke beantragt, dass die Stadtverwaltung einen Rückzieher macht bei ihrer Beschwerde, um den Richterspruch am OVG abzuwarten. Er bekam dafür von den anderen Parteien keine Unterstützung. Die Linke steht dem Projekt ablehnend gegenüber.

Der Rat hatte mit breiter Mehrheit im Sommer 2022 dem Bebauungsplan mit dem Surfpark zugestimmt. In der Bevölkerung sei er dagegen sehr umstritten, fügte Jorde an.

Schrecken Klagen Investoren in Stade ab?

Die Beschwerde sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung, fand Arne Kramer (CDU), der selbst Jurist ist. Seine Sorge: Die Stadt müsse attraktiv bleiben für Investoren, nicht alle Pläne sollten gleich beklagt werden.

Karin Aval (Grüne) und Kai Koeser (SPD) kritisierten die Unschärfen im Entscheid des Stader Verwaltungsgerichts. Bei allem Bemühen um weniger Emissionen gebe es noch keine Vorschriften, wie das von den Verwaltungen umgesetzt werden soll. Jetzt blicken alle gespannt auf die Rechtsauslegung des OVG, die auch für zukünftige Projekte Auswirkungen haben könnte - nicht nur in Stade.

Die Stadt hat bisher 21.500 Euro für rechtsanwaltliche Beratung in Sachen Surfpark ausgegeben. Das wollte Tristan Jorde wissen. Lars Kolk geht davon aus, dass die Summe am Ende deutlich unter der 50.000-Euro-Marke liegen wird.

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