TOnline-Händler kassieren für Ware, die nie ankam: War es Betrug?
Am Amtsgericht Zeven wurde der Fall eines Betruges durch Online-Geschäfte verhandelt. Foto: Hennings
Ein Paar aus Tarmstedt ließ sich Ware bezahlen und Kunden teilweise über ein Jahr warten – ohne zu liefern. Jetzt standen die Händler in Zeven vor Gericht.
Zeven. Das Paar aus der Samtgemeinde Tarmstedt vertreibt über einen Online-Shop in Italien gefertigte Ware. Die Kunden bezahlen sie gleich nach der Bestellung und müssen dann, laut Homepage, mindestens zwei Wochen Lieferzeit in Kauf nehmen. Aber diese Lieferzeit dauerte und dauerte. So lange, dass mehrere Kunden das Unternehmen wegen Betrugs anzeigten.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Zeven gab die 63-jährige Frau an, dass das Unternehmen auf ihren Namen angemeldet ist, und ihr Lebensgefährte ergänzte, dass er für sie arbeitet, aber nicht angestellt ist. Das Paar erklärte, dass es keinen Anwalt habe und sich selbst verteidige.
Online-Betrüger aus Tarmstedt? Kläger sagen im Prozess aus
Für den Prozess waren die fünf Kläger, die teilweise weit entfernt wohnten, als Zeugen geladen. Zwei erschienen nicht. Alle fünf hatten den Ablauf ihrer Bestellung gleich geschildert und anhand von E-Mail-Ausdrucken belegt. Nach den Bestellungen in den Zeiträumen zwischen Anfang 2023 und 2024 vergingen viele Wochen, in denen die Kunden von den Verkäufern nichts hörten. Erst auf Nachfrage per E-Mail bekamen sie die unterschiedlichsten Gründe zu hören, warum die Lieferung sich verzögerte.
Mal war es der anhaltende Regen, dann hatte die Spedition falsch geliefert, ein anderes Mal konnte der Produzent in Italien nicht liefern. Ein Zeuge bekam schließlich eine Teillieferung, die aber nicht der bestellten Größe entsprach.
Angeklagter weist jedes Verschulden vehement von sich
Die Kunden waren lange sehr geduldig. Bis zu 15 Monate lang passierte nichts, und das bei Käufen, für die teilweise über 1.000 Euro überwiesen wurden. Stornierungen der Kunden wurden abgewiesen, da es sich bei der Ware um Sonderanfertigungen handeln sollte.
Erst als die Onlinehändler angezeigt wurden, kam Bewegung in das Geschäft. In allen fünf Fällen wurde danach die Ware geliefert – oder im Falle der Stornierungen, das Geld zurückgezahlt.
Der Angeklagte, der bereits mit seiner Firma, die mit den gleichen Produkten handelte, eine Insolvenz hinter sich hatte, zeigte sich angesichts der vorgetragenen Vorwürfe wenig einsichtig und wies vehement und wiederholt jede Schuld weit von sich. Seine Lebensgefährtin schwieg. Wiederholt musste er vom Richter ermahnt werden, den formellen Ablauf einer Verhandlung einzuhalten und auf Kommentare und Erklärungen zu verzichten.
Online-Betrug als Geschäftsmodell? So lautete das Urteil in Zeven
Als weitere Zeugin wurde eine Polizeibeamtin von der Polizeiinspektion Rotenburg angehört. Sie ermittelt seit 30 Jahren in Betrugsdelikten und arbeitete sich für den Fall durch Geschäftskonten, Insolvenzakten, Bewertungsportale und Internetseiten.
Mutmaßlicher Dealer
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Sie stellte fest, dass das Bestellportal des Paares unterschiedliche Informationen zu den Lieferzeiten vorgibt. Die Polizistin meinte, dass es sich ihrer Einschätzung nach um ein Betrugsmodell handelt, bei dem die Vorauszahlungen der Kunden als eine Art zinsloser Kredit betrachtet werden können. Die Ware wurde erst viele Monate später, nach den Anzeigen der Kunden, geliefert. In allen Fällen konnte der Verkäufer mit deren Geld über ein Jahr arbeiten.
Bei der Urteilsverkündung waren Staatsanwaltschaft und Richter sich einig, dass es sich nicht um gewerbsmäßigen Betrug handelt, da es kein Fakeshop sei. Vielmehr haben die Verkäufer den abgeschlossenen Vertrag, zum finanziellen Nachteil der Käufer, nicht eingehalten. Das Paar wurde für den Betrug in drei Fällen zu einer mittleren dreistelligen Summe verurteilt.