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Politik

TSechsfachmord von Stade: „Jetzt müssen die Akten auf den Tisch“

Blick auf die Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade. Hier wurden am 29. Juni 2026 sechs Menschen getötet.

Blick auf die Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade. Hier wurden am 29. Juni 2026 sechs Menschen getötet. Foto: Vasel

Auch zwei Monate nach den sechs Morden von Stade sind in den Augen der CDU noch nicht alle Fragen beantwortet. Zentral dabei: Was wussten die Behörden über Fatih G.?

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Von Björn Vasel
19.09.2026, 07:55 Uhr

Stade. Ziel sei es, parlamentarisch aufzuklären, welche Erkenntnisse niedersächsische Behörden über den mutmaßlichen Täter vor und nach der Tat hatten, sagen die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke. Die Politikerinnen aus Buxtehude und Stade fragen: Wie wurden diese Informationen ausgetauscht und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Kriminaltechniker sichern Spuren vor der Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade.

Kriminaltechniker sichern Spuren vor der Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade. Foto: Vasel

„Mehr als zwei Monate nach der Tat sind zentrale Fragen weiterhin offen. Die bisherige Unterrichtung der Landesregierung hat darauf keine ausreichenden Antworten gegeben“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete und Innenpolitikerin Birgit Butter aus Buxtehude. Bereits bekannt ist, dass deutsche Behörden schon 2017 einen Hinweis auf eine Gefängnisflucht des späteren Tatverdächtigen aus der Türkei erhalten hatten.

„Jetzt müssen die Akten auf den Tisch. Wir wollen keine Spekulationen, sondern belastbare Fakten: Was wussten Polizei, Justiz und Ausländerbehörden über den Mann? Wann lagen welche Informationen vor? Wer hat sie erhalten, wer hat sie bewertet – und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?“, so Butter.

Der Aktenvorlageantrag umfasst deshalb die bei Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Justizvollzugsanstalten geführten Unterlagen zur Person des Tatverdächtigen ebenso wie die Akten der Ausländer- und Meldebehörden. Einbezogen werden sollen auch die Kommunikation und der Informationsaustausch mit anderen Behörden, darunter dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sowie mit Ministerien und ausländischen Stellen.

Lehren aus der Gewalttat ziehen

„Es geht nicht darum, einzelnen Behörden vorschnell Fehler zu unterstellen. Es geht darum, die staatliche Handlungskette lückenlos nachzuvollziehen“, betont Butter. Gerade bei einem Verbrechen dieser Dimension müsse geklärt werden, ob vorhandene Erkenntnisse zusammengeführt und die richtigen Maßnahmen abgeleitet wurden.

Rettungswagen stehen in der Dankersstraße, wo der mutmaßliche Täter Fatih G. die schreckliche Tat begang.

Rettungswagen stehen in der Dankersstraße, wo der mutmaßliche Täter Fatih G. die schreckliche Tat begang. Foto: Vasel

Butter unterstreicht: „Sechs Menschen sind tot. Den Angehörigen und der Öffentlichkeit schulden wir eine klare Antwort darauf, ob es vor der Tat Warnsignale gab, wie damit umgegangen wurde und welche Konsequenzen Niedersachsen daraus ziehen muss.“ Die CDU wolle klären, welche sicherheits- und ausländerrechtlichen Konsequenzen aus dem Fall gezogen werden müssen - behördenübergreifend.

Weitere Fragen zum Tod von Fatih G.

Die CDU sieht Aufklärungsbedarf beim Suizid von Fatih G. am 21. Juli in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde. „Die Landesregierung erklärt nach ihrer Prüfung, es gebe keine Beanstandungen, und sämtliche Maßnahmen hätten den fachlichen Standards entsprochen. Das überzeugt uns nicht. Denn die Antworten der Landesregierung dokumentieren selbst einen zentralen, bis heute ungeklärten Widerspruch“, so die Stader CDU-Landtagsabgeordnete Melanie Reinecke.

Die Landtagsabgeordneten Melanie Reinecke und Birgit Butter (von links)

Die Landtagsabgeordneten Melanie Reinecke und Birgit Butter (von links) Foto: Vasel

Fatih G. hatte laut Landesregierung bereits am Tattag gegenüber der Polizei erklärt, dass er nach der Tat geplant habe, sich selbst zu töten beziehungsweise sich von der Polizei erschießen zu lassen. Die Aussage wurde in seiner Vernehmung dokumentiert.

Bei der Übergabe von Fatih G. an die JVA gingen die Darstellungen auseinander: Die beteiligten Polizisten gaben an, die JVA mündlich über diese Äußerungen informiert zu haben. Die zuständigen JVA-Bediensteten erklärten dagegen, davon nichts erfahren zu haben. Eine schriftliche Mitteilung „ist nicht aktenkundig“, so die CDU-Fraktion.

Vertrauen in Staat erhalten

Das sei keine Randfrage, sondern möglicherweise die entscheidende Schnittstelle dieses Falls. Eine konkrete Suizidankündigung dürfe zwischen Polizei und Justizvollzug nicht verloren gehen. „Wenn bis heute nicht einmal zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob diese Information angekommen ist, kann die Landesregierung nicht einfach einen Haken hinter den Vorgang machen und erklären, es gebe nichts zu beanstanden“, so Butter.

Warum die 24-Stunden-Überwachung des mutmaßlichen Todesschützen aufgehoben wurde, müsse weiter hinterfragt werden. „Wer Vertrauen in staatliches Handeln erhalten will, muss solche Widersprüche aufklären“, so Butter und Reinecke abschließend.

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