TSohn zum Mord angestiftet? Einblick ins Leben des Angeklagten in Stade
Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal in Stade und hat sich die Kapuze weit ins Gesicht gezogen. Foto: Kul
Ein Familienvater aus Dorum steht im Verdacht, seinen Sohn zum Mord an seiner Tochter angestiftet zu haben. Im Prozess in Stade steht die tragische Vorgeschichte des Angeklagten im Mittelpunkt.
Stade. Der Prozess gegen einen Familienvater aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste neigt sich dem Ende zu. Der heute 46-jährige Mann steht vor dem Landgericht Stade und ist angeklagt, im September vorigen Jahres seinen 17-jährigen Sohn dazu angestiftet zu haben, die zwei Jahre ältere Tochter zu töten.
Als Motiv gelten Misstrauen gegenüber der Tochter und die Ablehnung ihres Lebenswandels, weil sie auch Kontakte zu jungen Männern gehabt haben soll. Der Angeklagte steht seit dem 24. Februar vor Gericht.
Das frühere Leben und die Kindheit im ländlichen Syrien
Nun stand die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Mittelpunkt. Dr. Harald Schmidt, medizinischer Sachverständiger aus Sittensen, stellte sein psychologisches Gutachten im Gerichtssaal vor. Dabei blickte Schmidt weit zurück: Er schilderte das Leben des Angeklagten in Syrien, die Flucht nach Deutschland vor dem Bürgerkrieg sowie die familiären Konflikte, die auch mit verschiedenen kulturellen Prägungen zusammenhängen.
Landgericht Stade
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Der Angeklagte wurde im syrischen Idlib als zweites von zehn Geschwistern geboren und wuchs in ländlicher Umgebung auf. Sein Vater betrieb eine Werkstatt und handelte mit Bohrmaschinen. Insgesamt beschrieb der Psychiater das Familienleben als harmonisch und die finanziellen Verhältnisse als solide. Die frühe Kindheit des Familienvaters sei durch Unruhe und Risikobereitschaft geprägt gewesen: Er sei oft mit dem Motorrad unterwegs gewesen.
Kindheit, Motorradunfall und Heirat mit Cousine
Mit zehn Jahren erlitt er einen Unfall und lag zehn Tage im Koma. Hirnorganische Störungen konnten laut dem Psychiater jedoch nicht festgestellt werden. Der Junge besuchte fünf Jahre lang eine Schule, der Weg dorthin war weit, häufig kam es zu Verspätungen, und der Lehrer schlug ihn. Die sechste Klasse besuchte er nur zwei Monate, dann nahm ihn sein Vater von der Schule. Anschließend arbeitete der Jugendliche im Betrieb seines Vaters.
Als der Angeklagte 14 Jahre alt war, wurde sein Vater ermordet. Mit seinem Bruder führte er das Geschäft weiter. Im Alter von 17 Jahren zeigte er Interesse an seiner Cousine, später folgte die Heirat. Der Bürgerkrieg in Syrien erschütterte erneut das Leben der Familie. Das Geschäft brach ein, der Angeklagte arbeitete zeitweise in der Landwirtschaft und entsorgte Kampfmittel.
Flucht nach Europa, Neuanfang in Nordholz
Ein Teil der Familie ging zunächst in die Türkei, der restliche Teil folgte. Nach etwa einem halben Jahr gelangte die Familie auf eine griechische Insel und später nach Athen, wo der Angeklagte als Lastenträger auf dem Gemüsemarkt arbeitete. Schließlich führte die Flucht weiter Richtung Westeuropa: Im Februar 2021 reiste die Familie über die Niederlande nach Deutschland ein. Über Oldenburg fand die Familie ein neues Zuhause in der Gemeinde Wurster Nordseeküste.
Als der Angeklagte erneut nach Griechenland reiste, um die dortige Wohnung aufzulösen, und von dort zu Hause anrief, bemerkte er, dass sich die Familie langsam von ihm abwandte. Seine Frau und die Kinder waren nicht mehr wie früher erreichbar oder hatten keine Zeit mehr für ein Gespräch. Zurück in Deutschland stellte er fest, dass die Tochter mit mehreren jungen Männern in telefonischem Kontakt stand und angeblich Nacktbilder ihres Körpers versendet haben soll.
Schuldfähig nach psychologischem Gutachten
Dies markierte den Ausgangspunkt eines zunehmend misstrauischen Verhältnisses zur Tochter. Den Höhepunkt erreichte die Situation in Dorum am 1. September 2025, als der Vater den Sohn dazu angestiftet haben soll, die Schwester zu töten. Die Tat sollte wie ein Unfall aussehen. Bei ihm selbst, so soll er angegeben haben, wäre sofort klar, dass es sich um einen sogenannten „Ehrenmord“ handeln würde.
Dr. Harald Schmidt stellte in seinem Gutachten fest, dass beim Angeklagten keinerlei pathologische Störungen vorhanden seien. Auch formale oder inhaltliche Denkstörungen wurden nicht festgestellt. Rauschmittel spielten beim Prozess keine Rolle mehr, obwohl der Angeklagte in seinen früheren Lebensjahren täglich Alkohol trank und gelegentlich Haschisch konsumierte. „Es wurde keine Einschränkung der Schuldfähigkeit festgestellt“, fasste Dr. Schmidt seine Erkenntnis zusammen.
Plädoyers und das Urteil in zwei Wochen
Laut dem Gutachter handelt es sich um einen Menschen, der - geprägt durch kulturelle Vorstellungen aus dem Herkunftsland - als Familienoberhaupt respektiert werden möchte, während sich die Kinder in der neuen Umgebung zunehmend emanzipierten. Am 23. April soll noch eine Zeugin gehört werden, danach werden die Plädoyers vorgetragen. Am darauffolgenden Tag wird das Urteil erwartet.
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