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TSpringen Wölfe über wolfsabweisende Zäune? Die Fakten im Check

So sieht ein elektrischer Herdenschutzzaun aus, der den Anforderungen für Schadensersatzansprüche nach einem bestätigten Wolfsriss gerecht wird.

Einen Musterzaun, der während eines Feldtages der Landwirtschaftskammer im Kreis Hildesheim aufgebaut worden war. Foto: Landwirtschaftskammer Niedersach

Wölfe reißen immer wieder Pferde, Rinder und Schafe in den Landkreisen Stade und Cuxhaven. Die Ängste der Weidetierhalter wachsen. Welche Schutzmaßnahmen helfen wirklich? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Von Heike Leuschner, Tim Larschow Freitag, 07.11.2025, 05:50 Uhr

Landkreis Cuxhaven. Die Zahl der gerissenen Nutztiere in den Landkreisen Stade und Cuxhaven nimmt weiter zu. Zuletzt waren am Montag (3. November) auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Wanna zwei Schafe gerissen worden. Die Tiere lebten auf einer Ponywiese direkt neben dem Hof. Laut Rissgutachter hat der Wolf in Mulsum im Landkreis Stade ein Pferd gerissen.

Indessen wächst bei Nutztierhaltern die Unsicherheit. Zudem kursieren viele Gerüchte zum Thema Herdenschutzmaßnahmen. Die Pressestelle des niedersächsischen Umweltministeriums hat dazu Fragen beantwortet.

Wer ist zuständig für Anträge auf Herdenschutzmaßnahmen?

Zuständig ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Weidetierhalter können hier ebenfalls eine Herdenschutzberatung in Anspruch nehmen oder sich in der Musterzaunanlage im landwirtschaftlichen Bildungszentrum in Echem über die praktische Umsetzung informieren.

Ist es richtig, dass nur begrenzte finanzielle Mittel pro Jahr zur Bewilligung von wolfsabweisenden Zäunen zur Verfügung stehen?

Die amtierende Landesregierung hat die Mittel erheblich aufgestockt, so dass es keinen Förderstopp, sondern ausreichende Mittel gibt. Ende 2024 konnte eine Rekordzahl von Anträgen bewilligt werden. Anträge bis Anfang Dezember wurden noch im Jahr 2024 beschieden.

Wer ist antragsberechtigt?

Neben Haupt- und Nebenerwerbslandwirten können auch Hobbyhaltungen die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Richtlinie Wolf bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragen.

In welchem Umfang werden Präventionsmaßnahmen gefördert?

Das Land Niedersachsen finanziert die Umsetzung eines wolfsabweisenden Herdenschutzes für Schafe, Ziegen und Gatterwild zu 100 Prozent. Gefördert wird prinzipiell der Herdenschutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild. In Ausnahmefällen können auch Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde gefördert werden.

Pferde, Rinder und Schafe vor den Wolfsangriffen zu schützen, ist teuer.

Pferde, Rinder und Schafe vor den Wolfsangriffen zu schützen, ist teuer. Foto: Armin Weigel/dpa

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Über Neuanträge für Präventionsmaßnahmen wird in der Regel nach zwei bis drei Monaten entschieden – unter der Voraussetzung, dass die eingereichten Unterlagen vollständig sind.

Welche Ausnahmen von der Sicherungspflicht gibt es für Nutztierhalter?

Stehen Gründe des Hochwasserschutzes oder der Deichsicherheit einer Zäunung entgegen, ist kein Grundschutz für Schafe nach geltender Richtlinie Wolf erforderlich. Bei der freien Hütehaltung gilt die Präsenz eines Schäfers als Grundschutz.

In der Bevölkerung hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Wölfe immer wieder auch wolfsabweisende Zäune überwinden. Gibt es dazu Zahlen?

Einer bundesweiten Schadensstatistik zufolge hatten nur 15 Prozent der von Wölfen gerissenen Tiere einen angemessenen Grundschutz. Bei 50 Prozent der gerissenen Tiere war ein Grundschutz gar nicht vorhanden; bei 10 Prozent beschädigt und bei 22 Prozent der Fälle aufgrund der geografischen Gegebenheiten (Deich) nicht erforderlich.

Haben auch Nutztierhalter Anspruch auf wolfsabweisende Zäune, die ausschließlich über Pachtflächen verfügen, die ihnen maximal ein Jahr zur Verfügung gestellt werden?

Grundsätzlich ja. Gefördert werden können Aufrüstungen und einmalige Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör für einen wolfsabweisenden Grundschutz sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Bei der Beantragung der Herdenschutzmaßnahmen prüft die Landwirtschaftskammer, ob das Verhältnis z. B. von beantragten Zaunmaterialien in einem angemessenen Verhältnis zur Fläche oder Anzahl der Weidetiere steht.

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