TStreit um Glockengeläut: Verwaltungsgericht Stade trifft Entscheidung
Der Glockenklang der St.-Jakobi-Kirche in Bad Bederkesa beschäftigte rund vier Jahre das Verwaltungsgericht in Stade. Foto: Peter Steffen, Andreas Schoener
Mehrere Jahre haben sich die Richter in Stade mit der Klage gegen den Glockenklang der St.-Jakobi-Kirche in Bad Bederkesa beschäftigt. Jetzt gibt es eine Entscheidung.
Landkreis Cuxhaven. Der Glockenstreit in Bad Bederkesa (Landkreis Cuxhaven) neigt sich nach mehr als vier Jahren dem Ende zu. Ob die Glocken zu laut sind, sollte vor Gericht geklärt werden. Das Verwaltungsgericht in Stade hat der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde St. Jakobi und dem Kläger bereits das Urteil zugestellt. Es gilt als vorläufig und ist noch nicht rechtskräftig. Aber sowohl Kläger als auch Kirchengemeinde bestätigen, dass das Gericht die Klage abweisen wird.
Nach einer Reparatur der Technik im Jahr 2021 empfand Laszlo Kreisz die Glocken als zu laut und das Läuten als zu häufig. Der direkt benachbarte Wohnungseigentümer, der zwischenzeitlich nach Otterndorf gezogen ist und die Wohnung an der Mattenburger Straße vermietet, hatte wegen der Lautstärke des Glockengeläuts gegen die Kirchengemeinde geklagt.
Verwaltungsgericht
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Gesprächsangebote und Schlichtungsversuche scheiterten. Eine Messung sollte Klarheit bringen. Der Kläger hatte die Überprüfung des von der Landeskirche bestellten Sachverständigen im Jahr 2020 aber nicht anerkannt. Ein unabhängiger Gutachter sollte nochmals die Lautstärke messen. Dies geschah im Herbst 2025.
Zugeständnis: Das Glockengeläut zur Stunde ist über Nacht eingestellt
Unangefochten war von vornherein das Glockengeläut zum Gottesdienst oder anderen religiösen Anlässen. „Dies fällt unter Ausübung der Religionspraxis“, sagt Pastor Dirk Glanert. Im Grundgesetz ist dieses Recht verankert.
Mit dem Stundengeläut war die Kirchengemeinde dem Kläger bereits bei vorangegangenen Schlichtungsversuchen entgegengekommen. Mit dem Ergebnis, dass auf das Läuten in der Nacht verzichtet wird und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Stille herrscht. Auch die Stärke des Hammerschlags für das Stundengeläut sei reduziert worden.

Pastor Dirk Glanert zeigt das Räderwerk der Kirchturmuhr von St. Jakobi in Bad Bederkesa. Foto: Schoener
Vor der unabhängigen Überprüfung der Glocke hatte Pastor Glanert keine Sorge, denn der kirchliche Gutachter sei mit seinen gemessenen Werten bereits deutlich unter denen vom Gericht geblieben. Das Schallpegelmessgerät hatte festgestellt, dass der Spitzenwert des Glockenschlags einen Wert von 71,7 Dezibel nicht überschreitet. Der Grenzwert in der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ liegt bei 90 Dezibel. Diese Vorgabe stammt aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Der Kläger Laszlo Kreisz nimmt das voraussichtliche Urteil an. Auf eine Revision will er verzichten, auch wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist. Dass die zulässige maximale Lautstärke bei der gerichtlich angeordneten Messung nicht überschritten wurde, führt er darauf zurück, dass „die Kirche vor der gerichtlich angeordneten Messung die Lautstärke der Glocken deutlich reduziert hat“.
Kläger unterstellt der Kirche Manipulation zur Überprüfung
Doch einen Beweis bleibt er schuldig, „dafür hätte ich zu Zeiten der Klageerhebung (mit Unterstützung der Kirche...) eine aufwendige Schallmessung selbst durchführen lassen müssen, was schier unmöglich gewesen wäre“. Stattdessen unterstellt er der Kirchengemeinde Manipulation. Er hätte nie eine Klage eingereicht, so Kreisz, wenn die Glocken immer schon in der Lautstärke geläutet hätten wie zum Zeitpunkt der gerichtlich angeordneten Messung.
Nun hat die St.-Jakobi-Kirche nicht nur Ostern als das höchste christliche Fest im Kirchenjahr zu feiern, sondern auch das Ende des langwierigen juristischen Verfahrens.
Das Verwaltungsgericht Stade stellt das schriftliche Urteil für die nächsten Wochen in Aussicht. Dann wird auch eine Begründung erwartet.
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