TStrom- und Gaspreise: Wo es günstig bleibt – Wann ein Wechsel lohnt

Zahlreiche Grundversorger senken die Preise für Strom und Gas. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Die Stadtwerke Stade und Buxtehude haben sich zu ihrer Preisentwicklung für Strom und Gas ebenso wie die EWE erklärt. Bleibt die Frage: Für wen im Landkreis sich ein Anbieterwechsel lohnt?
Landkreis. Bei den Stadtwerken Buxtehude steigen die Preise für Erdgas und Strom zum 1. Januar, in Stade laufen viele ebenfalls teurer werdende Gas-Verträge aus. Da könnte sich für viele Haushalte ein Wechsel lohnen. Doch dabei ist Vorsicht geboten.
Die Strompreise für Neukunden sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Strom gibt es derzeit schon für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunde. Auch der Gaspreis ist deutlich niedriger als im Vorjahr - mit Tiefstpreisen von unter 10 Cent pro Kilowattstunde laut Verbraucherportal „Finanztip“.
Für Strom seien bisher 83 Preissenkungen um durchschnittlich 12 Prozent angekündigt worden, berichtete auch das Vergleichsportal Verivox. Die Experten wiesen daraufhin, dass in alternativen Tarifen Strom derzeit ab 27 Cent je Kilowattstunde zu haben sei.
Laut dem Vergleichsportal Check24 wurden seit Anfang September insgesamt 202 Fälle von Strompreissenkungen in der Grundversorgung vollzogen oder angekündigt.
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Ein Anbieterwechsel kann sich also lohnen. Dabei helfen diese Tipps:
- Vergleichsportale bieten eine gute Orientierung. Da dort aber nicht immer alle Anbieter zu finden sind, lohnt es sich auch, mit Freunden und Bekannten über deren Erfahrungen zu reden. Manch günstiger lokaler Wettbewerber bleibt sonst möglicherweise unter dem Radar.
- Darüber hinaus bieten viele Anbieter laut Energieberatung der Verbraucherzentrale unterschiedliche Tarife an. Bedeutet: Verbraucherinnen und Verbraucher können mit einem Tarifwechsel den Anbieter behalten und dennoch Geld sparen.
- Zudem sollte man sich möglichst zunächst für ein Jahr binden und einen Tarif mit Preisgarantie wählen. So entgeht man einer möglichen ersten Preiserhöhung nach wenigen Monaten.
Wer wechseln möchte, hat in der Grundversorgung laut Bundesnetzagentur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wer einen Sondervertrag hat, wird diesen mit höchstens dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit los. Hat sich der Vertrag nach Ende der Laufzeit stillschweigend verlängert, gilt dasselbe.
Besser dran ist nur, wer seinen ursprünglichen Vertrag erst nach dem 1. März 2022 geschlossen hat. Diese Verträge sind nach stillschweigender Vertragsverlängerung jederzeit mit einmonatiger Frist kündbar.
Hat der Anbieter die Preise erhöht, können Verbraucherinnen und Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Etwa jeder vierte Haushalt im klassischen Grundversorgungstarif
Wie viele Haushalte genau von den Preisänderungen betroffen sind, ist nur näherungsweise zu ermitteln. So befinden sich in den von den Strompreissenkungen betroffenen Gebieten laut Verivox rund 4,7 Millionen Haushalte. 2021 bezogen laut Bundesnetzagentur im Bundesschnitt 24 Prozent aller Haushalte Strom über einen Grundversorgungstarif. Neuere Daten liegen noch nicht vor.
Damit käme man auf eine Zahl von gut 1,1 Millionen Haushalten, die demnächst im Schnitt 12 Prozent weniger für Strom zahlen müssen. In den von Strompreiserhöhungen betroffenen Grundversorgungsgebieten leben nach Angaben des Vergleichsportals rund 900.000 Haushalte. Der Grundversorger ist immer dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas beliefert. Laut Verivox gibt es bundesweit 800 Strom-Grundversorger.
99 Gas-Grundversorger wollen Preise senken
Bei Erdgas registrierte Verivox in der Grundversorgung für Dezember und Januar bislang 99 angekündigte Preissenkungen, im Schnitt um 15 Prozent. In den davon betroffenen Grundversorgungsgebieten leben nach Angaben des Vergleichsportals 9,5 Millionen Haushalte, von denen im Schnitt jeder zweite eine Gasheizung hat. Auch bei Erdgas lag die Grundversorgungsquote 2021 bei 24 Prozent.
Preiserhöhungen gab es auch hier, und zwar bei zehn Grundversorgern; sie decken ein Gebiet mit rund einer Million Haushalten ab. Verivox ermittelte gut 14 Cent je Kilowattstunde als künftigen Durchschnitts-Gaspreis in der Grundversorgung. Auch dieser Wert liegt über der Gaspreisbremse, die den Preis auf 12 Cent deckelt. Das Vergleichsportal wies darauf hin, dass in alternativen Tarifen Gas derzeit ab 8,5 Cent je Kilowattstunde zu haben sei. Laut Verivox gibt es bundesweit rund 700 Gas-Grundversorger.
Nach Angaben des Vergleichsportals Check24 haben seit Anfang September Gas-Grundversorger in insgesamt 279 Fällen ihre Preise gesenkt oder Preissenkungen angekündigt.
VKU: Regelmäßig viele Preisänderungen zum Jahreswechsel
„Der Jahreswechsel ist regelmäßig ein Zeitpunkt, zu dem Energieversorger ihre Strom- oder Gaspreise anpassen“, erklärte ein Sprecher des Stadtwerkeverbandes VKU (Verband kommunaler Unternehmen) in Berlin. Grund seien etwa Änderungen von nicht beeinflussbaren Preisbestandteilen wie Netz- und Messentgelten oder gesetzlichen Umlagen. „Auch wenn die allermeisten Stadtwerke eine langfristige, strukturierte Beschaffung vornehmen, unterscheidet sich im Resultat die Höhe der Kundentarife.“
Die genauen Gründe für Preisanpassungen seien bei jedem Energieversorger individuell. „Eine wichtige Rolle spielt dabei die Einkaufstrategie – konkret: welche Mengenanteile früher oder später eingekauft werden.“ Derzeit komme die Entspannung an den Energiemärkten schrittweise bei den Kunden an. „Die aktuellen Preissenkungen basieren überwiegend auf den im Vergleich zum vergangenen Herbst und Winter gesunkenen Einkaufspreisen.“
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Grundversorger haben weiterhin „starke Stellung“
Die Strom-Grundversorger, die oft die Stadtwerke sind, haben in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten laut Bundesnetzagentur eine „starke Stellung“: Neben den 24 Prozent der Haushalte, die sich 2021 in der klassischen Grundversorgung befanden, wurden weitere 37 Prozent der Haushalte über Sonderverträge mit dem Grundversorger versorgt. Bei Gas belief sich der Anteil mit Sonderverträgen des Grundversorgers auf 41 Prozent - plus die 24 Prozent mit klassischen Verträgen.
Während die Preise in der klassischen Grundversorgung normalerweise oft über denen von Sonderverträgen liegen, sorgte die Energiekrise im vergangenen Jahr für eine Besonderheit: „Die Preise der Grundversorger lagen unterhalb der Preise der anderen Vertragsarten“, stellte die Bundesnetzagentur am Montag fest. Die Behörde sieht darin den Hauptgrund für die deutlich gesunkene Zahl der Lieferantenwechsel von Haushaltskunden bei Strom und Gas.
Anzahl Lieferantenwechsel während Energiekrise gesunken
Die Zahl der Strom-Lieferantenwechsel bei Haushaltskunden war 2022 um rund 16 Prozent auf gut vier Millionen Wechsel gesunken. Dabei wechselten knapp drei Millionen außerhalb von Umzügen. 8,2 Prozent der Haushaltskunden wechselten ihren Stromlieferanten. 2021 lag die Quote noch bei 9,7 Prozent.
Die Zahl der Gas-Lieferantenwechsel bei Haushaltskunden ging 2022 um rund ein Drittel auf knapp 1,2 Millionen zurück. Etwa 940.000 Haushalte wechselten dabei außerhalb von Umzügen. Die Wechselquote lag bei 8,9 Prozent (2021: 12,9 Prozent). Bei Gas kamen als Gründe für die gesunkene Wechselquote laut Bundesnetzagentur auch die stark schwankenden und zeitweise explosionsartig gestiegenen Gasgroßhandelspreise hinzu. Eine Rolle spielte demnach auch eine allgemeine Unsicherheit in Bezug auf die Versorgungssicherheit.
Stromverbrauch beachten - Temperatur im Blick halten
Neben einem günstigen Strompreis bestimmt natürlich auch die eigene Verbrauchsmenge über die Rechnungssumme. Wer seine Elektrogeräte schlau benutzt, zahlt weniger.
Grundsätzlich gilt natürlich: Das meiste Geld spart man, indem man seinen Verbrauch so gering wie möglich hält. Dazu gehört laut Energieberatung unter anderem, Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen zu nutzen und auf Stand-by-Betrieb bei TV, Computer & Co. zu verzichten.
Beim Heizen mit Gas spart bereits ein Grad Raumtemperatur weniger bis zu sechs Prozent Heizkosten. Wer also von 21 auf 20 Grad herunterschaltet, senkt die Heizrechnung.
Und das an einer Stelle der Wohnung gleich doppelt: in der Küche. Ist es hier kühler, brauchen auch Kühl- und Gefriergeräte weniger Strom. Laut Initiative Hausgeräte+ sind hier pro Grad Raumtemperatur weniger Einsparungen von sechs Prozent auch beim Kühlschrank oder drei Prozent beim Gefriergerät drin.