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TSuizid in der JVA Bremervörde: Verband warnt vor Vorverurteilung

Blick auf das Gebäude der JVA Bremervörde. Hier war der mutmaßliche sechsfache Mörder von Stade untergebracht.

Blick auf das Gebäude der JVA Bremervörde. Hier war der mutmaßliche sechsfache Mörder von Stade untergebracht. Foto: JVA Bremervörde

Die CDU spricht nach dem Suizid des mutmaßlichen Todesschützen von Stade von Justizversagen. Der Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter übt Kritik.

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Von Björn Vasel
23.07.2026, 18:00 Uhr

Stade. Der Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter (VNSB) verfolge die Berichterstattung und Diskussionen zum Suizid des Untersuchungsgefangenen Fatih Khan G. in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde mit großer Aufmerksamkeit. „Der Vorfall muss sorgfältig, transparent und lückenlos aufgeklärt werden. Dies liegt im Interesse der Angehörigen, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Beschäftigten des Justizvollzuges“, sagt der VNSB-Landesvorsitzende Oliver Mageney.

Oliver Mageney aus Bremervörde ist Landesvorsitzender des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter (VNSB).

Oliver Mageney aus Bremervörde ist Landesvorsitzender des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter (VNSB). Foto: VNSB

„Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls öffentlich von einem Justizskandal, Kontrollverlust oder gar von Fehlern im Justizvollzug gesprochen wird“, beklagt der Interessenvertreter von 4000 Beschäftigten im Strafvollzug. Diese Begriffe suggerierten, dass Verantwortlichkeiten für den Suizid des mutmaßlichen Todesschützen von Stade bereits geklärt seien. Er warne vor einer Vorverurteilung der Beschäftigten. Die Untersuchungen stünden erst am Anfang.

„Klar geregelte Verfahren“

„Unsere Kolleginnen und Kollegen handeln nicht nach persönlichem Ermessen, sondern auf Grundlage des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes, fachlicher Standards und klar geregelter Verfahren“, betont der Bremervörder. Entscheidungen im Vollzug, insbesondere bei der Einschätzung von Risiken sowie der Anordnung und der Überprüfung besonderer Sicherungsmaßnahmen, beruhten auf der Zusammenarbeit verschiedener Professionen.

„Dabei fließen unter anderem kriminologische, psychologische, medizinische und vollzugliche Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung ein“, sagt Mageney. Diese Bewertungen erfolgen stets auf Grundlage der jeweils zum Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Informationen, nicht mit dem Wissen um den späteren tragischen Verlauf.

Justizvollzug nicht unter Generalverdacht stellen

Gerade in Ausnahmesituationen sollten sich die Politik und die Öffentlichkeit mit vorschnellen Bewertungen zurückhalten. Wer wie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, noch vor Abschluss der Ermittlungen von einem Justizskandal spreche, stelle nicht nur den Justizvollzug insgesamt unter einen Generalverdacht, sondern auch die Menschen, die dort hochprofessionell und engagiert täglich ihren Dienst leisteten.

Die Kollegen trügen täglich unter oftmals schwierigen personellen und organisatorischen Bedingungen große Verantwortung. 400 Mitarbeiter fehlten landesweit. Mageney: „Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unseres Rechtsstaates. Pauschale Schuldzuweisungen helfen weder bei der Aufklärung noch stärken sie das Vertrauen in den Justizvollzug und Rechtsstaat.“

Dass ein so schwerwiegender Vorfall gründlich überprüft werden müsse, steht außer Frage. Sollten sich daraus Konsequenzen für organisatorische Abläufe, gesetzliche Regelungen oder personelle Rahmenbedingungen ergeben, müssen diese selbstverständlich gezogen werden. Der VNSB werde sich konstruktiv einbringen.

Vertrauen in Rechtsstaat erhalten

Die SPD-Landtagsabgeordnete Corinna Lange aus Deinste stößt in dasselbe Horn. Im Interesse der Angehörigen der Opfer warne sie vor Vorverurteilungen: „Die Untersuchungen sollten abgewartet werden.“

Staatsanwaltschaft und das Justizministerium müssten alles daran setzen, die Vorgänge aufzuklären, mahnt Landrat Kai Seefried (CDU). „Wie war es möglich, dass der mutmaßliche Täter sich in der Haft umbringen konnte?“, frage er sich. Es gehe am Ende auch darum, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat nicht zu gefährden. Das sei die Justiz den Opfern, deren Angehörigen, aber auch der wichtigen Arbeit in der Jugend- und Familienhilfe schuldig.

Der Blick in einen Haftraum in der Justizvollzugsanstalt in Bremervörde.

Der Blick in einen Haftraum in der Justizvollzugsanstalt in Bremervörde. Foto: Carmen Jaspersen/dpa

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