TVerfahren vor dem Amtsgericht: Angeklagte sollen AfD-Politiker beleidigt haben

Rund 1500 Teilnehmer demonstrieren am 12. April 2024 in Buxtehude gegen eine AfD-Veranstaltung im Wahlkampf zur Europawahl. Foto: IsoluxX Fotografie
Nach der Demo gegen eine AfD-Wahlkampfveranstaltung in Buxtehude kommt es zu einem Wortgefecht. Auch Bespucken steht im Raum. Doch es gibt zwei völlig unterschiedliche Versionen.
Buxtehude. Es war Wahlkampfzeit, die Europawahl stand an, und in Buxtehude demonstrierten im April 2024 knapp 1500 Menschen gegen eine AfD-Veranstaltung auf der Halepaghen-Bühne. Die Demo verlief friedlich. Zu Provokationen kam es aber auf Seiten beider politischer Lager. Die Auseinandersetzungen beschäftigten am Mittwoch das Amtsgericht Buxtehude.
Wegen Beleidigung des AfD-Politikers Matthias Alpers (37) müssen sich ein 36 Jahre alter Demo-Teilnehmer aus dem Kreis Pinneberg und eine 42 Jahre alte Demo-Teilnehmerin aus Hamburg verantworten. Alpers ist jeweils Mitglied im Rat der Samtgemeinde Harsefeld und im Gemeinderat Ahlerstedt.
Diese Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen vor, den AfD-Politiker bei einem Aufeinandertreffen in der Konopkastraße unmittelbar nach Ende der Demo auf dem Gehweg als „Arschloch“ beleidigt und mit einem Kaugummi gegen die Stirn bespuckt zu haben. Laut Anklage soll die 42-Jährige den Politiker mit Speichel bespuckt haben.
Polizeibeamte hielten sich in einem Mannschaftstransporter nur etwa 30 Meter entfernt auf. Der AfD-Politiker berichtete ihnen von dem Vorfall, um Anzeige zu erstatten. Die Polizisten stoppten daraufhin die Beschuldigten und nahmen deren Personalien auf.
So schildert der AfD-Politiker den Vorfall
Was passiert sein soll, schildert der AfD-Politiker als Zeuge vor Gericht so: Zusammen mit fünf bis zehn anderen seien die beiden Angeklagten auf dem Gehweg in seine Richtung gegangen. Aus 50 bis 100 Meter Entfernung habe er bereits Beschimpfungen gehört. „Zähne fletschend und mit geballten Fäusten“ hätte sich die Gruppe ihm gezeigt.
Er sei aber mutig, allein hier langzugehen, hätte jemand noch gerufen. Seine Strategie sei gewesen, ohne Provokation und wortlos an der Gruppe vorbeizugehen, sagt Alpers. Aber dann sei er bespuckt worden. Den Speichel der Frau habe er mit der rechten Hand abwehren können.
Angeklagte: „Wir haben nicht gespuckt!“
Eine völlig andere Version schildern die beiden Angeklagten: Mit vier anderen Demo-Teilnehmern, nicht alle hätten sich untereinander gekannt, seien sie in Richtung des AfD-Politikers gegangen. Sie hätten noch in der Buxtehuder Innenstadt im Restaurant essen wollen. Dass der Mann der AfD angehört, habe er zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, sagt der 36-Jährige, der von Beruf Techniker ist.
Rechtsextremismus
T AfD gründet einen Ortsverband für Drochtersen und Nordkehdingen
„Irgendetwas mit Scheiß“ soll der AfD-Politiker einer ihr unbekannten Frau mit blau gefärbten Haaren, die vor ihnen ging, zugerufen haben, schildert die 42-Jährige, eine Bürokauffrau. Sie habe daraufhin im Vorbeigehen zu Alpers gesagt: „Was ist los? Lassen Sie die Frau in Ruhe!“ Das sei alles gewesen. Die Angeklagten behaupten beide: „Wir haben nicht gespuckt oder beleidigt.“ Im Polizeibericht ist später von einem „Wortgefecht“ die Rede, das sich entwickelt habe.
Strafverteidiger Gerrit Onken, ein Spezialist für politisch motivierte Kriminalität, befragt den AfD-Politiker akribisch. Einige Erinnerungslücken seien auffällig. Damit zieht er die Glaubwürdigkeit der Aussage des Zeugen in Zweifel.
Aufwand für eine weitere Bearbeitung sei zu hoch
Dass es überhaupt keine Provokationen auf beiden Seiten gegeben haben soll, bezweifelt Strafrichter Marcus Aping nach den Aussagen. Das Verschulden bei der Tat sei sehr gering. Das spreche für die Einstellung des Verfahrens. Zudem sei der Aufwand, den Vorfall mit Hilfe von weiteren Zeugenaussagen aufzubohren, mit erheblichem Aufwand verbunden.
Am Ende stellt der Richter das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. „Man hätte sich auf beiden Seiten ignorieren sollen. Aber das ist nicht geschehen.“ Die beiden Angeklagten müssen jeweils die Anwaltskosten bezahlen.
Copyright © 2025 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.