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Landgericht Stade

TVergewaltigung und Missbrauch von Teenagern: Schwere Vorwürfe gegen 46-Jährigen

Prozess vor dem Landgericht Stade: Ein 46-Jähriger soll zwei 14 und 16 Jahre junge Mädchen vergewaltigt haben.

Prozess vor dem Landgericht Stade: Ein 46-Jähriger soll zwei 14 und 16 Jahre junge Mädchen vergewaltigt haben. Foto: picture alliance / dpa

Er soll zwei Jugendliche vergewaltigt und sexuell missbraucht haben: Den Prozessauftakt am Landgericht Stade verpasste der Angeklagte. Die Verteidigung stellte nun sein Attest über eine Angststörung auf den Prüfstand.

Von Wilfried Stief Freitag, 14.06.2024, 15:50 Uhr

Cuxhaven. Vor einer Woche war die Anklagebank noch leer geblieben, weil ein Attest über eine Angststörung des Mannes vorgelegen hatte. Daran mochte die Verteidigung nicht recht glauben. Zumal es ziemlich normal sei, dass ein Beschuldigter Angst vor einem Prozess am Landgericht haben könne, wo empfindliche Haftstrafen zu erwarten sind.

Im Laufe der Woche nahm sich der psychiatrische Gutachter Dr. Harald Schmidt, ein versierter Gerichtssachverständiger, den mutmaßlichen Vergewaltiger und ehemaligen Bundeswehrsoldaten vor. Nach einem ausführlichen Gespräch lautete seine Einschätzung: verhandlungsfähig.

Dem 46-Jährigen werden abscheuliche Übergriffe zur Last gelegt

So nahm denn am Dienstag der 46-jährige Beschuldigte vor den Richtern neben seinem Verteidiger Platz. Gekleidet in schwarzem Sakko, dunklem Hemd, Jeanshose. Doch das Bild des netten Nachbarn von nebenan zerstörte die Staatsanwältin im Handumdrehen. Wenn zutrifft, was angeklagt wurde, waren die Übergriffe hinterhältig, abscheulich und brutal.

Zum möglichen Tathergang: Beim Dorffest im Amtsgarten in Dorum setzten sich die damals 14 und 16 Jahre jungen Mädchen zum heute Angeklagten. Er war ein guter Bekannter der Familie, sodass sie keinen Argwohn hegten. Der damals 44-Jährige bestellte Cola-Korn und Kurze und brachte die jungen Frauen dazu, den Alkohol auch zu trinken.

Dann begann er, sie zu begrabschen. Die beiden Freundinnen nahmen Reißaus und verließen den Amtsgarten, doch der Mann folgte ihnen. Seine Handgreiflichkeiten wurden brutaler, an einem Spielplatz zog er einem Opfer die Hose runter. Zeitweise waren die jungen Frauen nicht in der Lage, sich zu wehren.

Den Mädchen gelingt es schließlich, vom Tatort zu fliehen

In der Anklageschrift wird das als schutzlose Lage beschrieben, in der sich die Opfer befunden haben. So lautet der Vorwurf auf zweifachen sexuellen Übergriff und Vergewaltigung unter Ausnutzung eingeschränkter Willens- und Äußerungsfähigkeit und Ausnutzung einer schutzlosen Lage. Schließlich gelang den Mädchen doch noch die Flucht nach Hause. Der Beschuldigte selbst machte keine Angaben zu den Vorwürfen.

Der Fortgang der Verhandlung sieht so aus, dass nun die Opfer zu den Anklagepunkten gehört werden. Das geschieht in diesem Fall per Video. Die Opfer müssen sich also nicht zur Zeugenaussage in die Nähe des Angeklagten in den Gerichtssaal begeben. Auch schloss die zweite Große Strafkammer die Öffentlichkeit vom Prozess aus - zum Schutz der Privatsphäre der Opfer.

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